Wie Deutschland und die katholischen Korporationsverbände vor neunzig Jahren gleichgeschaltet wurden

Vor 90 Jahren, am 23. März 1933, versammelten sich die Abgeordneten des Reichstags zu einer Plenarsitzung in der Kroll-Oper in Berlin, die von paramilitärischen Einheiten der Hitlerpartei bewacht wurde, um damit eine Drohkulisse aufzubauen. Etwas mehr als einen Monat zuvor war in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar das Reichstagsgebäude größtenteils ausgebrannt, woraufhin eine andere Unterkunft gesucht werden musste und in dem besagten Opernhaus in der Nähe des Brandenburger Tors gefunden wurde.

Nach dem Reichstagsbrand veranlasste der am 30. Januar ernannte Reichskanzler Adolf Hitler den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, am 28. Februar auf Grund der Reichsverfassung (Art. 48 Abs. 2) die Verordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ zu erlassen. Sie schränkte bereits die persönliche Freiheit, die Pressefreiheit, das Vereins- und Versammlungsrecht u.a.m. ein. Ein weiterer noch tiefer greifender Eingriff in die Grundrechte sollte nun in der Kroll-Oper mit dem den Mitgliedern des Reichstags vorgelegten „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ folgen. 

Schon während der Debatte im Plenum wurde es weniger pathetisch und zutreffender „Ermächtigungsgesetz“ genannt. Ein solches hatte es bereits einmal 1923 gegen die Hyperinflation gegeben. Mit der Annahme des neuen Ermächtigungsgesetzes, das am 24. März 1933 verkündet wurde, war endgültig der Weg frei in die Hitlerdiktatur, die zur sog. „Gleichschaltung“ führte.
Dieser aus der Elektrotechnik stammende Begriff war keine Erfindung der Nationalsozialisten. Er tauchte bereits in der politischen Sprache der Weimarer Republik auf. In den NS-Jargon wurde er erstmals am 31. März 1933, eine Woche nach der Verabschiedung des „Ermächtigungsgesetzes“, in ein Gesetz übernommen, und zwar in das „Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“.

Wie kam es zu dem Ermächtigungsgesetz von 1933?

Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 mit einer Wahlbeteiligung von über 88 Prozent hatte Hitler zwar mit seiner NSDAP 43,9 Prozent der Stimmen und 288 Mandate erhalten und kam mit der ihn unterstützenden und weitgehend aus Mitgliedern der Deutschnationalen Volkspartei bestehenden Kampffront Schwarz-Weiß-Rot (8% und 52 Mandate) auf eine ausreichende Mehrheit, doch die war weit entfernt von einer Zweidrittelmehrheit, die er für das verfassungsändernde „Ermächtigungsgesetz“ benötigte. 
Gewählt worden waren 647 Abgeordnete, doch fielen davon aufgrund der „Reichstagsbrandverordnung“ vom 8. März die gesamten 82 Mandate der KPD und durch eine von der Mehrheit des Reichstags angenommenen Änderung der Geschäftsordnung 26 Mandate der SPD unter den Tisch. Damit reduzierte sich die Abgeordnetenzahl auf 566. Hitler verfügte nun mit seiner NSDAP schon über die absolute Mehrheit, aber selbst mit den Abgeordneten der Kampffront reichte es immer noch nicht für eine Zweidrittelmehrheit. Deshalb brauchte er die Stimmen anderer Abgeordneter.
Die SPD lehnte das Gesetz von vorneherein ab. Ihr Fraktionsvorsitzender Otto Wels brachte es in der Debatte vor der Abstimmung im Reichstag auf den Punkt: Hitler könne doch mit einer „erdrückenden Mehrheit“ regieren. Aber er wolle nichts anderes, als „den Reichstag ausschalten.“ Wels bekannte sich in seiner Rede ausdrücklich zur Verfassung von Weimar, in der die „Grundsätze des Rechtsstaats, der Gleichberechtigung, des sozialen Rechts… festgelegt“ seien. Hitler, der in der Kroll-Oper in der später so genannten „Führeruniform“ mit Braunhemd erschien, womit er ein Zeichen der Militarisierung des öffentlichen Lebens setzte, ging in seiner Entgegnung ebenfalls auf die Weimarer Verfassung ein und behauptete, das Ergebnis der Reichstagswahl zeige eine Abwendung von ihr und entspreche einer „nationalen Revolution“. Anders ausgedrückt: Das Ende der Republik war gekommen.

