Die Migrationskrise hat eine Leerstelle der zeitgenössischen Sozialethik deutlich offengelegt, über die eine sachliche wissenschaftliche Debatte oftmals schwerfällt: eine zunehmende Staatsvergessenheit.


Staat, Nation oder nationale Identität werden – beispielsweise im Namen einer überschießenden Interpretation der Menschenrechte, eines Weltgemeinwohls oder als Reaktion auf den Prozess der Globalisierung – in ihrer sozialethischen Bedeutung kleingeredet. Es gibt berechtigte, unabweisbare humanitäre Schutzansprüche – keine Frage. Diese zu gewährleisten, setzt aber gerade einen handlungsfähigen Staat voraus. Doch Grenzsicherung, staatliches Gewaltmonopol, Bindung an Verfassung und Recht, Sicherung der kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens sind Themen, die in der zeitgenössischen Sozialethik nicht besonders hoch im Kurs stehen. Sehr viel häufiger wird über gesellschaftsreformerische Anliegen gesprochen. Eine Ethik aber, die Ansprüche des Staates und Fragen nach den Grenzen seiner Belastbarkeit ausblendet, gerät schnell in Gefahr, wohlfeil zu werden. Dabei hätte sich eine eigenständige theologische Sozialethik gar nicht entwickelt, wenn Kirche und Theologie nicht zur Auffassung gelangt wären, dass politische und soziale Fragen nach dem Zusammenleben in Staat und Gesellschaft anders zu beurteilen seien als Fragen zwischenmenschlicher Beziehung.

Sozialethisch geht es bei der strittigen Rolle des Staates um das angemessene Verhältnis zwischen Universalismus und Partikularismus, zwischen globaler und nationaler Perspektive, zwischen Staatsethik und Fragen globaler Gerechtigkeit. Überzeugende Antworten werden sich nur dann finden lassen, wenn die Spannung zwischen den genannten Polen aufrechterhalten und nicht einseitig aufgelöst wird. Wer individuelle Rechte sichern will, darf auch ihre politisch-demokratische Realisierung nicht aus dem Auge verlieren. Hierfür braucht es auch künftig einen durchsetzungsfähigen Rechtsstaat, einen robusten Sozialstaat und einen wirksamen Kulturstaat sowie stabile staatliche Institutionen. Andernfalls drohen über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe. Der Zivilgesellschaft fehlen nicht allein die notwendigen Organe, Lösungen verbindlich zu verhandeln und demokratisch zu legitimieren – sie wäre damit auch überfordert, wie sich in der Coronakrise gezeigt hat.

Denn auf einmal – so das Autorenquartett des vorliegenden Bandes in seinem Geleitwort – seien der Nationalstaat und sein Gewaltmonopol wieder da: „Grenzschließungen sind auf einmal machbar; Ausgangssperren werden verhängt unter allgemeiner Zustimmung der Öffentlichkeit, von einem Primat der Wirtschaft vor der Politik ist nicht viel zu bemerken; die viel beschworenen Akteure der Zivilgesellschaft sind genauso wenig wie die Europäische Kommission oder international agierende Nichtregierungsorganisationen diejenigen, die jetzt, wo es ‚darauf ankommt‘, mit Autorität und Überblick zu handeln vermögen“.

Die vier Theologen, zwei evangelische und zwei katholische, beanspruchen, den blinden Fleck eines differenzierten Staatsdenkens innerhalb der zeitgenössischen theologischen und sozialethischen Debatte aufzuarbeiten. Gegliedert ist die Arbeit in sieben Kapitel, die sich wiederum – innerhalb der Kapitel fortlaufend durchnummeriert – in neununddreißig „Thesen“ unterteilen. Die wenigen Anmerkungen sind als Endnoten verfasst; ferner sind dem Werk die benutzte Literatur, ein Personen- und ein Sachregister sowie ein Autorenverzeichnis beigegeben.

