Der korporationsstudentische Antisemitismus, der „Arierparagraph“ und der KV
Vor fast hundertfünfzig Jahren, genauer 1878/1879, führte die Wiener Techniker-Burschenschaft „Libertas“ den sogenannten „Arierparagraphen” ein, wodurch Juden eine Mitgliedschaft bei ihr verwehrt wurde. Fünf Generationen später, am 5. Mai 1933 zur Zeit der Nationalsozialisten, zog der KV nach, der bisher nicht in einer antisemitischen Tradition gestanden hatte. Wie der studentische Antisemitismus in Österreich sowie in Deutschland entstand und wie er Einzug in den KV hielt, steht im Folgenden unter Nutzung neu entdeckter Akten aus dem KV-Archiv im Mittelpunkt. Dieser Beitrag versteht sich nicht als „nachgeholte Empörung“ (Hermann Lübbe). Sein Verfasser will allerdings eindringlich vor gegenwärtigen antisemitischen Tendenzen warnen, ohne sich sicher zu sein, dass wir heute die Fehler von gestern nicht wiederholen würden.
Noch bevor die „Libertas“ den „Arierparagraphen” beschloss, stellte schon 1867 die Burschenschaft „Olympia“ in Wien das Deutschtum der Juden in Frage. 1875 gab es dazu eine sich wissenschaftlich gebende Bestätigung in der Schrift des Wiener Chirurgen Theodor Billroth (1829-1894) „Lehren und Lernen der Medicinischen Wissenschaften an den Universitäten der deutschen Nation“. In ihr wurde den Juden das Deutschsein schlichtweg abgesprochen.
Die Anfänge des Antisemitismus an den Hochschulen im deutschsprachigen Raum
„Man vergisst oft ganz“, hielt Theodor Billroth in einer Anmerkung fest, „dass Juden eine scharf ausgeprägte Nation sind, und dass ein Jude ebenso wenig wie ein Perser, oder Franzose, oder Neuseeländer, oder Afrikaner je ein Deutscher werden kann; was man jüdischer Deutscher heisst, sind doch nur zufällig deutsch redende, zufällig in Deutschland erzogene Juden, selbst wenn sie schöner und besser in deutscher Sprache dichten und denken, als manche Germanen reinsten Wassers.“ Billroth wollte ausdrücklich nicht mit den „modernen Judenschimpfern“ zusammengeworfen werden, trat auch später dem „Verein zur Abwehr des Antisemitismus“ bei und fühlte sich missverstanden, da er eigentlich nur der Überfüllung der Universitäten durch jüdische Studenten aus Galizien und Ungarn hatte entgegentreten wollen. Aber die Saat war gelegt.
Anders als Billroth kann Georg von Schönerer (1842-1921) als bekennender Rassenantisemit charakterisiert werden. Er gehörte der „Libertas“ an und fungierte seit 1879 in Wien als Führer, so bezeichnete er sich selbst, der deutschnationalen Bewegung in der Donaumonarchie. Er fand auch Anklang unter österreichischen Studenten. 1885 ließ er das „Linzer Programm“ seiner Partei um den „Arierparagraphen“ ergänzen. Ihm werden einfältige, aber infame Sprüche wie: „Ohne Juda, ohne Rom, wird gebaut Germaniens Dom“ oder „Die Religion ist einerlei, im Blute liegt die Schweinerei“ zugeschrieben.
Von wesentlich größerer Bedeutung für die Vertiefung des Antisemitismus im deutschsprachigen Bereich Österreich-Ungarns bis hinein in studentische Kreise war allerdings Karl Lueger (1844-1910), Wiener Bürgermeister. Er lehnte zwar den völkisch-rassistischen Antisemitismus Schönerers ab, benutzte jedoch hemmungslos eine Mischung von wirtschaftlichem, religiösen und kulturellenAntisemitismus als Mittel, um die Massen für sich zu mobilisieren. Damit trug er zur Verrohung vieler Menschen bei, deren judenfeindliche Vorurteile er für richtig erklärte (Brigitte Hamann).
Das Waidhofener Prinzip
Ein weiterer Schritt zur Herabsetzung jüdischer Studenten war 1896 die Einführung des Waidhofener Prinzips, benannt nach einer Stadt in Niederösterreich. Dort hatten sich nach eigener Definition „die wehrhaften Vereine deutscher Studenten in der Ostmark“ versammelt und beschlossen, „in vollster Würdigung der Tatsachen, daß zwischen Ariern und Juden ein tiefer moralischer und physischer Unterschied besteht, und daß durch jüdisches Unwesen unsere Eigenart schon soviel gelitten, und in Anbetracht der vielen Beweise, die auch der jüdische Student von seiner Ehrlosigkeit und Charakterlosigkeit gegeben“ hat, Juden für satisfaktionsunfähig zu erklären.
