Semestermeldebogen für das Wintersemester 2020/21
Die aktiven Kartellvereine sind nach § 1 (2) KVO verpflichtet, zum Ende eines jeden Semesters einen Semesterbericht zu erstellen und an das KV-Sekretariat einzusenden.
*) Achtung Pflichtfeld!!!
**) Siehe unter "6. Statistische Angaben zum Semster": Bei Zugänge bitte unbedingt ein Meldeblatt ausfüllen!!!