Die Autoren verstehen ihr Werk als „Diskussionsbeitrag“ mit dem Ziel, „dass Theologie und christlicher Glaube von verantwortungsbewussten Staatsbürgern und politischen Entscheidungsträgern wieder als konstruktive und lösungsorientierte Ideengeber wahrgenommen werden“. Es werden u. a. zahlreiche heiße Eisen angefasst: Globalisierung und Nationalstaat bzw. Nationalität, Migration, Gewaltmonopol des Staates sowie die sogenannte „Political Correctness“. Dabei diskutieren die Autoren Positionen, die mittlerweile von politischen Kreisen tabuisiert werden.

Diese Bemerkung führt unmittelbar zur Beschäftigung mit der sogenannten „Political Correctness“ durch dieses Buch, die hier etwas ausführlicher behandelt werden soll.  Die Wurzeln dieses politischen Programms dürfen neben anderen in der Radikalisierung der 1968er-Bewegung mit dem ihr immanenten Anarchismus und dem aus ihr resultierenden Terrorismus gesehen werden. Unter anderem aus dieser Bewegung entstand die ökologische, gegenwärtig als grün bezeichnete politische Richtung, die das Prinzip einer die staatliche Rechtsordnung überformenden und überlagernden, vorgeblich moralisch fundierten Diskussions- und Debattenkontrolle etablierte und weitgehend durchsetzt.

Die Autoren vertreten den Standpunkt, dass die Selbstaufwertung der Träger von politisch korrekten Meinungen durch die Beanspruchung einer höheren Moral als die der politisch Andersdenkenden, die „Bezweiflung der moralischen Integrität der Argumente des politischen Gegners“ bis hin zur Abwertung des politischen Gegners als „moralisch böse“ die eigene Position gegen Kritik immunisiere und zur „Selbstermächtigung zum Verstoß gegen geltendes Recht“ führe. Dieses Handeln führe zudem dazu, dass Redlichkeit und Freiheit des wissenschaftlichen und politischen Diskurses durch politischen Moralismus „insbesondere in Form von political correctness“ gefährdet sei. Politische Konflikte würden zu moralischen erklärt und ausgewählte ethische Positionen sakral überhöht. So entstünde die Zensur von Sprache und die Diskriminierung von Andersdenkenden. Darüber hinaus führe dies zur Darstellung von „undifferenzierte[n], teilweise ideologische[n] Positionen als alternativlos“ unter Inanspruchnahme „religiöser Autorität“. Betroffen seien besonders politische Debatten aus dem Bereich der politischen Ethik: „Globalisierung, Migrationspolitik, Militärpolitik, Familienpolitik, Umweltpolitik sowie linke und rechte Identitätspolitik“.

Die Beschäftigung der Autoren mit der „Political Correctness“ gipfelt in einer Warnung: „Das Phänomen einer zunehmenden Infragestellung der intellektuellen Redlichkeit und Freiheit des wissenschaftlichen Diskurses durch politischen Moralismus und ,antidemokratischen Liberalismus‘ […] in Form der political correctness wurde drastisch schon als eine ,Gegenaufklärung eigener Art‘ oder gar als ,intellektueller Terrorismus‘ bezeichnet. Sowohl der Deutsche Hochschulverband als auch die Konrad-Adenauer-Stiftung haben in jüngster Zeit ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht angesichts einer an Hochschulen verbreiteten politisch-ideologischen Diskursverweigerung sowie einer Stigmatisierung abweichender wissenschaftlicher Meinungen als unmoralisch“. Als Profiteur dieser Entwicklung wird von den Autoren die rot-grüne Parteipolitik identifiziert. Die, wie oben erwähnt, neben anderen zu den Initiatoren dieser Entwicklung zählt.

Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage aufgeworfen, inwieweit nicht demokratisch legitimierte und oftmals auch nicht demokratisch aufgebaute Nichtregierungsorganisationen mit ihrer Arbeit, sogenannte freie – besser aber aus demokratischer Sicht unbeherrschbare – Debatten in sozialen Netzwerken und weitere Aktivitäten von Trägern und Benutzern der „Politcal Correctness“ zu Unfreiheit in unserer Gesellschaft führen. Die Autoren formulieren das beispielweise so: „Werden hier nicht unter dem Deckmantel von Emanzipation und Entwicklung auf subtile Weise neue Formen der Bevormundung etabliert?“. Ein aktuelles, für unsere Demokratie negatives Beispiel, bezogen auf diese von den Autoren gestellte Frage, bieten die Vorgänge um die Hausbesetzer in der „Liebig 34“ in Berlin.

Gerade diese Aktualität, verbunden mit einer angemessenen Sachlichkeit und Intellektualität, macht das Buch so interessant und lesenswert. Im Einzelnen gliedert sich der Band in fünf Beiträge: Alexander Dietz, Systematischer Theologe an der Hochschule Hannover, zeigt, warum die Zwei-Regimente-Lehre Luthers auch heute noch als Fundament einer evangelischen politischen Ethik taugt. Ludger Schwienhorst-Schönberger, Alttestamentler an der Universität Wien, zeichnet nach, wie die Grundlagen der Gewaltenteilung im modernen Rechtsstaat in der biblischen Tradition wurzeln. Jan Dochhorn, Neutestamentler an der Durham University, beschäftigt sich mit Röm 13, 1 – 7, einem für das christliche Staatsverständnis bedeutsamen Schlüsseltext. Axel Bernd Kunze, Pädagoge und Bildungsethiker, fragt zunächst „Wird der Rechtsstaat noch verstanden?“ – und plädiert für mehr Rechtskunde, wenn der öffentliche Diskurs über rechtliche Fragen differenziert und gehaltvoll geführt werden soll. In einem weiteren Beitrag, ausgehend vom bayerischen Kreuzerlass, erläutert er, warum auch der weltanschaulich neutrale, liberale Rechts- und Verfassungsstaat Kreuz und Flagge gleichermaßen zeigen darf.

Denn die politisch denkenden Bürger sind zugleich Träger religiöser Haltungen im weitesten Sinne – und umgekehrt. Im Rahmen unserer entscheidend christlich fundierten Verfassungsordnung bleiben gerade die Kirchen ein wichtiges Bindeglied zwischen Staatstätigkeit und Einzelsubjekten, und zwar als wichtiger Teil jener gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in der über die verschiedenen Teilpraxen hinweg um eine gerechte und gute Ordnung der menschlichen Gesamtpraxis – angesichts begrenzter Ressourcen – gerungen wird. Soll die Stimme der Kirche und der Theologie aber gehört werden, bedarf es eines ernsthaften sozialethischen Ringens um politische und staatsbezogene Fragen.

Gelingt dies nicht, ließen die kirchlich und theologisch Verantwortlichen nicht nur jene Politiker, die aus christlicher Verantwortung öffentliche Ämter und Mandate übernehmen, sondern auch die vielen engagierten christlichen Laien allein, die einen religiös-romantischen Idealismus nicht leben können. Dies gilt gerade auch für viele Engagierte innerhalb des Kartellverbandes.

Damit dies nicht passiert, wäre ein erster wichtiger Schritt, dass Kirche und Theologie den Staat wiederentdecken und auch die Sorge um seine gefährdeten, immer wieder neu zu sichernden Grundlagen – und zwar in einem angemessenen Verständnis der zentralen Funktionen des Staates wie seiner begrenzten Wirksamkeit gegenüber einer freiheitlichen Gesellschaft, im Blick auf dessen notwendigen Gemeinwohlauftrag wie seine stets begrenzten Ressourcen. Recht und Freiheit ruhen auf gesicherten, verlässlichen und wertgebundenen Institutionen. <<

Dr. Dr. Helge Kleifeld (Rhein)