Dieser zunächst nur für die Doppelmonarchie geltende Beschluss wurde nach dem Ersten Weltkrieg auch in Deutschland von waffenstudentischen Verbänden übernommen. Aber schon zuvor wurde die Mitgliedschaft Studenten jüdischen Glaubens in den deutschen Korporationen fast unmöglich gemacht, sodass 1884 die erste jüdische waffen-studentische Verbindung „Salia“ in Würzburg und 1892 die „Viadrina“ in Breslau gestiftet wurde. 1896 gründete die „Viadrina“ mit drei weiteren Korporationen den farbentragenden und schlagenden „Kartell-Convent der Verbindungen jüdischen Glaubens“ (KC).
Die Reaktion der „Akademischen Monatsblätter“ auf die Entstehung jüdischer Korporationen
Ende 1905 erschien in den „Akademische Monatsblättern“ ein informativer Beitrag mit dem Titel „Jüdische Korporationen an deutschen Universitäten und Technischen Hochschulen“ aus der Feder des damaligen verantwortlichen Redakteurs Karl Hoeber (1867-1942). Er machte darauf aufmerksam, dass die jüdischen Korporationen wie die katholischen „trotz der kurzen Zeit ihres Bestehens“ inzwischen während des damals herrschenden „Akademischen Kulturkampfes“ „eine ansehnliche Rolle“ spielten und in ihrer Existenz ähnlich bedroht seien, obgleich sie zu Anfang „nicht unter so planmäßigen Angriffen der Gegner zu leiden“ gehabt hätten wie die katholischen.
Ein Jahr später hob Kb Hoeber in dieser Zeitschrift die Parallelen in den Anfeindungen an den Hochschulen der Korporationen der Katholiken mit denen der Juden noch einmal hervor. Als Anlass diente ihm das in Straßburg 1906 erschienene Jahrbuch des KC. Zunächst wies er auf einige irrige Annahmen insbesondere in Bezug auf die katholischen Korporationen hin und bestritt dann die dort zu lesende Behauptung, die jüdischen Verbindungen verfolgten keinen „religiösen Zweck“, wenn auch die Bekämpfung des Rassismus im Vordergrund stünde.
Völlig verwundert zeigte er sich von der Tatsache, dass der KC zunächst noch mit dem 1905 gegründeten „Verband Deutscher Hochschulen“ sympathisiert hatte, der die katholischen Korporationen für eine nationale Gefahr hielt und ihnen die Spaltung des „deutschen Volkes“ vorwarf. Mit Genugtuung konnte Kb Hoeber jetzt feststellen, wie „mimosenhaft empfindlich“ der KC reagiert hatte, „als der Verkünder des reinen Ariertums H. St. Chamberlain“ in der Verbandszeitschrift des „Verbands Deutscher Hochschulen“ sich zu Wort meldete.
Auf den eklatanten Antisemitismus dieser Vereinigung hatte er schon ein Heft früher in den AM aufmerksam gemacht und auf deren Ansinnen, „Katholiken und Juden … zu gemeinschaftlichen Feinden der deutschen Rasse“ zu deklarieren, hingewiesen. Sollte dieser Verband zu einem „offenen Angriff auf die jüdischen Korporationen und Studenten“ übergehen, „so werden die katholischen Korporationen keinesfalls mittun“, so Kb Hoeber, „und sie werden sich nicht zu Ungerechtigkeiten gegen sie hinreissen lassen. Sie werden trotz der „Satisfaktion mit der Waffe“ ihre „Existenzberechtigung… nicht bestreiten“ und ihre „Mitglieder nach deren Fasson selig werden lassen, ihnen also die volle Freiheit einräumen, die sie auch für sich beanspruchen.“
Der „Kyffhäuser-Verband“ und die Burschenschaften
oder wenigstens Einschränkung der Einwanderung ausländischer Juden“ sowie „Ausschluss der Juden von allen obrigkeitlichen Stellungen und Beschränkung ihrer Verwendung im Justizdienst…“ gefordert wurde, ist 1881 die Gründung des „Verbandes der Vereine Deutscher Studenten“ verbunden.
Er nannte sich auch „Kyffhäuser-Verband“ und kürzte das mit KV ab. Das musste zu Verwechslungen führen, wie gerade noch geschehen in der umfassenden, lesenswerten Darstellung des deutschen Antisemitismus von 1780 bis in unsere Tage von Peter Longerich.
Mit dem zu einem „völkischen Weltbild“ erweiterten „rassistischen Gedankengut“ sowie mit dessen „Volkstumsideologie“ hatte unser Verband nichts zu tun.
Der „Kyffhäuser-Verband“ ließ keine Juden zu, und dehnte dieses Verbot 1896 auf die getauften Juden aus. Der Allgemeine Deputierten Convent (ADC) der Burschenschaften bekräftigte im gleichen Jahr seine Ablehnung der Aufnahme „jüdischer Studierender“. Eines eigenen Beschlusses bedürfe es nicht.
