Kb Dr. iur. Maximilian Seyderhelm (Pal, Cb) ist Preisträger des Carl-Sonnenschein-gedächtnispreises des KV 2022

Grundrechte schützen den einzelnen vor Eingriffen des Staates, aber wie sieht dies gegenüber Privaten aus? Gilt beispielweise das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch uneingeschränkt auf öffentlichen Plätzen, die in Privatbesitz sind? Was bindet Private an die Grundrechte? Mit dieser Frage hat sich Kb Dr. Maximilian Seyderhelm in seiner 2021 unter dem Titel „Grundrechtsbindung Privater” abgeschlossenen Dissertation befasst, die im Mai auf dem abendlichen Kommers zur Tagung von Hauptausschuss und Aktiventag in Würzburg mit dem Carl-Sonnenschein-Gedächtnispreis des KV ausgezeichnet wurde.

Am Anfang stand der Platzverweis wegen eines Bieres: Mitglieder eines Sicherheitsdienstes wollten Florian Albrecht, Jurist der Universität Passau, 2015 daran hindern, auf dem Passauer Nibelungenplatz, der sich in Privatbesitz befindet, eine Dose Bier zu trinken. Begründung des Verbots: Durch Alkohol steige die Kriminalität, Vermüllung und Belästigung. Daraufhin rief der Jurist zu einem „Bierdosen-Flashmob für die Freiheit” auf. Es sei ein Skandal, dass das Landgericht Passau das Hausrecht des Grundstückseigentümers über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit stelle, sagte Albrecht gegenüber Journalisten und setzte seine Aktion durch eine einstweilige Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht durch. So versammelten sich mit höchstrichterlicher Genehmigung aus Karlsruhe hundert Personen auf dem Passauer Nibelungenplatz zu einem „Bierdosen-Flashmob für die Freiheit”. „Wo wären wir, wenn uns staatliche oder private Stellen im öffentlichen Raum das, was sie für Anstand oder Moral halten, aufzwingen würden? Nicht im Rechtsstaat, sondern in der Meinungs- und Moraldiktatur!” verkündete Florian Albrecht. Nach acht Minuten waren die Bierdosen geleert und der Flashmob vorbei - in Vergessenheit geriet die Aktion jedoch nicht: Denn als der Jurastudent Kb Maximilian Seyderhelm davon hörte, hatte er das Thema für seine Doktorarbeit gefunden, die nun mit dem Carl-Sonnenschein-Gedächtnispreis des KV ausgezeichnet wurde.  
Als Laudator stellte sein Doktorvater Farbenbruder Fabian Wittreck, Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Universität Münster, die Problematik anhand einer Wohnetage in einem Verbindungshaus dar: „Mit fünf Ihrer Mitbewohner kommen Sie wunderbar aus, auch mit sich selbst sind Sie meist im Reinen”. Aber da gebe es auch den Mitbewohner mit Hang zu Unhygiene und Kühlschrankübergriffigkeit oder den Informatiker in Tennissocken. „Wen von diesen beiden würden Sie zu Ihrer Geburtstagsfeier einladen?” fragte der Professor. Den Zeitgenossen mit Hang zu Unhygiene und Kühlschrankübergriffigkeit nicht einzuladen, werde wohl akzeptiert, aber was sei mit dem Informatiker?
„Denn wenn Private an Grundrechte gebunden sind, so wie es der Staat ist, wären Sie in dieser Frage nicht mehr frei, sondern an den Gleichheitsgrundsatz gebunden und wenn Sie Menschen ungleich behandeln, müssten Sie zumindest gute Gründe nennen, die deutsche Gerichte akzeptieren!” sagte der Laudator. Die Grundrechtsbindung Privater bedeute eben nicht nur mehr Rechte, sondern auch mehr Pflichten. Mit seiner Dissertation habe Maximilian Seyderhelm festgestellt „dass sich in der Rechtsprechung etwas tut”, sagte Professor Wittreck. „Dass die lange geltende Regel ‘Grundsätzlich gibt es keine Grundrechtsbindung Privater’ Löcher hat.” Und er habe ein Konzept entwickelt und gefragt: „Wie steht es mit der Grundrechtsbindung von Facebook, der Schufa und - ich habe erst gestutzt, aber dann recht gegeben - gefragt: Wie steht es mit der Grundrechtsbindung von Diskotheken?” - „Den Fall des Informatikers hat Maximilian Seyderhelm nicht entschieden”, schloss Professor Wittreck mit Blick auf das Szenario im Verbindungshaus. Aber da er Maximilian Seyderhelm als einen im besten Sinne liberalen Menschen kennengelernt habe, sei er sich ziemlich sicher, „er würde mindestens für die Freiheit plädieren, den Informatiker nicht einladen zu müssen.”
Dass die Idee zu seiner Doktorarbeit aus einem commentgemäßen Stoff stamme, hob Kb Dr. Maximilian Seyderhelm in seiner Dankesrede hervor. Und so erinnerte er an den Bierdosen-Flashmob für die Freiheit in Passau. Als einem freiheitsliebenden Menschen verwehrt worden sei, auf einem öffentlichen Platz ein Bier zu exen, hätten sie den Ehrgeiz, die Disziplin und das Durchhaltevermögen gehabt, für ihr Recht vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, was man sonst von Leuten, die Bier exen, eigentlich nicht erwarte. Diesem Ehrgeiz sei der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu danken, „der den Anstoß zu meiner Arbeit gab”, sagte der Kb Maximilian Seyderhelm. Und so lud der Preisträger des diesjährigen Carl-Sonnenschein-Gedächtnispreises des KV die ganze Corona ein, gemeinsam mit ihm ein Bier auf die Freiheit zu leeren.
Die ausgezeichnete Arbeit befasste sich weiter mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Stadionverbot und entwickelt daraus einen eigenen Lösungsansatz, der anschließend Anwendung fand auf große Anbieter sozialer Medien oder eben die Schufa.
Kb Dr. iur. Maximilian Seyderhelm wurde 1990 in Heidelberg geboren. 2011 erwarb er die Allgemeine Hochschulreife. Bis 2017 studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Universidad Adolfo Ibanez in Santiago de Chile. Im August 2017 bestand er das erste ju-ristische Staatsexamen mit Prädikat, im Oktober 2021 das zweite juristische Staatsexamen. Seine oben vorgestellte Dissertation schloss er 2019 bei Professor Wittreck „magna cum laude” ab. Seit Dezember 2021 arbeitet Kb Maximilian Seyderhelm als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei s-f-c Rechtsanwälte Strafverteidigerbüro. Seit dem Sommersemester 2010 gehörte er als Schülerfuchs der Palatia an. Im Wintersemester 2012 erfolgte die Promotion beim K.St.V. Cimbria. Bei Palatia und Cimbria bekleidete Kb Dr. Seyderhelm hohe Chargen. Im Verband ist er stellvertretender Vorsitzender des Kartellgerichts. Er ist verheiratet und Vater eines Sohnes.