In der Zentrumspartei (73 Abgeordnete, einer fehlte bei der Abstimmung), der Bayerischen Volkspartei (19 Abgeordnete) und der Deutschen Staatspartei (5 Abgeordnete) war über Annahme oder Ablehnung des Gesetzes beraten worden. Ludwig Kaas (EM d Gst), der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, glaubte an die ihm von Hitler gemachten Versprechen. Deshalb setzte er sich für die Gesetzesvorlage ein und verpflichtete seine Parteifreunde zu einem Pro mit Hilfe des Fraktionszwangs. Wie der KVer Karl Bachem (Ask, Frk) berichtet, hatte sich der ehemalige Reichskanzler Heinrich Brüning (CV, EM d Arm) zunächst gegen eine Annahme gestellt und von einem „Rechtsbruch“ gesprochen. „Zwei unvereinbare Standpunkte“, so Bachem, hätten sich gegenübergestanden: „der klar prinzipielle Brüning und der mehr oder weniger opportunistische von Kaas“. Doch Brüning hat sich gebeugt und in der namentlichen Abstimmung, die jede Abweichung von der Fraktionsdisziplin erkennbar gemacht hätte, mit Ja gestimmt.

Kaas machte in seiner Rede im Reichstag zwar aus den „ernsten „Bedenken“, die gegen das Gesetz bestanden hätten, keinen Hehl, kündigte jedoch „im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung“ die Zustimmung an. In der Bayerischen Volkpartei hatten sich Hans Ritter von Lex und der KVer Otto Graf (Nm-W) zunächst gegen das Gesetz ausgesprochen, gaben aber klein bei, als sie sich nicht durchsetzen konnten. In der der Debatte vorausgegangenen Regierungserklärung hatte Hitler sogar einmal Bravorufe der Zentrumsabgeordneten ausgelöst, als er davon sprach, die Reichsregierung, „die im Christentum die unerschütterlichen Fundamente des sittlichen und moralischen Lebens“ des „Volkes“ sehe, lege „den größten Wert darauf, die freundschaftlichen Beziehungen zum Heiligen Stuhl weiter zu pflegen und auszugestalten.“ Das war eine Anspielung auf das zu erwartende Reichskonkordat zwischen dem Vatikan und Deutschland. Bemerkenswert bleibt, dass bei anderen Passagen, in denen Hitler die beiden christlichen Konfessionen als „wichtige Faktoren der Erhaltung (des deutschen) Volkstums“ pries, oder versprach, ihnen „in Schule und Erziehung den ihnen zukommenden Einfluss“ einzuräumen und ankündigte, sich um „ein aufrichtiges Zusammenleben zwischen Kirche und Staat“ zu „sorgen“, er nur den Beifall seiner Anhänger erhielt. Von den fünfzehn Angehörigen der katholischen Korporationen (acht CVer, fünf KVer und ein Ehrenmitglied, ein UVer) stimmten alle mit Ja. 
Bei zwei KVern, bei Martin Spahn (Ask, Arm, E d Frk, E d Rh-I) und Eduard Stadtler (Frk) war dies von vorneherein unstrittig, da sie ihr Mandat der Kampffront verdankten. Am Rande: Bei der SPD zählte zu den Neinstimmen die des ehemaligen KVers Julius Leber, der kurzfristig von 1912/13 der Rheno-Frankonia in Straßburg angehört hatte. 

