Interview mit Kb Uwe Kett (Pal, Arm), Richter am Amtsgericht Lichtenberg
"Die Krise als Transformationsfaktor - Neue Chance für Online Gerichtsverhandlungen“
In Zeiten von Corona sind auch Gerichtsverhandlungen mit dem Risiko verbunden, dass sich dort Personen anstecken. Deshalb besinnt sich auch die Rechtsprechung mehr und mehr auf die Möglichkeiten der Videotechnik. Ein „Vorreiter“ ist Kb Uwe Kett (Pal, Arm). Als Richter am Amtsgericht Berlin-Lichtenberg verhandelte er im Mai per Skype einen zivilrechtlichen Alltagsfall. Wie der Berliner Tagesspiegel berichtete, nutzte er dazu seinen privaten Laptop und einen mobilen Hotspot der Telekom, den das Kammergericht besorgt hatte. Im Folgenden stellt er sich unseren Fragen zu Chancen und Risiken der Videotechnik vor Gericht.
Uwe, Du hast auf Grund der Corona-Situation als erster Richter in Deutschland Online eine Verhandlung geführt. Gerichtsverhandlungen per Video-Stream – Ist das die Zukunft?
Ich war nicht der erste. Wie ich jetzt erfahren habe, fanden solche Verhandlungen, die die Zivilprozessordnung schon sein 2013 ermöglicht, schon vor anderen Gerichten statt. Das Landgericht Frankfurt nutzt diese Möglichkeit offenbar intensiv, auch beim Landgericht Berlin gab es das schon und ich wurde auf die Möglichkeit durch die Pressesprecherin des Landgerichts Düsseldorf gebracht, wo man jetzt auch derartiges versucht, allerdings mit erheblichem technischen Aufwand. Wie in anderen Bereichen, hat die Coronakrise die Digitalisierung und vor allem die Möglichkeit von Besprechungen bzw. Verhandlungen per Videokonferenz auch in der Justiz voran gebracht. Der Normalfall wird und soll die Verhandlung mit den Beteiligten im Gerichtssaal bleiben. Aber in bestimmten Konstellationen hat eine Videoverhandlung bzw. die Zuschaltung einer Partei per Video deutliche Vorteile.
Was ist anders als bei einem „klassischen“ Verfahren, bei dem alle Beteiligten im Gerichtssaal sitzen?
Es ist eigentlich kaum etwas anders, jeder kann wie bisher zu Wort kommen und ein Rechtsgespräch oder auch Vergleichsverhandlungen lassen sich nach meiner Erfahrung auf dem Weg gut führen.
Welche Vorteile siehst Du, was sind die Risiken, Stichwort „Öffentlichkeitsgrundsatz“?
Größter Vorteil ist, dass Anwälte und Parteien von weiter weg nicht zum Gericht kommen müssen, aber trotzdem selbst an der Verhandlung teilnehmen können. Bisher blieb die Partei auch mal zuhause und es kam ein Unterbevollmächtigter aus dem Ort des Gerichts, der natürlich nicht so in der Materie steckt, wie der Anwalt, der mit der Partei gesprochen und die Schriftsätze verfasst hat. Dadurch können auch bei kleineren Streitwerten problemlos Verhandlungen stattfinden und es muss nicht auf das mit vielen Nachteilen verbundene sogenannte schriftliche Verfahren ausgewichen werden.
Abgesehen vom Risiko, dass die Verhandlung verbotenerweise aufgezeichnet und womöglich ins Internet gestellt wird (das aber schon im Gesetzgebungsverfahren bekannt war und bewusst in Kauf genommen wurde), bestehen natürlich wie überall Datenschutzbedenken. Theoretisch kann eine solche Verhandlung sicher auch gehackt werden und sollte deshalb bei sensiblen Sachen vermieden werden.
Die Öffentlichkeit bleibt gewahrt, da der Richter im Gerichtssaal sitzt und die Verhandlung auch dorthin auf einen großen Monitor in Ton und Bild übertragen wird, d.h. Zuschauer können die Verhandlung problemlos verfolgen (was in der Praxis der Zivilgerichte ohnehin sehr selten geschieht, denn für Außenstehende ist die Materie kaum wirklich interessant).
Gab es weitere Herausforderungen? Im Ergebnis muss ja sichergestellt werden, dass die Technik einwandfrei funktioniert, damit zum Beispiel kein Formfehler passiert.
In der Tat muss nur die Technik einwandfrei funktionieren. Welche Plattform man da wählt, ist dann zweitrangig. Ich habe mit Skype gute Erfahrungen gemacht und wurde bei uns im Gericht bei der Einrichtung der Hardware (Laptop mit Kamera für mich an den großen Monitor im Saal angeschlossen, zweites Laptop für die anwesende Partei und/oder deren Anwalt) kompetent unterstützt. Sinnvoll erschien es mir, auf das Verbot der Aufzeichnung ausdrücklich hinzuweisen, damit keiner später sagen kann, er wusste das nicht. Das Protokoll muss man nur der Situation durch eine entsprechende Formulierung anpassen.
Kannst Du Dir vorstellen, dass künftig öfters online verhandelt wird?
Das kann ich mir in den geeigneten Verfahren gut vorstellen und mein Eindruck ist, dass dazu seitens der Anwälte jedenfalls in Verfahren vor dem Amtsgericht große Bereitschaft besteht. Vor dem Landgericht, wo es um deutlich mehr geht, kann das anders aussehen. Natürlich müsste die Ausstattung der Gerichte dazu noch deutlich optimiert werden; ich benutze zum Beispiel aktuell mein privates Notebook angeschlossen an einen dienstlichen LTE-Router. Aber wenn man nicht nach Perfektion strebt, sind da einfache und günstige Lösungen möglich. Und bei Kollegen sind sicher auch Vorbehalte zu überwinden, was durch die klaren Vorteile und auch Erleichterungen für den Richter gelingen sollten.
Die Fragen stellte Kb Moritz Feuerlohn (Wf, Pal, Cb).

