Hilfe in der dunklen Stunde des Menschen
In den vergangenen Wochen wurde unter dem Titel „Pro und contra Sterbehilfe“ in der Frankfurter Allgemeine Zeitung die Frage nach Zulässigkeit und Ausgestaltung des assistierten Suizids wieder aufgerollt. Diese Debatte hatte im letzten Jahr zunächst Fahrt aufgenommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht am Aschermittwoch 2020 entschieden hatte, dass die Strafbewehrung geschäftsmäßig assistierten Suizids unzulässig sei und der Gesetzgeber die betreffende strafrechtliche Regelung nachzubessern hätte.
Pro und contra Sterbehilfe: In der Öffentlichkeit ist diese Debatte im Frühjahr 2020 durch die kurz darauf mit voller Wucht ausbrechende Corona-Krise überlagert worden. Insofern ist es zu begrüßen, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Raum bieten möchte, um diese Debatte nachzuholen. Im Rahmen dieser Artikelserie haben am 25. Mai 2021 einige christliche Theologen dafür plädiert, dass auch an christlichen Krankenhäusern assistierter Suizid grundsätzlich möglich sein sollte. Deren differenzierter Argumentation kann hier kein breiter Raum gegeben werden.
Ich nehme ihren Schluss, dass assistierter Suizid auch an christlichen Einrichtungen möglich sein sollte, jedoch zum Anlass, hier nochmals einige Überlegungen dazu anzustellen, warum wir es uns als Christen in dieser Frage nicht leicht machen sollten: Weder in die eine Richtung und die Not der Menschen, deren Sterbewunsch so massiv ist, dass sie ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen wollen, einfach „wegzuerklären“ und dem eine hehre Moral entgegenzuhalten. Noch in die andere Richtung und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen über den unendlichen Wert des Lebens und die lebendigen Beziehungen zu stellen, in denen er steht, zu setzen.
Dabei scheint es sinnvoll, zunächst knapp zu überlegen, was der Ausdruck „Christliches Menschenbild“ besagt, von dem in dieser Frage auszugehen ist, um sodann das Problem in drei Aspekten zu beleuchten: in einem staatstheoretischen, einem moralphilsophischen bzw. besser moraltheologischen und einem kulturellen Sinne.
1. Ausgangspunkt:
Der Mensch ist Person
Ausgangspunkt für eine christliche Position zu dieser Frage kann nur das christliche Menschenbild sein. Dieses versteht den Menschen in seiner Gottebenbildlichkeit von seiner Personalität her. Personalität meint dabei, dass zwei Dinge im Menschen so fundamental zusammengehören, dass sie als zwei Seiten derselben Medaille aufgefasst werden können: Einerseits die unverfügbare Würde jedes einzelnen Menschen, die sich vor allen Dingen in dessen Autonomie ausdrückt – wobei Autonomie hier zunächst metaphysisch gemeint ist und nicht politisch-juristisch. Andererseits seine wesensmäßige Sozialität: Der einzelne Mensch verwirklicht sich immer nur in Beziehungen zu anderen, sowohl im Nahbereich von Familien und Freunden, als auch im Fernbereich von Staat und Gesellschaft. Man könnte es auch zur Verdeutlichung vereinfachend so ausdrücken: Freiheit und Verantwortung anderen gegenüber gehören immer zusammen und machen den Menschen als Menschen aus.
2. Staatstheoretischer Aspekt:
Der Staat wahrt die Freiheit
Von hier ausgehend entwickelt insbesondere die katholische Soziallehre ihr Verständnis von der Gemeinwohlorientierung von Institutionen – Gemeinwohl bedeutet dabei nicht in einem utilitaristischem Sinne das Glück der möglichst größten Zahl ggf. unter Inkaufnahme des Unglücks einer Minderheit. Gemeinwohl bedeutet, dass Institutionen der Entfaltung der Personalität im obigen Sinne dienen müssen. Das bedeutet häufig ganz einfach, dass der Staat sich aus bestimmten Entscheidungsbereichen herauszuhalten hat – dies auch im Sinne des ebenfalls vom personalen Verständnis des Menschen hergeleiteten Grundsatzes der Subsidiarität für die Ordnung von Staat und Gesellschaft. So ist m.E. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch aus christlicher Perspektive in staatstheoretischer Hinsicht plausibilisierbar. Die Verfassungsrichter halten in ihrer Urteilsbegründung beispielsweise ausdrücklich fest, dass es dem Staat unbenommen sei, die Prävention legalen Suizids zu fördern. Zudem habe der Staat sicherzustellen, dass die Entscheidung für das eigene vorzeitige Ableben wirklich frei und mündig erfolgen solle. Das Bundesverfassungsgericht konstatiert also lediglich, dass der Staat sich in diese Frage nicht mit einer Wertung einschalten dürfe. Das ist aus christlicher Perspektive stimmig. Denn: Bei der Entscheidung um den Suizid geht es um eine moralische Frage und moralische Fragen sind ihrem Wesen nach immer damit verbunden, dass Menschen in ihrer Freiheit gefordert sind, die aus ihrer Personalität resultiert. Es geht bei assistiertem Suizid also um eine Frage, in der der Staat auch aus christlich-personalistischer Perspektive keine Entscheidungsbefugnis hat – was nicht implizieren soll, dass deswegen geschäftsmäßig assistierter Suizid moralisch in Ordnung wäre.