In der katholischen Publizistik wurde die Zustimmung des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei zum Ermächtigungsgesetz begrüßt. Die Berliner „Germania“ vom 25. März 1933 sprach etwa von „einer gewissenhaften Prüfung“, die zunächst vorgenommen worden sei und von der „positiven Haltung“, um den „vaterländischen Interessen zu dienen“, was „Vorrang“ habe. Der zentrumsnahe „Paderborner Anzeiger“ vom 4. April 1933 erkannte bereits die Folgen des Gesetzes, welche die Zeitung allerdings für begrüßenswert hielt. „In unbeirrbarer Folgerichtigkeit,“ so las man, „wird diese politische Vereinheitlichung nun ausgedehnt über die gesamten verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Formen des öffentlichen Lebens.“  
Am 28. März 1933 war bereits abends über das Radio bekannt geworden, dass die Fuldaer Bischofskonferenz aufgrund Hitlers „Erklärungen“, die er „öffentlich und feierlich“ gemacht habe, die früher ausgesprochenen „Verbote und Warnungen“ in Bezug auf die nationalsozialistische Bewegung „nicht mehr als notwendig“ betrachten würde. 
Der Münchner Erzbischof, Kardinal und KVer Michael Faulhaber (Nm-W) erkannte sehr klar, dass mit dieser Rücknahme die Bischöfe bei den „treuesten Katholiken… einen niederschmetternden Eindruck“ hinterließen. Es sei „eine jener tragischen Stunden, in der die höchsten kirchlichen Stellen einen Schritt tun“ müssten, „der dem Einzelnen rätselhaft“ erscheine, „der aber notwendig“ sei „für die große katholische Sache.“ Der Würzburger Bischof und KVer Matthias Ehrenfried (Rh-F) hatte bereits nach Kenntnisnahme des Entwurfs des Hirtenschreibens zutreffend gemeint, „man könne darin eine vollständige Kapitulation vor dem Nationalsozialismus erkennen.“ 
Durch die Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz sah sich der Verbandsrat des KV, der sich am 23./24. April zu einer Sitzung in Boppard treffen wollte, mit einer völlig neuen Lage konfrontiert, hatte der Verband doch knapp ein Jahr zuvor auf der Vertreterversammlung in Würzburg die Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft in der NSDAP mit der Mitgliedschaft im KV bei den Alten Herren einstimmig und bei den Aktiven ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen angenommen. 

Die Sitzung des KV-Rats nach der Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz

Ob die Teilnehmer der Sitzung zudem über das Schicksal einiger Kartellbrüder, die bereits Opfer der nationalsozialistischen Zwangsherrschaft geworden waren, Bescheid wussten, lässt sich nicht mehr feststellen. In diesem Zusammenhang sei nur auf Johannes Terwiel (Th, Cb) verwiesen, der aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ als Vizepräsident des Oberpräsidiums in Stettin entlassen wurde. Er ist der Vater der von den Nationalsozialisten 1943 hingerichteten Maria Terwiel. 

In Boppard sprach die KV-Verbandsführung mit Wilhelm Marx (Arm, E d Ask, E d Smn, E d Lgm, E d Mw), dem ehemaligen Reichskanzler, als Vorsitzender des Philisterausschusses, des obersten Organs der Alten Herren, und Konstantin Hank (Al), als Vorsitzender des Vororts, von einer Zeitenwende. Hank weist zu Beginn der Sitzung laut Protokoll (KV-Archiv KV 1/1229) daraufhin, „dass die heutige Jugend freudig zum neuen Deutschland stehe, das ihrer Forderung nach Überwindung des marxistisch-liberalen Geistes, einem autoritären Staate, Pflege des Wehrgedankens und nach verstärkter Wertung der Persönlichkeit entspreche.“

