Die Kultur- und Sozialstiftung des Kartellverbandes katholischer deutscher Studentenvereine (KV-Stiftung) wurde durch den Beschluss der Vertreterversammlung vom 19. bis 22. Juni 2003 in Berlin als gemeinnützige Stiftung gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung wissenschaftlicher, künstlerischer, kultureller, mildtätiger und sozialer Aktivitäten sowie der Studentenhilfe im nationalen und internationalen Bereich.

Die Kultur- und Sozialstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen, zuständiges Finanzamt das Finanzamt Tübingen. Der Stiftungssitz ist Tübingen. Der Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist benannter Ansprechpartner für Behörden, Stiftungszusammenschlüsse und Öffentlichkeit.

Organe der Stiftung sind der aus fünf Mitgliedern bestehende Stiftungsrat und der aus drei Mitgliedern bestehende Stiftungsvorstand, der auch Vertretungsorgan der Stiftung ist. Die Mitglieder des Stiftungsrates müssen bei ihrer Berufung einem der drei geschäftsführenden Organe des KV (KV-Rat, Vorort oder Altherrenbund-Vorstand) angehören, ein Mitglied des Stiftungsrats soll aus dem Vorstand der KV-Akademie kommen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden durch den Stiftungsrat berufen, Höchstalter ist 75 Jahre. Daneben gibt es einen Geschäftsführer (Geschäftsführer des KV-Sekretariats).

 

368.290,44 €

wurden seit 2005 von der Kultur- und Sozialstiftung für die Förderung von Projekten aufgebracht. Hinweis zur Spendenbescheinigung: Wir verschicken alle Spendenbescheinigungen bis Ende Januar des nachfolgenden Kalenderjahres.