Der Synodale Weg - Und er kann trotzdem gelingen
Kirchenrechtliche Überlegungen zum begonnenen Reformprozess in der katholischen Kirche
Der Synodale Weg - Und er kann trotzdem gelingen
Haben wir das vor fünfzig Jahren nicht schon einmal erlebt – im Vorfeld der Würzburger Synode?! Auch damals gab es gerade von kirchenrechtlicher Seite fast nur Warnungen und Hinweise, dass und warum die Würzburger Synode so nicht statt-finden könne: Das geht nicht! Laien können nicht das gleiche Stimmrecht haben wie Bischöfe! Rom wird die Regelungen niemals genehmigen! Sie sind kirchenrechtlich nicht möglich! Entscheidungen können nur Bischöfe treffen! Über die Wahrheit kann nicht nach Mehrheiten abgestimmt werden! Die vorgesehene Satzung ist ekklesiologisch nicht haltbar!
Und dann das: Rom hat doch genehmigt! Bischöfe und Laien haben doch auf Augenhöhe miteinander um die Wahrheit gerungen! Laien haben doch gleichberechtigt mit den Bischöfen abgestimmt! Und: Die Würzburger Synode ist zu einer einmaligen und einzigartigen Erfolgsgeschichte geworden! Mit Blick auf die derzeitige Diskussion über den Synodalen Weg soll hier eigens in Erinnerung gerufen sein: Hätte man sich damals nur auf die im geltenden kirchlichen Gesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten beschränkt, hätte die Würzburger Synode nicht stattfinden können. Doch die damaligen Verantwortlichen wagten ein Experiment und fragten in Rom um eine Sondergenehmigung für dieses außergesetzliche (nicht: ungesetzliche) Unternehmen an, die sie dann auch erhielten.
Was war das Besondere dieses neuartigen Unternehmens der Würzburger Synode? Aus kirchenrechtlicher Sicht waren es vor allem die folgenden Regelungen:
1. war hier nicht nur eine Minderheit von Laien, sondern die Vielfalt des ganzen Gottesvolkes repräsentativ vertreten.
2. hatten alle Teilnehmenden gleiches beschließendes Stimmrecht bei der Beschlussfassung.
3. war für die Beschlussfassung nicht die Einmütigkeit notwendig, sondern bereits eine Zweidrittelmehrheit ausreichend.
4. mussten die Bischöfe den Beschlüssen der Synodalen in einem zusätzlichen Akt explizit zustimmen, damit diese verbindliche Normen wurden; allerdings durfte diese Zustimmung nur dann verweigert werden, wenn Glaubens- und Sittengründe oder eine Verletzung tragender Rechtsnormen geltend gemacht werden konnten.
In dieser Konzeption der Würzburger Synode war durch die Anzahl der Laien wie auch durch deren Stimmrecht eine wirkliche Teilhabe des ganzen Gottesvolkes am Leitungsamt der Kirche ebenso gewährleistet wie die besondere Verantwortung der Bischöfe gewahrt war, da letztere ein eigenes Vetorecht hatten.
Was lehrt uns das? Was können wir daraus für den Synodalen Weg heute lernen?
Einiges: Kirchenrecht ist mehr als das kirchliche Gesetzbuch. Es ist die Interpretation des kirchlichen Gesetzbuches. Wie diese Interpretation ausfällt, hängt (mit)entscheidend von dem Kirchenbild der Interpreten und Interpretinnen ab.
Gründet die Kirche als Volk Gottes in der Communio der Gläubigen oder in der Hierarchie der Weiheamtsträger? Ist also die Communio die Grundlage für die Hierarchie oder umgekehrt die Hierarchie die Grundlage für die Communio? Denn davon abhängig ist die Frage: Wer dient wem? Die Hierarchie der Communio oder die Communio der Hierarchie?
Je nachdem, welches Kirchenbild maßgebend ist, wird die Interpretation der kirchlichen Gesetze unterschiedlich ausfallen. In einem Fall wird alles stark gemacht, was im Sinne der Communio ist, im anderen Fall alles, was für die Hierarchie spricht.
In einen Fall muss alles getan werden, um Widersprüche zur Communio zu verhindern, im anderen Fall alles, um Widersprüche zur Hierarchie zu vermeiden. Deshalb kritisieren zum Beispiel die einen am Synodalen Weg, dass die beschlossenen Ergebnisse am Ende nicht verbindlich sind, sondern nur Empfehlungscharakter haben, während die anderen das Leitungsamt der Bischöfe unterlaufen sehen, weil alle in der Synodalversammlung gleiches Stimmrecht haben.
