Liebe Kartell- und Bundesbrüder,

es besteht anhaltender Informationsbedarf darüber, ob und wie Veranstaltungen oder Projekte von Kartellvereinen durch/über den KV gefördert werden können. Darum möchten wir die unterschiedlichen Möglichkeiten kurz vorstellen:

Es stehen 4 verschiedene Einrichtungen bzw. Etats zur Verfügung:

  1. Reaktivierungsfonds (Kapital aus einer auf der VV 2016 beschlossenen und begrenzt auf die Jahre von 2017 bis 2019 erhobenen Zahlung von 2,- € je Kb und Jahr);
  2. Kultur- und Sozialstiftung des KV/KuS (gemeinnützig);
  3. KV-Akademie e.V./KVA (gemeinnützig);
  4. Sigismund-Diekamp-Stiftung e.V./SDS (gemeinnützig).

Die potentiellen Möglichkeiten der Förderung sind sehr unterschiedlich:

1. Reaktivierungsfonds:
Hier geht es um direkte Unterstützungszahlungen an Kartellvereine mit existenzbedrohlicher Situation oder bei Reaktivierungen. Derartige Zahlungen sind in den letzten Jahren bereits mehreren Vereinen zugutegekommen. 
Die Förderung ist an angemessene Eigenleistungen gebunden. "Komplettfinanzierungen" von (Teil-) Projekten über den KV sind ausgeschlossen. Die  Förderbedingungen können im internen Bereich der KV-Homepage eingesehen werden (https://www.kartellverband.de/kv-intern/downloadbereich/anleitung/tipps/reaktivierungsfond-und-neugruendungsfond-des-kv.html).

2. Kultur- und Sozialstiftung des KV/KuS (gemeinnützig):
Die KuS hat als echte Stiftung keine regelmäßigen Einnahmen. Es können allerdings Zustiftungen erfolgen. Sie kann lediglich Zinserträge direkt verwenden, die wegen des noch begrenzten Kapitalstocks und der bis vor kurzem sehr niedrigen Zinsen nur wenige Euro/Jahr betrugen. Allerdings kann die KuS z.B. Bildungsfahrten der Aktivitas in andere (Universitäts-)Städte wie auch Projekte im Kontext kultureller Aktivitäten fördern, sofern frei einsetzbare oder zweckgebundene Spenden eingegangen sind. Weitere Stiftungszwecke könnt Ihr der Satzung entnehmen, die gleichfalls im internen Bereich der KV-Homepage eingestellt ist:
https://www.kartellverband.de/fileadmin/user_upload/intern/KVSekretariat/Satzung_der_Kultur-_und_Sozialstiftung.pdf.
Es sind dort gleichfalls Beispiele über bisher geförderte Projekte eingestellt, z.B. Bildungsfahrten von Aktivenvereinen (https://www.kartellverband.de/kv-intern/downloadbereich/foerderprojekte-der-kus/projekte-2022.html).
 
3. KV-Akademie e.V./KVA (gemeinnützig):
Die KVA hat durch die Mitgliedsbeiträge (25,- €/Jahr) der ca. 90 Mitglieder jährliche Einnahmen in Höhe von ca. 2.000,- €, die ausgezahlt werden können. Das ist bei zahlreichen eingehenden Anfragen nicht wirklich viel und sollte Anlass geben, Förderungen möglichst frühzeitig zu beantragen. Kurzgefasst: Grundsätzlich sind über die KVA Bildungsveranstaltungen von Aktiven (!) für Aktive (!) förderungsfähig - also keine AH-Veranstaltungen.

4. Sigismund-Diekamp-Stiftung e.V./SDS (gemeinnützig):
Die SDS war früher die einzige "Stiftung" des KV, ist aber als gemeinnütziger Verein konstituiert und als solcher im Vereinsregister eingetragen. 
Nach Jahrzehnten, in denen die SDS abseits vom KV gearbeitet hat, ist 2023 ein Vorstand gewählt worden, der die SDS seiner ursprünglichen Intention folgend wieder eindeutig im Verband erkennbar machen wird. Die Änderung der Eintragungen im Vereinsregister ist inzwischen erfolgt. Den Vorstand bilden jetzt die Kartellbrüder und z.T. ehem. VOPVOP 

  • David Kockerols (Alb, Ale, Smn, AR), Berlin, als weiteres Vorstandsmitglied, 
  • Maximilian Heuring (Bsg), Oberspiesheim, als stv. Vorsitzender sowie 
  • Dr. Markus Wittenberg (Mk, Li, AR, Smn, Urb, E d Wk, E d Eck) als Vorsitzender. 

Die SDS zieht keine Beiträge ein; das nicht geringe Kapital, das vorhanden ist, stammt aus weit zurückliegender Zeit (überwiegend aus Zahlungen von Kartellbrüdern in den 50er und frühen 60er Jahren!). Spenden oder anderweitige Zuwendungen aus dem KV sind wegen der langjährigen Distanz zum Verband in den letzten Jahren nicht mehr eingegangen.

Da es durchaus unterschiedliche Voraussetzungen gibt, Förderungen zu erhalten, und wegen der Erfordernisse des Einhaltens sehr genauer formaler Kriterien zum Erhalt der Gemeinnützigkeit wurde als Erleichterung für alle Anfragen die nachfolgende einheitliche Email-Adresse eingerichtet:

foerderantrag@kartellverband.de

Innerhalb der o.g. Einrichtungen/Etats wird dann die am besten passende Zuordnung vorgenommen und die zuständigen Stellen des KV treten dann mit den Antragstellern in Kontakt. Die Anfragen sollten so früh wie möglich erfolgen. Nur so lassen sich Missverständnisse und Versäumnisse vermeiden, die zu Verzögerungen, Verstimmungen und ggf. zu unvermeidlichen Ablehnungen führen können.

Für weitere Informationen stehen wir Euch gern zur Verfügung.

Mit herzlichem kartellbrüderlichen Gruß

Eure 

Dr. Markus Wittenberg (Mk, Li, AR, Smn, Urb, E d Wk, E d Eck)
- Vorsitzender des KV-Rats; Vorsitzender des Vereins Sigismund-Diekamp-Stiftung e.V.; Mitglied des Stiftungsrats der Kultur- und Sozialstiftung des KV -

Johannes Pötz (Arm, Agg, Arn)
- Vorortspräsident und stv. Vorsitzender des KV-Rats; Vorstandsmitglied des Vereins KV-Akademie e.V. -

Dipl.-Ing. Karl Kautzsch (Cher, Bf, AR, NC, Ma, Urb, Bon, Arn)
- Vorsitzender der Kultur- und Sozialstiftung des KV; Vorsitzender des Vereins KV-Akademie e.V. -