Die Ausgrenzung der Juden durch studentische Korporationsverbände setzte sich nach dem Ersten Weltkrieg kontinuierlich fort. Dem Ausschluss der Juden schlossen sich nun die Corps, Turnerschaften und Landsmannschaften an. Im CV scheiterte 1920 der rassistische
Antrag, dass „semitische Abstammung bis auf die Großeltern“ eine Mitgliedschaft in einer CV-Verbindung unmöglich machte. Das galt also ebenfalls für „getaufte Juden“. Ein Jahr zuvor veröffentlichte Kb Josef Nastainczyk in den AM einen Artikel mit dem Titel „Von der Pflege unseres geistigen Volkstums“. Darin befasste er sich mit dem „völkischen Fühlen“ und berief sich auf rassistische Autoren. Allerdings kommt das Wort „Jude“ bei Kb Nastainczik nicht vor und antisemitische Äußerungen und Zitate sucht man vergeblich. Eine Diskussion löste der Artikel nicht aus.
Die Radikalisierung des „Deutschen Hochschulrings“ und die Gegenwehr des KV
Zunächst arbeiteten CV und KV im 1920 erfolgten Zusammenschluss der lokalen „Hochschulringe deutscher Art“ (HDA) hin zum „Deutschen Hochschulring“ (DHR) mit. Dieser verstand sich als „völkisches Gewissen“ und ist „als eine Reaktion auf die Niederlage von 1918.“ Er galt als überparteilich, und seinen Zielen wie die „Wiedererhebung Deutschlands“ und die Beseitigung „sozialer Spannungen und Ungerechtigkeiten“ stimmten achtzig bis neunzig Prozent der Studenten zu (Friedhelm Golücke). Nach der fortschreitenden Radikalisierung des DHR verließen ihn CV und KV 1923.
Der KV-Verbandsgeschäftsführer, der Bonner Rechtsanwalt Johannes Henry (1876-1958), machte damals öffentlich, wie sehr er es bedauere, nicht rechtzeitig erkannt zu haben, dass der DHR „mit dem reinen vaterländischen Idealismus und der Begeisterungsfähigkeit“ der akademischen Jugend Missbrauch treibe.
Im sogenannten „Schwarzen Brett“ (SB) der AM, das die eigentlichen Verbandsnachrichten enthielt und nur KVern zugängig war, setzte Kb Henry sich mit einem Propagandisten des DHR, seinem Bundesbruder Martin Spahn, Professor in Köln sowie Leiter des Politischen Kollegs in Berlin, auseinander und deckte die wahren Absichten des HDA/DHR auf.
Im Schwarzen Brett berichteten zudem ständig die Vorsitzenden des Hochschulpolitischen Ausschusses des KV Walter Hensel (1899-1989) und danach August Fischer (1901-1986) über den DHR. Kb Hensel lehnte den „Deutschen Hochschulring“ insbesondere wegen dessen antichristlichen Tendenzen ab. In den AM 1930/31 sprach er sich obendrein gegen den vom „Hochschulring“ propagierten „Arierparagraphen” aus und warnte vor der „rechtsradikalen Gewalt“. In seinen 1941 abgefassten Erinnerungen bekannte er, dass ihm selbst ein im deutschen Katholizismus weitverbreiteter „wirtschaftlicher Antisemitismus“ anerzogen worden war. Dennoch sprach er sich gegen den „Arierparagraphen“ aus, nicht nur weil er ihm als „ein Zeichen der Schwäche und Unterlegenheit gegenüber der jüdischen Rasse“ erschien, sondern vor allem aus der Erkenntnis heraus, „daß – wenn erst das Prinzip des gleichen Rechtes für alle Staatsbürger durchbrochen“ sei – „dann die Diffamierung anderer unbequemer Schichten im Volke keine Hemmungen mehr finden werde.“ Das fasste er in dem einprägsamen Satz zusammen: „Erst die Juden, dann die Katholiken.“
„Arierparagraph” - eklatanter Widerspruch zu Gal 3, 28: „Da ist nicht Jude noch Grieche, da ist nicht Mann und Frau; denn ihr seid alle einer in Christus Jesus”.
In seinem Bericht für die VV Ende Mai 1931 hat Kb Hensel deutlich gemacht, dass der KV nicht gewillt war, den inzwischen ebenfalls antisemitischen Kurs der Deutschen Studentenschaft (DSt), des Zusammenschlusses der Allgemeinen Studentenschaften an den deutschen und österreichischen Hochschulen, zu unterstützen. Er hielt es für „unerträglich…, wenn Reichsdeutsche in Österreich”, wo der „Arierparagraph“ bereits galt, „ungleichwertig behandelt“ würden, „je nachdem ob sie eine jüdische Großmutter“ hätten „oder nicht.“
In den AM hatte bereits im Februar 1931 der damalige Vorortsvorsitzende Ludwig Hahn, Mitglied der Ottonia-München „den Mythos von der Allmacht des Blutes, der Rasse“ unmissverständlich als Irrlehre gebrandmarkt. Auch der Nachfolger Walter Hensels, August Fischer, ließ in den AM keinen Zweifel an der Absage des KV, den Antisemitismus der von den Nationalsozialisten beherrschten DSt mitzutragen.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss von 1931/32: Kein KVer kann Mitglied der NSDAP sein
Stets betonte die Spitze des Verbands, politisch neutral zu sein. Deshalb distanzierte sie sich etwa 1932 von einem Aufruf der „Katholischen Deutschen Jugend“ zur Wiederwahl Paul von Hindenburgs zum Reichspräsidenten. Der KV war fälschlicherweise als Mitunterzeichner genannt worden.