3. Moralischer Aspekt
Moraltheologisch lässt sich das schnell und einfach begründen: Die Würde des Lebens liegt in seinem unendlichen Wert, weil es eine Gabe des unendlichen Gottes ist, über die wir nicht frei verfügen können. Niemand von uns hat sein Leben gewählt, es ist uns geschenkt. Eine unendliche Gabe kann endlicher menschlicher Freiheit immer nur entzogen sein. Das bedeutet nicht, dass man mit aller Gewalt das eigene Sterben verhindern oder unnötig in die Länge ziehen muss. Hier hat sich akademische und lehramtliche Moraltheologie immer schon klar positioniert: Lebenserhaltende Maßnahmen dürfen beendet werden und ein Patient kann frei entscheiden, ob er sein Lebensende lieber palliativ begleiten lässt oder sich doch noch einer wenig aussichtsreichen Therapiemaßnahme unterwirft. Aber wenn der Sterbeprozess nicht in einem akuten Sinn bereits eingesetzt hat, ist ein aktiv herbeigeführtes Sterben nicht statthaft und dementsprechend auch nicht der assistierte Suizid.
Eine schön sauber ausgefeilte Lösung des Problems nicht wahr? „Das wird einem leidenden Menschen, der sich seinen Tod wünscht, sicher eine große Hilfe sein“, wird sich nun manch einer ironisch-zynisch denken. Und ich meine nicht zu Unrecht. Man kann nicht einerseits sagen, dass Autonomie zur menschlichen Person wesensmäßig hinzugehört, um jemandem, der in einem ernsthaften Entscheidungsprozess zu der Auffassung gelangt ist, dass er sein Leben frei beenden möchte, von oben herab zu deduzieren, dass er das nicht tun darf. Ob man das moralinsauer tut oder nicht, spielt dabei im Übrigen keine Rolle. Diese abstrakte Auflösung ist in der konkreten Begegnung mit einem Menschen, der in seinem Leben nur noch so wenig Sinn sieht, dass er es beenden will, alles andere als hilfreich und häufig eine technisch-abstrakte Debatte im luft- und letztlich auch geistleeren Raum, die in der konkreten Begegnung schnell unmenschlich werden kann und man einem Leidenden, statt das Wort der Erlösung zu bringen, noch einen weiteren Stein auf die Schulter legt.
An dieser Stelle möchte ich aber eines sofort klarstellen: Dass die Argumente in der konkreten Entscheidungssituation wenig hilfreich und möglicherweise sogar kontraproduktiv sind, macht die Argumentation nicht falsch. Als rationale Orientierung über eine ethische Frage hat auch die moraltheologische Bewertung im obigen Sinne ihr gutes Recht. Aber sie wird der konkreten ethischen Situation, die eben immer eine von Freiheit und damit der Entscheidung ist, nicht gerecht. Das Durchexerzieren eines abstrakten Argumentationsganges allein ist zudem noch kein authentisches christliches Leben.
4. Kultureller Aspekt:
Nicht die Kultur des Todes, sondern die Zivilisation der Liebe stärken Jacques Maritain, den man wohl als eine Art von „Erfinder“ der christlich-personalistischen Sozialethik, spricht in seinem Buch „Integraler Humanismus“ von den „armen Mitteln“, in denen sich die Grundhaltung christlicher Liebe vollzieht. Alles Geistige ist notwendigerweise arm gegenüber dem Materiellen. Ein Buch ist eben nur eine Ansammlung von einem bisschen Papier, einem zudem nicht gerade sehr beständigen Material, das leicht durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Licht beschädigt werden kann; den Reichtum, den es enthält, kann man nicht sehen, nicht anfassen, nicht zählen. Ebenso ist es mit einer liebevollen Geste der Aufmerksamkeit, einem freundlichen Lächeln gegenüber einer alten Frau oder einem alten Mann angebotenen Stütze: Das Zeichen ist von dem, was da materiell geschieht, her betrachtet ziemlich dürftig. Aber jeder, der schon einmal von einem Fremden freundlich angelächelt wurde, oder einem alten Mitmenschen den Arm zur Stütze angeboten hat, weiß, dass das für beide ein um ein Vielfaches wertvollerer Moment ist, als die materielle Geste. Menschen leben eben wesenhaft von ihren Beziehungen, was sich auch in der oben benannten Verschränkung von Autonomie und wesentlicher Bezogenheit auf andere ausdrückt. Wirklicher Lebensschutz und echte christliche Praxis hat immer bei dieser Einsicht anzusetzen.
