„Du sollst nicht töten“1 (Ex 20:13)

So lautet das fünfte Gebot und es ist im Hebräischen mit nur zwei Wörtern eindringlich und knapp formuliert. Die Verneinung „Nicht“ ist vorangestellt und gefolgt von dem Wort rasah. Das Wort rasah steht für töten, sagt jedoch nichts darüber aus, ob diese absichtlich oder unabsichtlich geschieht. Die Septuaginta (antike Übersetzung der Schriften des AT in die griechische Sprache) formuliert einseitig interpretierend: „ - nicht sollst du morden“. Dies findet sich auch im Gotteslob aus dem Jahr 2013: im Beichtspiegel unter der Nummer 601:4 „5. Du sollst nicht morden“.

Mord ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Dies ist so im Dekalog nicht ausgesprochen, da von Töten im umfassenden Sinn gesprochen wird.

Bereits im Alten Testament gab es die erlaubte Tötung

von Tieren, die den Menschen zur Nahrung dienen;

  • von Tieren, die geopfert werden - so zum Beispiel bei der Erprobung Abrahams², der einen von Gott bereit gestellten Widder opfert anstelle seines geliebten Sohnes Isaak;
  • von Menschen aus Notwehr,
  • von Menschen im Krieg;
  • von Menschen bei der Vollstreckung der Todesstrafe³

Das fünfte Gebot definiert keinen Rechtsfall und es geht auch nicht um die Schuldfrage oder die Motive der Tat. Das Gebot formuliert keine juristische Grenze zwischen erlaubt und unerlaubt, hingegen drückt es die  grundlegende Wahrheit aus: das Recht auf Leben.

Die christliche Tradition verbietet jede direkte Tötung eines Unschuldigen, kennt aber Ausnahmen des Tötungsverbotes in der Situation der Notwehr. Die christliche Tradition kennt den gerechten Krieg, zum Beispiel angesichts eines Völkermordes, in dem Menschen getötet werden. In der Geschichte des Christentums war die Todesstrafe anerkannt und ist dies in manchen Kreisen, die sich auf das Evangelium berufen, bis heute. Die Lehre vom gerechten Krieg wird inzwischen differenzierter gesehen, auch die Todesstrafe als angemessenes Strafmaß ist zumindest umstritten und wird im Blick auf das Recht auf Leben vielfach abgelehnt.

In der modernen Gesellschaft ist das Recht auf Leben am Beginn (Abtreibung) in Frage gestellt, aber auch am Ende des Lebens nicht nur im Fragen nach einem Sterben in Würde, sondern auch in dem Verlangen nach ärztlicher Assistenz beim Suizid. Das Geschenk des Lebens - jeder Mensch ist ein Abbild Gottes und hat das Leben aus seiner Hand empfangen - gilt es ins Gespräch zu bringen. Christen sind gefordert, sich in diesen gesellschaftlichen Diskurs einzumischen.

Im Evangelium nach Matthäus formuliert der Herr selbst das, woran Glaubende sich auszurichten haben:

21 Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten; wer aber jemanden tötet, soll dem Gericht verfallen sein.

22 Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein;
und wer zu seinem Bruder sagt: Du Dummkopf!, soll dem Spruch des Hohen Rates verfallen  sein; wer aber zu ihm sagt: Du Narr!, soll dem Feuer der Hölle verfallen sein.

23 Wenn du deine Opfergabe zum Altar bringst und dir dabei einfällt, dass dein Bruder etwas
gegen dich hat,

24 so lass deine Gabe dort vor dem Altar liegen; geh und versöhne dich zuerst mit deinem
Bruder, dann komm und opfere deine Gabe!

25 Schließ ohne Zögern Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm noch auf dem Weg zum Gericht bist! Sonst wird dich dein Gegner vor den Richter bringen und der Richter wird dich dem Gerichtsdiener übergeben und du wirst ins Gefängnis geworfen.

26 Amen, ich sage dir: Du kommst von dort nicht heraus, bis du den letzten Pfennig bezahlt hast. (Mt 5:21-26

Hans-Joachim Leciejewski (Urb, E d Cher)

Anmerkungen

1auch in Dtn 5:17   

2Gen 22:13   

3Tötung eines Menschen (Ex 21:12), Menschenraub (Ex 21:15-17), Sodomie (Ex 22:18), Zauberei und Götzendienst (Ex 22:17-19) sollen mit dem Tod bestraft werden.