Anders verhielt sich der KV bei der Ablehnung der NSDAP. Anfang April 1931 hatte der Verbandsrat darüber gesprochen, ob man nicht einen Aufruf gegen den Nationalsozialismus veröffentlichen müsse, nicht aus politischen, sondern religiösen Gründen.
In einem Entwurf, den der Vorort, der Philisterausschuss, der Verbandsgeschäftsführer und der Religiös-weltanschauliche Ausschuss unterzeichnen sollten und den Johannes Henry verfasst hatte, hieß es deshalb, der Nationalsozialismus verstieße gegen das Religionsprinzip des KV. Dabei berief man sich auf die deutschen Bischöfe, die erklärt hätten, „für katholische Christen“ sei „die Zugehörigkeit zur NSDAP unerlaubt, solange und soweit sie kultur-politische Auffassungen“ kundgäbe, „die mit der katholischen Lehre nicht vereinbar“ seien.
Aus diesem Entwurf entstand ein Antrag, welchen der Vorort, der Philisterausschuss, der Verbandsgeschäftsführer, der AM-Schriftleiter und die Vorsitzenden des Religiös-weltanschaulichen sowie des Hochschulpolitischen Ausschusses der VV 1931 vorlegten. In dessen Mittelpunkt stand der Verstoß gegen das Religionsprinzip. „Die Zugehörigkeit und Unterstützung“ der NSDAP widerspräche der „Weltanschauungsgrundlage“ des Verbandes, deshalb sollten „die Kartellvereine und die Kartellbrüder die Folgerungen aus dieser Feststellung treffen.“ Die Einschränkung, welche die Bischöfe gemacht hatten und damit eine Änderung des Programms der NSDAP nicht ausschließen wollten, war fallen gelassen worden.
Freilich ging die ausführliche Begründung des Antrags des KV auf Verlautbarungen einzelner Oberhirten ein und zitierte unter anderem den Erlass der Oberrheinischen Kirchenprovinz vom 19. März 1931, der ausschloss, dass sich die Kirche „in ihrer Lehre und ihrem Wirken … von dem ,Moral- und Sittlichkeitsgefühl‘ einer Rasse, etwa der germanischen leiten oder einengen oder verführen“ lasse.
Als die VV 1931 aus finanziellen Gründen ausfallen musste, sollte der Antrag nach Willen der Verbandsleitung auf der nächsten VV Mitte Mai 1932 in Würzburg erneut als Erstes behandelt werden. Bedenken und Einwände blieben nicht aus. Das sei ein Verstoß gegen die parteipolitische Neutralität. Es könne keinem Kartellbruder verboten werden, Anhänger der NSDAP zu sein, hieß es dabei. Auch von „Irreführung“ war die Rede.
Mit Schreiben vom 17. Juli 1931 behaupteten dann sechzehn Berliner KVer, darunter zwei Söhne Martin Spahns, man könne sich nicht auf die Bischöfe berufen, da sie „die Zugehörigkeit zur NSDAP nicht verboten“, sondern nur vor ihr gewarnt hätten. „Eine über diese Warnung hinausgehende Stellungnahme haben sie jedoch bisher vermieden“, liest man weiter. Ferner dürfe man sich nicht auf das Religionsprinzip berufen. Der Antrag sei, wenn auch nicht gewollt, parteipolitisch. Ein Verbot habe die Kirche bisher nur gegen den „Sozialismus der verschiedenen Richtungen ausgesprochen“. Die Vertreter der Berliner Korporationen Askania, Burgundia und Semnonia schlossen sich dieser Stellungnahme an.
Johannes Henry musste in einem Brief vom 18. August 1931 an Adolf Böhl vom Vorort Ottonia-München zugeben, sie alle hätten „die Situation wohl etwas zu günstig angesehen.“ Jedoch dürfe man sich nicht von dem gewählten „Standpunkt abdrängen“ lassen.