Wenn Verantwortung die Kehrseite der Freiheit ist und zur menschlichen Personalität wesentlich mit dazugehört, dann ist auch jeder Einzelne von uns für seine Mitmenschen verantwortlich, deren Leid uns niemals egal sein sollte; daher sollten wir sie nicht mit Moralin überschütten. Aber der Umkehrschluss ist es dann eben nicht, sie einfach machen zu lassen, was sie für sich entschieden haben. Das würde bedeuten, sie aufzugeben und uns – möglicherweise sogar achselzuckend – in ihre Entscheidung zur Beendigung ihres Lebens fügen. Vielmehr bedeutet es bis zum Schluss dafür zu kämpfen, dass sie auch noch in ihrem Leid Sinn in ihrem Leben entdecken können, und es für lebenswert halten. Und die Realität zeigt häufig: Wo Menschen bis an ihr Lebensende in stabile Beziehungen eingebettet und in ihrem Leid begleitet werden, da verfestigt sich der Wunsch nach Suizid nicht. Das ist der Auftrag zum Aufbau einer Zivilisation der Liebe, wie Papst Johannes Paul II. es genannt hat.
Schlussfolgerungen
Es lassen sich daher m.E. drei Punkte festhalten:
Die formale Zulassung (assistierten) Suizids im allgemeinen und geschäftsmäßig assistierten Suizids im Besonderen durch den Staat ist aus christlicher Perspektive nicht das eigentliche Problem; jeder tatsächliche Vollzug eines Suizids ist das eigentliche Problem.
Eine moraltheoretische Betrachtung dient zu einer ersten Orientierung, wird aber weder dem Problem gerecht noch ist sie in der konkreten Begegnung wirklich hilfreich.
Wenn wir als Christen Suizid verhindern wollen, dann haben wir den Auftrag, an einer Kultur der Wertschätzung und der Pflege von Beziehungen zu arbeiten, in der sich Menschen gar nicht erst so allein fühlen oder in ihrem Leben keinen Sinn mehr erblicken können, dass sich allererst der Suizidwunsch äußert.
Dafür sollten alle christlichen Einrichtungen – insbesondere auch Krankenhäuser und Palliativeinrichtungen – stehen und nicht von einem einseitig auf Freiheit fixierten Menschenbild die umfassendere personale Wirklichkeit menschlicher Existenz ausblenden, um sich einfach in in die Katastrophe eines Suizids zu fügen. Eine entsprechende kulturelle Veränderung ist dabei freilich ein langer und nicht am Reißbrett zu planender Prozess. Gerade das Leben in unseren Korporationen, in der junge Männer lernen können, wie Freiheit und Verantwortung als Bezogenheit auf andere die zwei Seiten derselben Medaille sind, könnten aber in dieser Perspektive für einen entsprechenden kulturellen Wandel wichtige Lernorte sein und damit zum Aufbau einer Zivilisation der Liebe beitragen, die das wirkungsvollste Mittel gegen den Suizidwunsch in jeder Form ist.





Mag. theol. Stefan Gaßmann (Mk, Smn, Lov (CV)), Jahrgang 1991, ist wissenschaftlicher Referent der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach, sowie Doktorand am Seminar für Fundamentaltheologie und Religionsphilosophie der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU Münster.

„Wer einen Sterbenden wirklich zu begleiten vermag, wird selber zu einem Zeichen, durch das dem Sterbenden eine vielleicht entscheidende Transzendenzerfahrung möglich wird.”
Josef Mayer-Scheu, „Der mitmenschliche Auftrag der Sterbenshilfe”, in:Volker Eid, Euthanasie, oder: Soll man auf Verlangen töten? Mainz 1985, S. 95
„Genau darum geht es: Den Menschen im Sterben nicht nur medizinisch an der „Basis” zu versorgen: Etwa ihn schmerzfrei zu halten, sondern ihn auch seelisch zu unterstützen und ihm dazu zu verhelfen, die extreme Last des Sterbens zu tragen, so gut es geht. Das ist etwas Umfassenderes als Hoffnung und Wahrheit je für sich allein.”
Volker Eid; Sterbehilfe oder: Wie weit reicht die ärztliche Behandlungspflicht? Mainz 1978, S. 94.