Deshalb weisen die einen darauf hin, dass der Glaubenssinn als die vom Heiligen Geist gewirkte Einsicht nicht mit öffentlicher Meinung oder gar Demokratie gleichgesetzt werden darf, dass der Glaubenssinn nicht einfach dort ist, wo die Mehrheit ist. Die anderen rufen dagegen in Erinnerung, dass aber auch umgekehrt gilt, dass der Glaubenssinn auch nicht einfach das ist, was die Minderheit vertritt, auch nicht das, was das Lehramt verkündet oder die Theologie erforscht.
Kirchenrecht wird oft gerne gerade dann ins Spiel gebracht, wenn man sich um eigentliche Themen drücken will. So sehr Strukturfragen nicht unterschätzt werden dürfen – gerade in einer Gemeinschaft, die sich als Sakrament versteht –, so sehr ist auch daran zu erinnern, dass sie sekundär sind. Ihre Aufgabe ist es, Inhalte zu transportieren und umzusetzen, und zwar so, dass sie möglichst authentisch und im Sinne der Gemeinschaft gerecht sind. Im bekannten Bildwort von der Flasche Wein ausgedrückt: Jeder Wein/Inhalt braucht die für ihn passende Flasche/Struktur. Der beste Wein geht kaputt, wenn er in einer unpassenden Flasche transportiert wird. Und einem schlechten Wein nützt die beste Flasche nichts, er bleibt ein schlechter Wein.
Will heißen: Primär sind die Inhalte, die mit den Strukturen transportiert werden (sollen). Deshalb sollten kirchenrechtliche Fragen erst dann zum Tragen kommen, wenn bei einem Thema die Doppelfrage geklärt ist, welche Aspekte hier von unserem Ursprung her nicht aufgegeben und vor welchen Aspekten als Anfrage der Gegenwart und im Zukunftshorizont nicht ausgewichen werden darf.
Kirchenrecht muss gelebt werden! Kirchenrechtliche Erkenntnisse können noch so gut sein, wenn sie nicht ins Leben umgesetzt werden, nützen sie nichts. Das gilt auch umgekehrt: sie können noch so schlecht sein; wenn sie nicht ins Leben umgesetzt werden, schaden sie nicht. Aus der Perspektive des Kirchenbildes der Communio ist daher zu begrüßen, dass die Regelungen der Würz- burger Synode bei der Satzung des Synodalen Weges Pate gestanden haben.
Umso bedauerlicher ist es, dass sie in einem wesentlichen Punkt gerade nicht übernommen worden sind. Warum hat man nicht den Mut gehabt, den Verbindlichkeitscharakter für eine bestimmte Art von Beschlüssen festzulegen und ist stattdessen auf den Empfehlungscharakter aller Beschlüsse zurückgefallen? Natürlich hätte man dafür eine römische Genehmigung beantragen müssen; denn auch das geltende kirchliche Gesetzbuch kennt immer noch nicht eine solche Regelung. Die Genehmigung respektive Verweigerung wäre ein Lackmustest dafür gewesen, wie ernst die Synodalität als Prinzip und die Rede von der Bedeutsamkeit der Laien für die Kirche gemeint ist.
Jedenfalls ist die rechtliche Qualifizierung der Beschlüsse als Empfehlungen ohne eigene Rechtskraft ein gravierendes Strukturdefizit des Synodalen Weges. Das kann einerseits nicht weggeredet werden, sollte aber auch nicht alles andere ins Abseits stellen. Denn andererseits sollte es nicht unterschätzt werden, dass sich die Hauptakteure des Synodalen Weges um eine repräsentative Besetzung nach dem Prinzip der Delegation durch Wahl bemühen, dass von allen Seiten in großer Einmütigkeit betont wird, „in Augenhöhe“ miteinander umgehen zu wollen, dass die bischöflich-laikale Doppelspitze ein Strukturprinzip des ganzen Synodalen Weges ist vom Präsidium über die Foren bis hin zu den Synodalversammlungen, dass die Sitzordnung in den Synodalversammlungen alphabetisch ist.
Damit sind wichtige Grundlagen geschaffen, dass tatsächlich ein Kommunikationsprozess miteinander und wechselseitige Dialogbereitschaft aller Teilnehmenden des Synodalen Weges wachsen und so etwas wie eine „Vertrauensspirale“ zwischen allen Akteuren und Akteurinnen entstehen kann, also ein positiv sich verstärkender Regelkreis aus Vertrauensvorschuss und Machtaskese.