Starkes Geschütz fuhr der Berliner Rechtsanwalt, der KVer Friedrich Carl von Savigny (1903-1944), der auch der Wortführer der oppositionellen Berliner Gruppe gewesen war, gegen den geplanten Antrag auf. Am 11. Oktober 1931 schrieb er an den Vorort Ottonia-München, „eine maßgebliche kirchliche Stelle“ in Berlin habe ihm gegenüber Bedenken geäußert, weil „der Inhalt des Schreibens gegen die Richtlinien der deutschen Bischöfe verstoße.“ Der Vorort antwortete kühl darauf, er könne „ein Gutachten einer anonymen kirchlichen Stelle nicht gut zur Grundlage seiner Beratungen machen.“
Auf der 57. VV in Würzburg am 15. Mai 1932 wurde dann der Antrag endlich verhandelt. Er war jetzt noch mit der Bemerkung ergänzt worden, dass die Antragsteller nie „im Zweifel darüber gewesen“ seien, „daß die Anerkennung der Programme der S.P.D. und K.P.D., soweit sie sich auf weltanschauliche Dinge“ bezögen, auch der „Weltanschauungsgrundlage“ des KV widersprächen. Darüber herrsche Übereinstimmung. Ein eigener Hinweis darauf sei in dem vorliegenden Antrag folglich überflüssig. Das richtete sich gegen die Berliner Stellungnahme.
Bevor über den Antrag auf der VV entschieden wurde, hielt der AM-Redakteur Götz von Pölnitz (1909-1967) ein auf zahlreichen Quellen, einschließlich Hitlers „Mein Kampf“, gestütztes Referat. Es kam einer Abrechnung mit dem Nationalsozialismus gleich und setzte die Linie fort, die in unserer Verbandszeitschrift seit 1930 und bis Ende 1932 verfolgt wurde. Zum Antisemitismus der Nationalsozialisten stellte Götz von Pöllnitz heraus, dieser sei „nicht nur unvereinbar mit dem christlichen Liebesgebot“, sondern stehe ferner bewusst im „Gegensatz zu den Grundwahrheiten unseres Offenbarungsglaubens“ und den mosaischen Zehn Geboten, die ebenfalls das Fundament seien, auf dem „die christliche Sittenlehre“ beruhe.
Damit betonte er unüberhörbar die gemeinsame Grundlage des jüdischen und christlichen Glaubens. Diese fundierte Stellungnahme wurde in den AM 1931/32 abgedruckt, um sie einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Nationalsozialisten haben Kb von Pölnitz nach ihrer „Machtübernahme“ nicht vergessen. Auch im KV gab es damals Stimmen, die deshalb seinen Rücktritt als AM-Redakteur forderten.
Bei der nach dem Referat beginnenden Diskussion auf der VV über den Unvereinbarkeitsbeschluss wurde der Verbandsspitze vorgeworfen, nicht genügend Zeit eingeräumt zu haben, darüber ausführlich zu beraten. Es war nämlich eine sofortige Überweisung an den gleichzeitig tagenden Religiös-weltanschaulichen Ausschuss vorgesehen. Bei der doch noch einsetzenden kurzen Debatte meinte dann der Vertreter der Tuiskonia-Münster, „ein nicht unerheblicher Prozentsatz“ der KVer sympathisiere mit den Nationalsozialisten und er glaube, ohne selbst dazuzugehören, „dass der Nationalsozialismus eine konservative Bewegung“ sei. Das löste laut Protokoll „allgemeines Gelächter“ aus.
Schließlich wurde der Antrag nicht nur an den Religiös-weltanschaulichen, sondern zusätzlich an den Hochschulpolitischen Ausschuss überwiesen (71 pro, 25 contra, eine Enth.). Nach deren Beratungen wurde der Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt: „In der Frage der Zugehörigkeit von K.V. [ern] zu den marxistischen Parteien und zur N.S.D.A.P. erklären V.V. und Philistertag, dass sie bedingungslos auf dem Boden der Erklärungen der deutschen Bischöfe stehen.“ Die VV, also die Vereine der Aktiven, stimmten mit 94 Prostimmen und drei Enthaltungen zu. Der Philistertag, also die Alten Herren, nahmen den Antrag ohne Gegenstimmen und Enthaltungen an. Die Bedenkenträger aus Berlin hatten immerhin die Erwähnung der „marxistischen Parteien“ erreicht.
Schon etwas früher, am 1. März 1932, hatte der Gesamtausschuss des CV sich der Erklärung seines Altherrenbundsvorstands angeschlossen, der es mit dem Katholizitätsgrundsatz „für unvereinbar“ hielt, der NSDAP anzugehören, „solange unsere Hochwürdigsten Bischöfe sie verurteilen.“ Es verstoße außerdem gegen das Freundschaftsprinzip, „für die NSDAP einzutreten oder die Vaterlandsliebe der anderen Kartellbrüder zu verdächtigen.“ Man erwarte deshalb, „daß die einzelnen Altherrenverbände gegen die Versuche, durch die NSDAP die Politik in den CV hineinzutragen…, mit den schärfsten Mitteln“ vorgingen. Neben der Parallele, Berufung auf die
Bischöfe, freilich mit einer zeitlichen Einschränkung („solange“), ist die Aufforderung an die Altherrenverbände, sich gegen die NSDAP zu stellen, auffällig. Sie fehlt der KV-Resolution, die freilich von der VV und dem Philistertag einhellig angenommen worden war, von jenen Gremien, welche die höchsten demokratischen Beschlussorgane darstellten.