In dem von ihm angeregten Rundschreiben rückt die Verbandsspitze unaufgefordert von dem VV-Beschluss des Jahres 1932 ab und begründet dies mit der Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz einen Monat zuvor. Dadurch habe sich die Sache „von selbst berichtigt.“ Ob diese Distanzierung satzungsrechtlich überhaupt möglich erschien, blieb offen. Dann folgen einige Verbeugungen vor den neuen Machthabern. Demnach wird u.a. der vom KV bereits gepflegte „Wehrsport“ in die von den Nationalsozialisten beherrschte „Deutsche Studentenschaft“ eingegliedert, die gerade mit dem „Gesetz über die Bildung der Studentenschaften“ vom 22. April 1933 als die einzige Vertretung der Studenten an den Hochschulen etabliert worden war. Ferner wird den KVern „eifrigstes Eintreten für den großdeutschen Gedanken“ empfohlen und von den Kartellvereinen erwartet, sich „in Schulungstagungen und bei nationalen Feiern als Vorkämpfer für ein neues Großdeutschland (zu) bewähren.“ Abschließend folgt die Aufforderung an die Kartellbrüder, die „schöne Kartellidee stolz hinein auch in die neue Zeit“ zu tragen. 

Was im Rundschreiben nicht erwähnt wird: Kartellbrüder warnten vor der Gefahr einer Gleichschaltung und schlugen vor, an den KVer Heinrich Glasmeier (Cb, Sx) heranzutreten „und ihn mit beratender Stimme zu den Verbandssitzungen einzuladen.“ Der war 1932 der NSDAP beigetreten und  gerade am 15. April 1933 zum Intendanten des Westdeutschen Rundfunks in Köln ernannt worden. Als Geschäftsführer des NSDAP-Gaus Westfalen-Nord hatte er zwar ein Parteiamt innegehabt, gehörte aber nicht zu den herausragenden Gestalten des Nationalsozialismus. Prominentere Parteigenossen gab es freilich im KV nicht. Als er später tatsächlich zum „Kommissar für besondere Angelegenheiten“ berufen wurde, hat er nie an einer Sitzung der Verbandsführung teilgenommen und sich auch nie zu irgendeiner Sache geäußert. 

Die Sitzung des Verbandsrats am 5. Mai 1933

Am 5. Mai 1933 trat der Verbandsrat in Berlin erneut zu einer Sitzung zusammen. Auf ihr wurde Marx, der in Boppard erstaunlicherweise geschwiegen hatte, gedrängt, vom Vorsitz des Philisterausschusses zurückzutreten. Hank ernannte sich selbst zum Führer des Verbandes und verhinderte damit den Versuch einer Gleichschaltung eines anderen Kartellbruders. Er hieß Johannes von Wrede (Rh-B), der wohl zum Umkreis der sog. Konservativen Revolution um Edgar Jung und Herbert von Bose gehörte, dem seine Bundesbrüder Wilhelm von Ketteler und Friedrich Carl von Savigny und mit Abstrichen der KVer Kurt Josten (Flg) zuzurechnen sind. Savigny war Persönlicher Referent des Vizekanzlers im Kabinett Hitler - Franz von Papen (ab Juni 1933 EM d Rh-B) und wurde von Hank zum „Führer der Altherrenschaft“ bestimmt. Mit seiner Gleichschaltung war Hank einem „Auftrag“ des mit ihm befreundeten Führers der studentischen SA in Tübingen und Kommissars für die württembergische Studentenschaft namens Gerhard Schumacher nachgekommen (KV 1/300). Noch im Wahlkampf zur Reichstagswahl im März 1933 hatte sich Hank bei der Jugendorganisation des Zentrums für diese Partei engagiert. 