R.N.

Dr. Carl Sonnenschein

Großstadtapostel Berlins

Das Leben von Dr. Carl Sonnenschein (15. Juli 1876 bis 20. Februar 1929) war geprägt von den sozialen und wirtschaftlichen Krisen der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts. Sonnenschein, nach Studienjahren in Bonn und Rom promovierter Theologe und Philosoph, wurde 1900 zum Priester geweiht.
Nach Kaplansjahren in Aachen, Köln und Elberfeld arbeitete er in Mönchengladbach in der Zentrale des Volksvereins für das katholische Deutschland. Dort griff er die studentischen und sozialen Probleme im praktischen Leben auf und suchte sie einer Lösung zuzuführen. K.St.V. Semnonia Berlin (heute in Osnabrück) und K.St.V Askania-Burgundia-Berlin machten Sonnenschein später zum Ehrenmitglied. 
Nach Ende des Ersten Weltkriegs nahm er seine Arbeit wieder auf und verlegte sein Sekretariat nach Berlin. Dort wurde aus dem Studentenseelsorger der Großstadtseelsorger, der sich aller Notleidenden annahm und selbst in großer Armut lebte. Er leitete das Katholische Kirchenblatt, gründete die Katholische Volkshochschule, den „Kreis katholischer Künstler”, die „Akademische Lesehalle” und das „Allgemeine Arbeitsamt”. Sein Wirken erreichte so viele Menschen, dass bei seinem Tod nicht nur die Katholiken, sondern alle Berliner trauerten.