Aus der Psychologie wissen wir ja: Wer sich auf den Anderen einlässt, ihn verstehen will in dem, worum es ihm geht – ohne deshalb damit einverstanden sein zu müssen, wird erfahren, dass dann auch der Andere sich auf mich einlässt, um mich zu verstehen, worum es mir geht, und dass in diesem Miteinander allmählich neue Erkenntnisse wachsen.
Mehr als nur ein Traum?
Wer weiß, vielleicht ist es mehr als nur mein Traum, dass am Ende des Synodalen Weges die Erkenntnis steht: Nicht das, was wir am Ende als Empfehlung beschlossen haben, ist das Entscheidende des Synodalen Weges gewesen, sondern wie wir zu den Beschlüssen gekommen sind, das Wie unserer gemeinsamen Wahrheitssuche und Entscheidungsprozesse sowie das Wie der Inhalte unserer gefassten Beschlüsse.
Kurzum, am Ende des Synodalen Weges muss stehen: Das entscheidend Neue ist die Haltung von uns allen auf dem Synodalen Weg gewesen. Uns ist es gelungen, einander verstehen zu wollen, weil wir bereit waren, auch der anderen Seite zuzugestehen, dass sie wie wir selbst auf den Geist Gottes hört und sich für die Glaubwürdigkeit und Zukunft von uns als Kirche einsetzt. Laien wie Diakone, Priester und Bischöfe haben nicht nur das eigene Denken und Handeln für geistgewirkt gehalten, sondern auch das Denken und Handeln all derer, die im Miteinander um den richtigen Weg in die Zukunft ringen.
Und vielleicht passiert dann auch das am Ende des Synodalen Weges oder sogar schon mitten auf dem Weg: Nicht nur einzelne Bischöfe, sondern nahezu alle Bischöfe erklären, dass sie sich an die Beschlüsse des Synodalen Weges binden (werden), obwohl sie laut Satzung lediglich als Empfehlungen ohne eigene Rechtswirkung gelten.
Denn sie haben dank des Wirkens des Heiligen Geistes während des Synodalen Weges die Erfahrung gemacht, dass sie getrost darauf vertrauen können, dass die Beschlüsse auf dem Synodalen Weg zum Wohle der Kirche sind und sein werden, statt befürchten zu müssen, die Beschlüsse könnten zum Schaden der Kirche sein. Umgekehrt haben die Laien, Diakone und Priester gelernt, auf die Dialogfähigkeit und -bereitschaft ihrer Bischöfe vertrauen zu können, statt darüber nachdenken zu müssen, was wäre, wenn ein oder mehrere Bischöfe morgen die Selbstbindung wieder zurücknähmen.
Der Text erschien vor einiger Zeit als Gastbeitrag bei katholisch.de, dem Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland. Wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung der Autorin und katholisch.de.

Prof. Dr. Sabine Demel
geboren 1962 in Coburg, studierte katholische Theologie und klassische Philologie in Eichstätt und absolvierte eine Ausbildung als Ehe-, Familien- und Lebensberaterin. Als erste Frau habilitierte sie sich 1995 an der katholisch-theologischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt.
Seit 1997 ist Sabine Demel Professorin für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg. Sie ist Mitglied im Katholischen Deutschen Frauenbund und gehört zu den Gründungsmitgliedern von Agenda – Forum katholischer Theologinnen. Frau Professor Demel wird eine der Referenten bei den 51. KV-Tagen der KV-Akademie vom 15.-17.1.2021 in Mainz sein.
