Gespräch mit Jakob Schmidkonz (Ale)

Auch für Korporationen kann es juristisch knifflig werden

Ist der Tatbestand der Nötigung im Sinne von §240 StGB verwirklicht, wenn der Fuchsmajor ein aufmüpfiges Neumitglied in die Kanne schickt? Ist ein Couleurdiebstahl wegen der fehlenden Zueignungsabsicht eigentlich gar kein Diebstahl im Sinne des §242 StGB, sondern ein Tatbestand, der wegen der obligatorischen Forderung ?Auslösen durch Bier´ eher einer Erpressung gleichkommt? Und: Mache ich mich eines Unterlassungsdelikts strafbar, wenn ich einen alkoholisierten Bundesbruder allein den Heimweg antreten lasse und ihm hierbei ein Unglück widerfährt? Denn immerhin hat der Bundesgerichtshof zwar eine Garantenstellung zwischen den Mitgliedern einer Zechergemeinschaft stets verneint, aber bisher noch nie darüber geurteilt, wie der Fall gelagert ist, wenn beide Zecher durch Burscheneid gebunden sind. Solche teils lustigen, teils ernsten Fragen spricht Kb Jakob Schmidkonz (Ale), der als Staatsanwalt in München arbeitet, in seinen Vorträgen zu juristischen Fragen des Verbindungslebens an. Vor kurzem sprach er darüber mit der Academia, der Verbandszeitschrift des CV.

Besonders vorsichtig sollten Verbindungen seiner Erfahrung nach beim Strafrecht und beim Mietrecht sein, sagte Kb Jakob Schmidkonz. Sei diesen Rechtsgebieten doch gemein, „dass man einen unüberlegten Schnellschuss nur selten rückgängig machen kann“. Beim Strafrecht sei das leicht einzusehen, doch auch beim Mietrecht könne „eine launig begründete E-Mail mit einer Absage an einen ungeeignet erscheinenden Zimmerkandidaten“ nicht nur zu einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz führen, sondern, schlimmstenfalls, zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Studentenheimvereins.
Gerade die Allgegenwärtigkeit von Smartphones habe die Schadensbegrenzung heutzutage erschwert. Wenn es früher einmal zum Ärger der Anwohner auf Parties etwas lauter zugegangen sei, sei es immerhin noch möglich gewesen, sich am nächsten Morgen „reichlich verkatert und hinreichend zerknirscht bei den Nachbarn zu entschuldigen, wenn man auf deren Beschwerde etwas frech reagiert hatte“. Heute könne es passieren, „dass ein Video davon schon längst auf YouTube zu sehen ist, bevor die betroffenen Bundesbrüder überhaupt realisiert haben, was sie da angerichtet haben“.

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind zwei verschiedene Dinge

Erfreulich klar sei die Rechtslage, was die Präsenz von Verbindungen an Hochschulen angehe, „weil man ja ein Verein ist wie viele andere Vereinigungen auch“. Allerdings werde man häufig mit politischer Feindseligkeit konfrontiert „oftmals nicht durch die Universitätsleitung, sondern eher durch andere Gruppierungen an der Hochschule“. Deshalb sollte man sich immer fragen, „ob es sich im konkreten Einzelfall lohnt, auf sein Recht zu pochen“. So könne die Teilnahme an einer Erstsemester-Infomesse die Konfrontation durchaus rechtfertigen. Was dagegen die presserechtliche Richtigstellung im „Burschireader des AStA“ angehe, könne man eher sagen, „dass der Klügere auch mal nachgeben kann“.
Denn „Recht haben“ und „Recht bekommen“ seien oft zwei komplett verschiedene Sachen, meinte Kb Jakob Schmidkonz - „auch wenn Verbindungen traditionell viele Juristen in ihren Reihen haben und man daher oft entspannt dazu neigt, es auf einen Prozess ankommen zu lassen“. Man solle nicht vergessen, was man seiner Alt-Herren-Kasse und seinem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand damit zumute - insbesondere, wenn dieser kein Jurist sei: „Denn bevor der völlig entnervte Philistersenior die streitwütige Nachbarin dann zum zehnten Mal anlässlich einer Klage wegen nächtlicher Ruhestörung im Gerichtssaal sehen muss, könnte man einmal fragen, ob es nicht von Anfang an vernünftiger gewesen wäre, am Morgen nach der Party einen Fuchsen mit Pralinen, Blumen und einer Entschuldigung nach nebenan zu schicken.“ Recht bedeute auch für Verbindungen Schutz, „aber wir dürfen dabei nie vergessen, wie viel Arbeit es bedeuten kann, diesen Schutz einzufordern“.
Als Vorstandsmitglied der Alemannia sei er mit so vielen Rechtsfragen rund um den Verbindungsalltag befasst worden, „dass ich mich inzwischen schon oft ermahnen muss, diese beiden Themen nicht als selbstverständliche Einheit wahrzunehmen“, sagte Kb Jakob Schmidkonz. Gerade als Jurist solle man im Verbindungsleben oft einfach „innehalten, durchatmen und sich in Erinnerung rufen, dass in diesem trauten Kreis der Brüder die Menschlichkeit im Vordergrund steht“.