Die „Selbstgleichschaltung“ des KV und die Einführung des „Arierparagraphen“
Nachdem die deutschen Bischöfe am 28. März 1933 ihre Unvereinbarkeitserklärung weitgehend aufgehoben hatten und der Hinweis auf die weitere Verurteilung „bestimmter religiös-sittlicher Irrtümer“ der NSDAP in der Öffentlichkeit weitgehend untergegangen war, setzte der Verbandsrat des KV am 23. April 1933 den Beschluss der letzten VV außer Kraft.
Das muss überraschen, denn noch im Februar und Anfang März 1933 hatte der Vorsitzende des KV-Philisterausschusses, der ehemalige Reichskanzler Wilhelm Marx (1863-1946), eine Broschüre des Volksvereins für das katholische Deutschland an einzelne KVer versenden lassen. Sie warnte in unmissverständlicher Schärfe vor der NSDAP.
Noch unverständlicher bleibt, dass sich Kb Marx auf einer weiteren Sitzung des Verbandsrats am 5. Mai 1933 als Philisterausschuss-Vorsitzender zum Rücktritt drängen ließ und dem Vorortsvorsitzenden Konstantin Hank (1907-1977) von der Alamannia-Tübingen das Feld räumte. Der ernannte sich zum „Führer des KV” und schaltete alle Beschlussgremien aus. Dazu war er zuvor von einem Bundesbruder, welcher der NSDAP angehörte, unter Druck gesetzt worden, wie er selbst berichtete. Außerdem wehrte er damit einen ähnlichen Gleichschaltungsversuch des ehemaligen Vorortsvorsitzenden Johannes von Wrede (1902-1984) von der Rheno-Bavaria in München ab. Zum Leiter der Altherrenschaft wurde dessen Bundesbruder, der Berliner Rechtsanwalt Friedrich Carl von Savigny, bestellt.
In der auf der Sitzung abgeänderten Satzung hieß der erste Paragraph nun: „Der Kartellverband der Katholischen Studentenvereine Deutschlands (K.V.) besteht aus deutschen katholischen Studenten-Vereinen in Deutschland, Österreich und den Sudetenländern, die sich nach den Grundsätzen Religion, Wissenschaft, Freundschaft auf volksbürgerlicher Grundlage und nach arischem Prinzip gebildet haben und dem Wesen des Verbandes entsprechen.“ Damit war der bisher stets bekämpfte „Arierparagraph“ eingeführt, wovon die Korporationen durch ein Rundschreiben erfuhren.
Die Formulierung schoss ein wenig über das Ziel hinaus, denn „volksbürgerliche Grundlage“ bedeutete für Insider nichts anderes als den Ausschluss von jüdischen Studenten, der dann noch einmal ausdrücklich erwähnt wurde. Ferner fällt die Nennung der Sudentenländer, also der deutschsprachigen Teile der Tschechoslowakei, auf. Dort gab es keine KV-Korporationen und nicht einmal einen Philisterzirkel. Das müsste allen Teilnehmern der Verbandsratssitzung vom 5. Mai bekannt gewesen sein.
Vermutlich lag der Satzungsänderung eine Vorlage des von den Nationalsozialisten beherrschten DSt vor, der in Tübingen an Konstantin Hank wegen des „arischen Prinzips“ herangetreten war, wie er selbst bekannte. „Wir glaubten daher nicht“, so schrieb Kb Hank an den ehemaligen Verbandsgeschäftsführer Henry am 2. Juni 1933, „zögern zu dürfen, auch in der Verbandsverfassung dieses Prinzip möglichst rasch zu verankern.“
Zu dem unter den Tübinger Studenten führenden Nationalsozialisten Gerhard Schumann (1911-1995) hatte Kb Hank einen guten Draht. Am 25. Juli 1933 bedankte er sich bei ihm, den er duzte, „für das (ihm) in den letzten Monaten geschenkte Vertrauen“ und schickte ihm seine wichtigsten Rundschreiben an die KVer, um ihm „die Durchführung des (ihm) zu Semesterbeginn gewordenen Auftrags… zur Kenntnis zu bringen.“
Somit war nicht nur der Druck eines Bundesbruders Kb Hanks ausschlaggebend, sondern zusätzlich der des Tübinger DSt unter Mitwirkung G. Schumanns. Da das Sommersemester bereits Mitte April begonnen hatte, war der „Auftrag“ an Kb Hank folglich schon vor der Mai-Sitzung des Verbandsrats erfolgt. Vor 1933 hatte der neue „Führer des KV“ Hank nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun gehabt und sich in der Jugendorganisation der Zentrumspartei betätigt. An der Diskussion über den Unvereinbarkeitsbeschluss 1932 blieb er allerdings unbeteiligt, worauf er später Wert legte. Nach der „Machtübernahme“ trat er der studentischen SA und dem Nationalsozialistischen Studentenbund bei. Einige Aktive aus Münster nahmen ihm eine geänderte politische Gesinnung dennoch nicht ab und forderten seinen Rücktritt von der Verbandsführung. Ihnen gegenüber behauptete er in einem Schreiben vom 7. Juli 1933 zur Rechtfertigung, nur der Unvereinbarkeitsbeschluss von 1932 habe ihn daran gehindert, den KV „schon früher in die nationalsozialistische Front einzureihen.“ Außerdem besitze er „das Vertrauen weitester Kreise des Kartellverbandes – lediglich Vertreter des vergangenen Systems (hätten) ihm vielfach Schwierigkeiten gemacht.“
Reaktionen auf die Einführung des "Arierparagraphen"
Offensichtlich stimmte die von Johannes Henry, der 1932 als Verbandsgeschäftsführer sein Amt Paul Franken (1903-1984) übergeben hatte, geäußerte Vermutung, hinter der geänderten Satzung einschließlich des „Arierparagraphen“ stehe „irgendeine Stelle außerhalb des Verbandes“. Denn das gab Konstantin Hank am 2. Juni 1933 in seinem Schreiben nicht nur zu, sondern ergänzte noch, man habe es „beim arischen Prinzip“ bewusst bei „einer formellen Satzungsänderung“ belassen und werde nichts tun, solange dies nicht ausdrücklich von Amtswegen verlangt würde.