Synode und Synodaler Weg
Konzil und Synode werden synonym gebraucht und bezeichnen denselben Sachverhalt: Zusammenkommen, Weggenossenschaft, sich versammeln. Wenn im 15. Kapitel der Apostelgeschichte und im zweiten Kapitel des Galaterbriefs von einem „Apostelkonzil“ berichtet wird, auf dem die frühen Christen ihr Selbstverständnis dahin klärten, dass sie der Glaube an Jesus Christus verbindet, nicht aber die Zugehörigkeit zum Judentum und das Befolgen der jüdischen Ritualgesetze, dann zeigt sich hier ein Zug in der Kirche, Differenzen gemeinsam, im Dialog auf Augenhöhe zu klären - weil alle zur Nachfolge Christi berufen sind, als Getaufte gemeinsam Anteil am Priestertum Christi haben und damit ein „Volk Gottes“ bilden, dem das Bleiben in der Wahrheit verheißen ist. Und dieser Zug blieb auch gültig, als sich in der Kirche zentrale Instanzen wie das Papsttum ausbildeten, das über die Einheit in der Kirche wacht.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat das synodale Prinzip in seinen Dokumenten betont und dabei nicht nur die Rolle der Bischöfe und der Ortskirchen aufgewertet, sondern auch die so genannten Laien. Als Papst Franziskus anlässlich der Feier zum fünfzigjährigen Bestehen der Bischofssynoden, die Papst Paul VI. 1965 als Beratungsgremium eingeführt hatte, von der „synodalen Kirche“ sprach, grenzte er diese von einem Kirchenbild ab, nach dem der Papst „einsam über der Kirche“ thront. In einer synodalen Kirche steht, so Franziskus, der Papst „in ihr, als Getaufter unter Getauften und als Bischof unter Bischöfen“.
Da das Konzil die Erneuerung des Synodenwesens angeregt hat, lag es nahe, in den Orts- und Teilkirchen mit Hilfe von synodalen Kirchenversammlungen über die Umsetzung der Konzilsbeschlüsse zu beraten.
Allerdings ist eine Synode nur ein beratendes Organ, sie soll, so can. 460 des kirchlichen Gesetzbuchs, dem Diözesanbischof „hilfreiche Unterstützung“ gewähren. Gesetzgeber ist der Diözesanbischof, heißt es in can. 466, „allein er selbst unterschreibt die Erklärungen und Dekrete der Synode, die nur Kraft seiner Autorität veröffentlicht werden dürfen.“ Das bedeutet: Im letzten steht es dem Bischof oder den Bischöfen frei, Empfehlungen der Versammlung umzusetzen oder nicht.
Synodal versucht die katholische Kirche in Deutschland, Glaubwürdigkeit und verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen. Als die Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe 2019 in Lingen massiv von Protesten begleitet wurde, riefen die Bischöfe einen „verbindlichen synodalen Weg“ aus. Was damit gemeint war, sorgte rasch für Diskussionen. Übersetzt bedeutet „synodaler Weg“ nämlich „Weg eines gemeinsamen Weges“, ist also eine Tautologie. Ist dies bloß ein Beleg für mangelnde griechisch Kenntnisse? Oder soll dieser Mischbegriff ein Forum ermöglichen, das verbindlicher ist als ein bloßer Gesprächsprozess, wie er etwa 2011 mit großen Erwartungen eröffnet wurde, aber bis 2015 im Sand verlief, und ein Forum ist, dessen Satzung Rom nicht vorab genehmigen muss und dessen Ergebnisse auch nicht im Nachhinein anerkannt werden müssen, weil sie weniger rechtlich als moralisch verbindlich sein sollen?
Sibyllinisch meinte Papst Franziskus in seinem „Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland“: „Eure Bischöfe haben einen synodalen Weg vorgeschlagen. Was dieser konkret bedeutet und wie er sich entwickelt, wird sicherlich noch tiefer in Betracht gezogen werden müssen.“ Das dürfte wohl als Mahnung gemeint sein, nicht Entscheidungen zu treffen, etwa zur Frauenweihe, die sich Rom vorbehält, weil diese Sache der Weltkirche sind. Kompetenzwahrung ist also angesagt.
Ein Beispiel, in der eine Teilkirche aus römischer Sicht ihre Kompetenz überschritt, dürfte das 1966 bis 1970 tagende Niederländische Pastoralkonzil sein. Unter dem Eindruck der Neuerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils beschloss diese Synode mehrheitlich die Aufhebung des Pflichtzölibats und die schrittweise Zulassung von Frauen in Weiheämter.
Papst Paul VI. äußerte sich „tief betrübt“ über die Niederländer und ignorierte die Beschlüsse. Sein Nachfolger Johannes Paul II. berief 1979 von neuem eine niederländische Partikular-Synode im Vatikan ein. Ohne Rückgriff auf die zehn Jahre zuvor gefassten Beschlüsse und Voten des Pastoralkonzils beschlossen die Bischöfe im Januar 1980 mehrheitlich, die allgemein gültige Lehre und Kirchendisziplin in allen wesentlichen Punkten zu unterschreiben, auch was den Zölibat betraf. Das niederländische Pastoralkonzil aus den sechziger Jahren war damit mehr oder weniger hinfällig, seine Beschlüsse waren Makulatur.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil eine „Gemeinsame Synode“ in Würzburg (1971-1975). Doch diesmal wurden Statuten und Beschlüsse vom Vatikan anerkannt, denn man hielt sich im Rahmen des Erlaubten. In der Frage der Diakoninnenweihe begnügte man sich mit der Forderung, dies „zu prüfen und womöglich Frauen zur Diakonenweihe zuzulassen“.
