Die Revolution von 1848 aus weiblicher Sicht

Frauen begnügten sich keineswegs mit der Zuschauerrolle

Vom 30. März bis zum 16. Dezember 1848 schrieb Clotilde Koch-Gontard ein Tagebuch. Sie schuf damit eine einzigartige Quelle, in Frankfurt am Main, im Revolutionsjahr! Und es waren auch keine beliebigen Aufzeichnungen – die Frau, die in der alten Kaiserstadt am Main einen politischen Salon in ihrem Haus betrieb, die auch als Unternehmerin in Erscheinung trat, schrieb ein politisches Tagebuch, ein Parlamentstagebuch. Die in Korporiertenkreisen bestens bekannte Frankfurter Wissenschaftlerin Helma Brunck hat nun eine Biographie für Clotilde Koch-Gontard vorgelegt. Ein Desiderat! 
Die Autorin, die im Genre der Biographie über eine große Expertise verfügt, nähert sich in diesem gelungenen Band dem Phänomen des Salons Stück für Stück an, beginnend, wie könnte es anders sein, bei Bettina von Arnim. Dann stellt sie Madame Koch-Gontard als „Parlamentsmutter“ auf, wobei Madame Koch-Gontard dieser Titel durch keinen Geringeren als Heinrich von Gagern verliehen wurde, dem Präsidenten des Paulskirchenparlaments und höchst profilierten Burschenschafter. Es folgt eine höchst profunde, die großen Linien souverän nachzeichnende Schilderung der Vorgeschichte und der Hintergründe der Revolution von 1848. 
Fesselnd wie ein Krimi sind dann Passagen wie die von der Sitzung des Vorpar-laments, in die sie sich hineinschmuggeln konnte, denn Frauen waren nicht zugelassen. Nicht minder faszinierend der Eindruck, den sie uns vom Präsidenten des Parlamentes übermittelt: „Was Gagern angelangt, so steigt er täglich in den Augen all derer, mit denen ich in Berührung komme. Die Würde, mit welcher er auftritt, ist außerordentlich. Wenn er da oben steht, habe ich immer ein Gefühl von Furcht und Schüchternheit vor dieser geistigen und sittlichen Größe.“ (Seite 87 f.) Und so geht es durch die ganze Revolution von 1848 – alles betrachtet mit den Augen einer Zeitzeugin, kundig erläutert und sortiert von Helma Brunck.
Auch die Jahre nach 1848, diesem so entscheidenden Jahr, dokumentiert die Autorin. Denn die Wirkungen, die vom Frankfurter Paulskirchenparlament ausgingen, reichten bis weit in die Zeit des Wilhelminischen Kaiserreiches, ja, sie waren für die Gründung der Bundesrepublik höchst wirkmächtig. Und auch im amerikanischen Bürgerkrieg waren sie mehr als prominent präsent, die „48ers“ – wohlmöglich entschied ihr mehrheitliches Eintreten für den Norden, häufig in hohen Offiziersrängen aufgrund der Erfahrung mit der Revolution von 1848, dieses bislang größte Kriegsereignis auf dem Boden der USA. 
Helma Brunck bringt neben Clotilde Koch-Gontard viele Frauen zu Ehren, deren Rolle während der Revolutionszeit bislang fast völlig im Schatten blieb, während die männlichen Protagonisten, häufig aufgrund der guten Quellenlage in den Archiven, aber auch in ihren jeweiligen Studentenkorporationen, deutlich präsenter sind. Anhand einschlägiger Quellen und Literatur lässt sich hier zeigen, dass Frauen im 19. Jahrhundert selbstverständlich kein bisschen weniger politisch interessiert und engagiert waren als Männer. Sie gaben sich nicht mit der Rolle der Zuschauerinnen und Dulderinnen der Ereignisse zufrieden, sondern griffen entsprechend ihrem tatsächlichen Handlungsvermögen ein. 
Bei dieser Biografie handelt es sich um eine gendergerechte Aufarbeitung der Geschichte der Revolutionszeit, wobei der ansonsten weit verbreitete unangenehm-fordernde Ton der Gender-Diskussion vermieden wird. Helma Brunck wird deutlich, bleibt aber sachlich! Sie trägt dazu bei, die von Frauen geführten Salons in ihrer Bedeutung als Forum nicht nur für Deutschland, sondern auch europaweit zu erkennen. Das betrifft ebenso die Zeit nach der Revolution, es betrifft Männer wie Frauen gleichermaßen, es betrifft überhaupt den ganzen Weg zu einer Demokratie in Deutschland. 
Die Historische Kommission für Darmstadt und die Historische Kommission Hessen, die diesen Band herausgeben, haben wieder auf ihre bewährte, solide Form eines fest eingebundenen, schön und dezent gestalteten Buches zurückgegriffen. Der Rezensent kann dieses Buch intensiv empfehlen!