Die Gleichschaltung des CV

Während es im KV zu einer „Selbstgleichschaltung“ kam, griffen die Nationalsozialisten beim CV schließlich in das Geschehen ein. Noch schneller als beim KV wurde schon am 3. April 1933 der Unvereinbarkeitsbeschluss vom August 1932 einer Mitgliedschaft in der NSDAP und im CV aufgehoben, und zwar von Vorort, CV-Beirat und CV-Seelsorger. Am 6. Mai 1933 folgte ein Treuegelöbnis des Vororts an Hitler. Genau eine Woche danach, am 12. Mai, wurde der Vorortspräsident zum „alleinigen Bevollmächtigen zur Regelung der Angelegenheiten“ des CV von dem Vorsitzenden der „Deutschen Studentenschaft“ und Führer des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbunds Oskar Stäbel ernannt und damit die Gleichschaltung eingeleitet. Da dem CV anschließend Untätigkeit vorgehalten wurde, stellte ihm der Beauftragte der NSDAP für die studentischen Verbände, Heinrich Hederich, ein Ultimatum. Daraufhin erfolgte am 7. Juli 1933 durch Stäbel die Ernennung des Abgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei und seit dem 11. Juni 1933 Hospitant der NSDAP-Fraktion im Preußischen Landtag, Edmund Forchbach, zum Führer des CV. Dieser bestellte seinerseits Albrecht Derichsweiler, Mitglied der NSDAP seit 1930, zu seinem Stabsleiter. Damit war der CV noch enger als der KV in die Fänge der Nationalsozialisten geraten.

Die Gleichschaltung des UV

Wie KV und CV hob auch der Unitasverband seinen Unvereinbarkeitsbeschluss nach dem Hirtenwort der Fuldaer Bischofskonferenz vom 28. März 1933 auf. Das Verbot einer Teilnahme an „partei-politischen Veranstaltungen“ blieb allerdings bestehen. Am 10. Juli 1933 teilte der Verbandsvorstand dem NSDAP-Beauftragten Heinrich Hederich mit, Karl Erbprinz zu Löwenstein sei zum Verbandsführer bestellt worden. Diese Entscheidung wurde von der Generalversammlung am 29. Juli 1933 bestätigt, obgleich sie nicht satzungskonform war. Damit konnte auch der UV wie der KV ein direktes Einwirken der „Deutschen Studentenschaft“ und der NSDAP verhindern. Als Konzession an die Nationalsozialisten erklärte Löwenstein auf der Generalversammlung die „ehrliche Bereitschaft, an den großen Aufgaben der neuen Zeit mit besten Kräften mitzuarbeiten.“ Ähnlich hatte sich der KV geäußert.

Der Herausgeber des Unitas-Handbuchs Wolfgang Burr hat 1996 von einem „schrecklichen Geschehen“ in der Zeit von 1933 bis zum Verbot der Korporationen 1938 gesprochen, „das alle mit Scham“ erfüllen müsse und uns aber nicht „hindern“ dürfe, „unsere Geschichte mutig aufzuarbeiten.“ So versteht sich dieser Beitrag.

Dr. phil. Wolfgang Löhr (Arm, Car-F, Ru-Ke, E d Un, E d Gro-Lu, E d Car, Urb)

Vatikanbotschafter gab Hitler wichtigen Rat zur Machtergreifung

Diego von Bergen, deutscher Botschafter beim Heiligen Stuhl, gab Hitler für dessen Machtergreifung offenbar entscheidende politische Ratschläge. In einem von der Forschung bislang kaum beachteten Memorandum empfahl er Hitler 1933, sich als Verteidiger der Kirchen und als Gesprächspartner katholischer Bischöfe zu inszenieren, um so die nötige Unterstützung katholischer Kräfte im Reich zu gewinnen. Nachdem er diese taktischen Empfehlungen bis ins Detail befolgt und mit Unterstützung der Zentrumspartei und der Kirche seine Macht abgesichert hatte, schlug Hitler wieder einen kirchenfeindlichen Kurs ein.
Über das ausführliche, auf eigene Initiative verfasste Memorandum des einstigen deutschen Vatikanbotschafters berichtete Kb Gerd Westdickenberg (Gm-Ho) nach Informationen 
der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) Anfang Mai in einem Vortrag in Rom. Westdickenberg, der von 2002 bis 2006 selbst Vatikanbotschafter war, hatte 2021 das Buch „Diego von Bergen: Diener dreier Herren” veröffentlicht, das in der Oktoberausgabe 2022 dieser Zeitschrift (AM 134-8) rezensiert wurde.
Darin zeichnet Kb Gerd Westdickenberg die politische Biografie des Mannes nach, der als einziger Diplomat in der Geschichte 24 Jahre lang (1920-1943) deutscher Vatikanbotschafter war. Bei der Recherche für das Buch war Westdickenberg in den Akten des Auswärtigen Amtes auf das bislang kaum beachtete Schreiben von Bergens gestoßen. 

