Ausschreibung Carl Sonnenschein-Preis 2023

Hiermit wird gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der KV-Förderpreis durch Abdruck der Satzung ausgeschrieben.

Satzung

Der "Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine" (KV) bekennt sich zu den Grundsätzen "Religion, Wissenschaft und Freundschaft". Im Sinne des Grundsatzes "Wissenschaft" erstrebt der KV in der Offenheit für die vielfältigen weltanschaulichen Positionen eine über das Fachwissen hinausgehende Bildung der Kartellangehörigen, die vom Bewusstsein der sozialen Verpflichtungen getragen und mit dem Bemühen um die Bewältigungen für die Gesellschaft bedeutsamer Aufgaben und Funktionen verbunden ist.

Der KV stiftet daher auf Grund seines Prinzips "Wissenschaft" einen Förderpreis, der den Namen "Carl Sonnenschein-Gedächtnis-Preis" trägt.

Der KV-Rat erlässt für die Verleihung dieses Preises folgendes Statut:

§1: Der KV-Förderpreis isrt mit einem Beitrag in Höhe von 4.000,00 Euro ausgestattet.

§2: Der KV-Förderpreis wird für eine wissenschaftliche Arbeit aus einem Hochschulfachgebiet an einen Kartellangehörigen verliehen. Für die Verleihung gelten folgende Bestimmungen:

  • 1. Der KV-Förderpreis wird jeweils in der Oktober-Ausgabe der Verbandszeitschrift "Akademische Monatsblätter" ausgeschrieben.
  • 2. Die Arbeit muss das Niveau einer Dissertation oder vergleichbaren Arbeit besitzen.
  • 3. Die Arbeit muss bis spätestens zum 02. Januar des folgenden Jahres beim KV-Sekretariat eingegangen sein. Sie muss druckfertig sein, darf bis zur Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein und ist in dreifacher Ausführung einzureichen.
  • 4. Der Bewerber soll nicht älter als 35 Jahre sein. Er muss seine Verpflichtungen gegenüber dem KV erfüllt haben. Die Einreichungsunterlagen sind ein Lebenslauf ein Foto des Bewerbes beizufügen.
  • 5. Ein Exemplar der ausgezeichneten  Arbeit(en) ist in das KV-Archiv aufzunehmen.
  • 6. Die Verleihung des Preises ist im Rahmen des Aktiventags und Hauptausschusses (10. bis 12. Mai 2024) vorgesehen.

§3: Die Entscheidung über die Verleihung des KV-Förderpreis trifft der KV-Rat. Er kann andere Kartellanghörige oder dritte Personen zur Prüfung der eingereichten Arbeiten heranziehen. Gehen mehrere Arbeiten ein, die vom KV-Rat als preiswürdig beurteilt werden, so kann der Preis geteilt werden.

§4: Gegen Entscheidungen des KV-Rates über die Zuerkennung des KV-Förderpreises ist der Rechstweg ausgeschlossen.

Bewerbungen sind zu richten an das:

KV-Sekretariat
Hülsstr. 23
45772 Marl