Dr. Sebastian Sigler

1848: Revolution und Frankfurter Nationalversammlung

Heftig brodelte es während der 1830er und 1840er Jahre im Deutschen Bund. Bürger forderten Demokratie und einen einheitlichen deutschen Staat. Der Deutsche Bund war 1815, nach dem Sieg über Kaiser Napoleon, als lockerer Zusammenschluss großteils von Fürsten regierter Staaten gegründet worden. Doch Österreich und Preußen, die Schwergewichte des Bundes, unterdrückten demokratisch-freiheitliche Bewegungen. Dennoch: 1817 feierten fünfhundert Studenten das Wartburgfest, die erste gesamt- nationale Veranstaltung. 1832 trafen sich zwanzig- bis dreißigtausend Menschen aus Deutschland, Polen, Frankreich und Großbritannien auf dem Hambacher Schloss im pfälzischen Neustadt zur bis dahin größten politischen Massenveranstaltung in Deutschland.
Nach vielen Erhebungen und Protesten ab März 1848 erreichten die demokratischen Kräfte ein wichtiges Ziel: Liberale Regierungen wurden in den Einzelstaaten berufen, für ganz Deutschland eine verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt. Am 18. Mai 1848 trat das erste gesamtdeutsche Parlament in Frankfurt am Main zusammen, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Versammlungsstätte war die Paulskirche mit dem damals größten Saal der Stadt. 
Doch die Parlamentarier-Gruppen hatten unterschiedliche Vorstellungen: Konservative verteidigten die Vorrechte der Einzelstaaten und ihrer Herrscherhäuser, Liberale plädierten für  eine bundesstaatliche konstitutionelle Monarchie, Radikale forderten eine parlamentarisch-demokratische Republik.
Zu den Glanzlichtern der Verfassung gehört das „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes”. Erstmals wurden Menschen- und Bürgerrechte in Deutschland rechtsverbindlich, darunter Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Auch die Todesstrafe sollte abgeschafft werden - was erst hundert Jahre später tatsächlich eintraf. Die im März 1849 verabschiedete Reichsverfassung sah einen föderalen Einheitsstaat vor, dem mit Ausnahme Österreichs alle Staaten des Deutschen Bundes angehören sollten. Staatsoberhaupt sollte ein „Kaiser der Deutschen” sein, dem die Verfassung viel Macht einräumte. Doch stand dem Kaiser ein nach allgemeinem, gleichem, direktem und geheimem (Männer-) Wahlrecht gewählter Reichstag als Volksvertretung gegenüber.
Aber der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnte das Amt des Kaisers ab und in der Bevölkerung schwand der Rückhalt für die Revolutionäre. Ein Teil der Abgeordneten verlegte die Arbeit nach Stuttgart, ins sogenannte Stuttgarter Rumpfparlament, um so die Reichsverfassung doch noch zu verteidigen – vergebens: Nach der gewaltsamen Auflösung des Parlaments und der Eroberung der badischen Festung in Rastatt im Sommer 1849 hatten die Konterrevolutionäre endgültig gesiegt.
Die mit großen Hoffnungen angetretene Einheits- und Freiheitsbewegung von 1848/49 schien gescheitert. Doch wirkte sie weiter. Als 1919 die Weimarer Reichsverfassung ausgearbeitet wurde, war der Frankfurter Grundrechtskatalog ein Vorbild. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht in vielem auf die Paulskirchen-Verfassung zurück.
Im Mai würdigte Bundespräsident Steinmeier in seiner Festrede in der Frankfurter Paulskirche die vor 175 Jahren zusammengetretene Nationalversammlung als Wegbereiterin der Demokratie. Es sei der Augenblick gewesen, „als Untertanen zu Bürgern wurden”.

R.N.