Dennoch fragte etwa der Priesteramtskandidat Meinolf Kleff aus Paderborn an, ob man sich der möglicherweise mit dem „Arierparagraphen“ verbundenen „Härten“ bewusst sei. Paul Franken antwortete ihm am 19. Mai, es würden „nähere Ausführungsbestimmungen ergehen“. Auf die wurden auch andere KVer verwiesen. Wie die entsprechenden Richtlinien aussehen sollten, erfuhr der Leiter der Altherrenschaft Friedrich Carl von Savigny von Karl Heinz Hederich (1902-1976), dem Beauftragten der NSDAP für die Fragen zu den studentischen Korporationen, im Juni 1933 in einem Gespräch in Berlin unmissverständlich: „Das völkische Prinzip“ sei „strickt durchzuführen.“ Als Ausnahmen kämen lediglich in Frage: „Front- und oberschlesische Kämpfer oder“ die, welche sich bei „sonstiger nationaler Betätigung“ hervorgetan hätten.
Die von Paul Franken geäußerte Mutmaßung, die „Arierbestimmungen“ bezögen sich nicht auf die Mitglieder der konfessionellen Verbände, weil es sich bei denen bekanntlich um Konvertiten handle, auf deren Situation die Bischöfe „in den letzten Hirtenbriefen“ aufmerksam gemacht hätten, erwies sich als pure Illusion. Im Übrigen hatten mehrere Korporationen sich wegen des Beschlusses vom 5. Mai 1933 an den Osnabrücker Bischof Wilhelm Berning (1877-1955), einen KVer, gewandt und gefragt, wie sie mit dem „Arierparagraphen“ umgehen sollten. Ob und wenn ja wie er geantwortet hat, wissen wir bisher nicht.
Im Juli stand fest, „daß bei Neuaufnahmen die arische Abstammung bis auf drei Generationen zurück zu prüfen“ sei. Bei den Kartellbrüdern, die bereits Mitglieder waren, sollte das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 mit dem sogenannten Frontkämpferprivileg gelten. In einem KV-Rundschreiben vom 22. Juli 1933 hieß es dann fast entschuldigend: „Die Trennung von nichtarischen Kartellbrüdern – es dürften nur wenige sein – soll möglichst in freundschaftlicher Form erfolgen.“
Der „Arierparagraph“ betraf ebenfalls jene Kartellbrüder, die mit einer Jüdin verheiratet waren und damit nach NS-Sprache als „jüdisch versippt“ galten, obgleich dies nicht explizit wie etwa in der geänderten Satzung des CV vom 8. Oktober 1933 gesagt wurde. In einem Fall ist darüber mit der Verbandsführung des KV bis wenige Wochen vor Auflösung des Verbands im November 1935 korrespondiert worden. Immer wieder fragte der Verbandsgeschäftsführer bis Oktober bei den „Korporationsführern“ und zudem bei den Philisterzirkeln an, wie weit das „arische Prinzip“ durchgesetzt sei – ein Zeichen dafür, wie schleppend die Erledigung lief – und erhielt dann Antworten in dem Stil: Nach bestem Wissen gehören Nichtarier der Korporation oder dem Zirkel nicht an. Damit entsprach man lakonisch der Forderung eines KV-Rundschreibens von Mitte Juli 1935, bis zum 1. September Vollzug zu melden.
Warum die „Arisierung“ von einigen Korporationen und Zirkeln so lange hinausgezögert worden ist, lässt sich wegen der fehlenden Quellen nicht im Einzelnen sagen. Neben der üblichen Abneigung „Befehle von oben“ auszuführen, wird gelegentlich obendrein die Überzeugung eine Rolle gespielt haben, treue Bundesbrüder könne man nicht einfach entlassen oder aus der Mitgliederliste streichen, weil man damit das Prinzip der Freundschaft mit Füßen träte.
