Die aktiven Kartellvereine sind nach § 1 (2) KVO verpflichtet, zum Ende eines jeden Semesters einen Semesterbericht zu erstellen und an das KV-Sekretariat einzusenden.
Rückgabetermin: 30.06.2026
Die aktiven Kartellvereine sind nach § 1 (2) KVO verpflichtet, zum Ende eines jeden Semesters einen Semesterbericht zu erstellen und an das KV-Sekretariat einzusenden.
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