Der Synodale Weg ist keine Synode. Aber wenn es ohnehin dem jeweiligen Bischof freisteht, die Beschlüsse der Versammlung anzunehmen oder nicht, dürfte es darauf wohl nicht ankommen. Die vier Themen, die nach Ansicht der Bischöfe und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken den Ausschlag über Glaubwürdigkeit und die Erneuerung der Kirche geben - „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“, „Fragen der Sexualmoral“, „Priesterliche Lebensform“, „Frauen in den Diensten und Aufgaben der Kirche“ - bilden wohl auch die stärksten Reibungsflächen zwischen Kirche und Gesellschaft.
In dieser Gesellschaft werden intensiv Fragen der Demokratie, der Mitbestimmung und der Transparenz von Entscheidungen diskutiert. Wie lässt sich da der Aufbau einer Kirche vermitteln, die keine Gewaltenteilung kennt und ihre wichtigsten Leitungsämter Klerikern reserviert?
Die gesellschaftliche Sexualmoral hat sich weitgehend liberalisiert. Wie lässt sich da Verständnis für die Grundaussagen der katholischen Sexualmoral finden?
Auch der Priestermangel, seit langem nicht nur hierzulande als Not empfunden, wirft die immer wieder diskutierte Frage nach den Voraussetzungen zur Priesterweihe wieder auf. Hinzu kommen die Frage nach dem Missbrauch von Macht in der Kirche sowie das Problem Klerikalismus: Drastisch haben die Missbrauchsskandale deren Auswirkun gen gezeigt. Gesellschaftlich immer wichtiger wird auch ein weiteres Thema: die Gleichberechtigung der Geschlechter. Hier wirkt die katholische Kirche aus der Sicht einer liberalen Gesellschaft wohl völlig rückständig.
Wie kann die Kirche zu solchen Anfragen Stellung beziehen? Teilnehmern des Synodalen Wegs, die eine Angleichung an die gesamtgesellschaftliche Entwicklung erhoffen, hat Papst Franziskus entgegengehalten, dass die Anstrengungen des Synodalen Weges den Grundsätzen des Glaubens und der Kirche verpflichtet bleiben müssen. Synodalität dürfe nicht mit einem politischen oder parlamentarischen Verfahren zur Ermittlung von Mehrheiten verwechselt werden, betonte der Papst. Jede Reform der Kirche habe zuerst der Neuevangelisierung zu dienen.
Es kann jedenfalls nicht darum gehen, sich anzubiedern, oder Vereinbarungen zu treffen, die versuchen, Gesellschaft und Kirche „auf einen Nenner“ zu bringen. „In dem Augenblick, in dem es der Kirche nur um ihre Attraktivität, ihren Fortbestand oder ihre Mitgliederzahl geht, ist sie eigentlich auf dem falschen Weg“, schrieb Dr. Georg Bergner, Propst von St. Anna in Schwerin, in seinem Blog „Sensus fidei“.
Aber ebenso wenig Erfolg dürfte wohl der Rückzug in die konservative Nische versprechen. Denn, schrieb Jürgen Moltmann schon 1972, „eine Kirche, die sich nicht ändern kann, um in veränderten Verhältnissen für die Menschlichkeit der Menschen da zu sein, versteinert oder stirbt. Sie wird zu einer bedeutungslosen Sekte am Rand der Gesellschaft, die im rapiden sozialen Wandel begriffen ist.
Menschen fragen sich, welchen Unterschied es noch mache, zu dieser Kirche zu gehören oder nicht. Nur die alten, müden und resignierten Menschen, die die Welt nicht mehr verstehen, finden in solcher Kirche den Hort des Ewig-Bleibenden, des guten Alten und der religiösen Folklore.“
Ob der Synodale Weg gute Lösungen findet, wird sich zeigen. Eines ist klar: Wenn Themen nach dem Motto „das war schon immer so“ tabuisiert werden und Macht vor Rationalität geht, stellt sich keine Glaubwürdigkeit ein. Nur mit überzeugenden Argumenten und Lebensentwürfen wird es gelingen, Menschen zu bewegen, sich dem Glauben und der Gemeinschaft der Glaubenden zu öffnen.
R.N.