KNA/RN

Gleichschaltung

Unmittelbar nach ihrer Machtübernahme begann die Führung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) mit der Ausschaltung jener Organisationen, die sich ihrem Totalitätsanspruch zu widersetzen drohten. Eine Anpassung aller staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen an die politisch-ideologischen Ziele der NSDAP sollte die pluralistische Vielfalt der Weimarer Republik ersetzen. Bei der Durchdringung des Staats, der Justiz und der Gesellschaft sowie bei der Etablierung ihres Herrschaftssystems bedienten sich die Nationalsozialisten vor allem der Gleichschaltung. 
Der von Reichsjustizminister Franz Gürtner geprägte Begriff wurde erstmals publik in zwei gleichlautenden Gesetzen über die Gleichschaltung der Länder im März und April 1933. Unter dem Vorwand einer Vereinheitlichung des Reichs erzwang die Reichsregierung unter Adolf Hitler die Einsetzung nationalsozialistischer Landesregierungen. Bis in die untersten Verwaltungsebenen der Gemeinden reichten die Auswirkungen des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” vom 7. April 1933. 
Unter Missachtung aller verfassungsrechtlichen Bestimmungen erlaubte es die Entlassung von regimekritischen Beamten. Neben Demokraten und Liberalen waren es vor allem Staatsbedienstete jüdischen Glaubens, die durch den erstmals in dem Gesetz eingefügten Arierparagraphen ihre Stellungen verloren. Den Arierparagraphen übernahmen bereitwillig nahezu sämtliche Organisationen bis hinunter zu kleinsten Sport- oder Gesangsvereinen, ohne dass es dabei eines staatlichen Zwangs bedurft hätte.
Die Gleichschaltung beinhaltete administrative Maßnahmen ebenso wie brutalen Straßenterror. Aufgrund der „Reichstagsbrandverordnung” hatte das NS-Regime bei der Verfolgung von Oppositionellen freie Hand. Vor der erdrückenden Übermacht und dem Terror der NSDAP resignierend, lösten sich sämtliche Parteien bis Anfang Juli 1933 selbst auf, nachdem die SPD am 22. Juni verboten worden war. Die Errichtung des Einparteienstaats sowie die Verschmelzung der Ämter des Regierungschefs und Reichspräsidenten nach dem Tod Paul von Hindenburg am 2. August 1934 in der Person Hitlers vollendeten die „Einheit von Partei und Staat”. Mit sofortiger Wirkung leistete die Reichswehr von nun an ihren militärischen Eid auf den „Führer und Reichskanzler” Hitler.
Die erzwungene und freiwillige Anpassung ermöglichte der Partei eine nahezu vollständige Kontrolle aller gesellschaftlichen Bereiche. Gleichgeschaltet waren neben Vereinen und Organisationen auch Presse, Film und Rundfunk, die als Mittel zur Beeinflussung eingesetzt wurden. Lediglich in den beiden großen Kirchen stieß die rücksichtslose Gleichschaltung mit Beginn des „Kirchenkampfs” zum Teil auf ein erhebliches Widerstandspotential.

Quelle: Arnulf Scriba, © Deutsches Historisches Museum Berlin, 22. Juni 2015, Text: CC BY NC SA 4.0