Zwei Fälle sind bisher bekannt, dass Kartellbrüder mit jüdischen Urgroßeltern väterlicherseits nicht „freundschaftlich entlassen“ worden sind.
Protest des Pfarrers Franz Weber und sein Schicksal
Viele Zeugnisse eines Protests gegen die Einführung des „Arierprinzips“ sind in den Akten des KV aus der NS-Zeit nicht zu finden. Doch es gab ihn, und ein Beispiel sei besonders erwähnt: Nachdem im Schwarzen Brett vom September 1933 alle KVer über die Gleichschaltung und die Einführung des „Arierparagraphen“ erfahren hatten, schrieb am 25. September der Pfarrer von Ballweiler bei Blieskastel im Saarland, Franz Weber (1896-1962), Mitglied der Alemannia-München, an die Verbandsführung. Ihm schien, so formulierte er, als sei „das einzelne Verbandsmitglied gleichsam zum geistigen Kuli degradiert“ worden. Da er „eine andere Auffassung von der Würde des Akademikers und der Stellung des freien deutschen Mannes“ habe, bliebe ihm „leider kein anderer Ausweg, als lieb gewonnene Bande zu lösen“ und „aus dem Verband auszuscheiden.“ Zunächst geschah nichts. Erst später strich man ihn im Einvernehmen mit seiner Korporation. Vorausgegangen war ein Presseangriff gegen Kb Weber. Als Vertreter der kleinen Gruppe im Saargebiet, die sich für die Beibehaltung des Status quo einsetzte, wurde er nämlich 1934 vom „Völkischen Beobachter“, dem Zentralorgan der NSDAP, attackiert. Der Artikel hob dabei auch seine Mitgliedschaft in der Alemannia hervor. Deren Korporationsführer entgegnete darauf der Zeitung, „Pfarrer Weber“ habe „seit langer Zeit keinerlei Beziehungen“ zu seiner Korporation. Dabei wurde er im letzten KV-Jahrbuch vor der NS-Zeit aus dem Jahr 1932 noch als Alemanne geführt.
Nach der Saar-Abstimmung vom 13. Januar 1935 emigrierte Franz Weber zunächst nach Österreich und von dort in die Tschechoslowakei. Seit 1941 lebte er in Brasilien im Exil. In seine Heimat ist er nicht mehr zurückgekehrt. In Blieskastel heißt eine Straße nach ihm.
Vor Hitlers Triumphwagen gespannt
Die Einführung des „Arierparagraphen“ geschah unter Pressionen von außen. Die KV-Führung und viele junge KVer ließen sich vor „Hitlers Triumphwagen“ spannen (Hermann Hesse). Da von dem Ausschluss aus ihren Korporationen nicht viele Mitglieder betroffen waren, sah die Verbandsspitze und auch mancher Korporationsführer darin nur eine Quantité négligeable, die sie nicht davon abhalten sollte, an der „freudig bejahten Neugestaltung Deutschlands“, so die Erklärung des Verbands vom 5. Mai 1933, mitzuwirken. „Bewußt“ ordnete sie sich „in die Gesamtheit aller aufbauwilligen Kräfte der Nation“ ein.
Den entrollten Lügenfahnen hinterher
Von den Nationalsozialisten waren viele so geblendet, dass sie deren wahren Absichten übersahen. Die wenigen Mahner im KV hielten sie für „Ewiggestrige“ und schenkten ihnen kein Gehör. Die Bischöfe mit ihrer „radikalen Wende“ (Hubert Wolf) in ihrer Erklärung vom 28. März 1933 erleichterten zudem den Schritt hin zur Mitarbeit im neuen Staat. Außerdem enthielt Adolf Hitlers Regierungserklärung vom 23. März 1933 keine antisemitischen Töne und das Bekenntnis zum Christentum als „unerschütterliches Fundament des sittlichen und moralischen Lebens“ des „Volkes.“
Wolfgang Löhr






Anmerkungen
Die erwähnten Schreiben und Unterlagen befinden sich im KV-Archiv in Marl im Bestand KV 1 unter folgenden Nummern: 270, 272, 274f., 278, 280, 287, 300f., 316, 719, 1083). Andere Quellen, auf die ebenfalls zurückgegriffen wurde, nutzte ein Aufsatz in den AM (Jg. 116, 1997, H. 5/6, S. 8-12), der ebenfalls herangezogen wurde. Das Zitat von P. Longerich in: Antisemitismus, München 2021, S. 228 mit Anm. 111 und S. 114. Die Zitate von F. Golücke in: Studentenwörterbuch, Bd. 1, Essen 2018, S. 436f. Ferner wurde außer der im Text genannten Literatur verwandt: Hubert Wolf, Reichskonkordat für Ermächtigungsgesetz?, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 60, 2012, H. 2, S. 169-200; Jürgen Herlein, Zur „Arierfrage“ in Studentenverbindungen, Baden-Baden 2015.