Widerstand gegen Institutionen, die das Recht zum Widerspruch schützen, ist Selbstzerstörung unserer Freiheit

Es begann vor ein paar Jahren damit, dass Schüler am Freitag nicht mehr zur Schule gingen und stattdessen für mehr Umweltschutz demonstrierten. Viel Sympathie schlug der Klimabewegung „Fridays for Future” und ihrer Anführerin Greta Thunberg entgegen: Greta hatte aus Protest gegen die vermeintliche Untätigkeit der Politik, mit der aus ihrer Sicht die Zukunft der jungen Generation aufs Spiel gesetzt wird, ihre Schullaufbahn ausgesetzt, um die Öffentlichkeit zu mehr Klimaschutz und Ökologie wachzurütteln.

Fridays for Future” wurde zur weltumspannenden Bewegung, denn die Berichte des Weltklimarates IPCC fallen ziemlich eindeutig aus: Das 1,5 Gradziel wird kaum noch zu halten sein. Doch die politischen Maßnahmen gegen den Klimawandel greifen vielen zu kurz und zu langsam - wohl ein Grund, weshalb Aktivisten der „Letzten Generation” zu immer radikaleren Aktionen ausholen. Sie legen mit Sitzblockaden den Straßenverkehr lahm, blockieren Flughäfen, ketten sich an Gebäude, stören Sportveranstaltungen, beschmutzen Kunstwerke in Museen: alles im Namen des Klimas. Die einen sehen darin eine Straftat, die anderen ein legitimes Mittel des zivilen Ungehorsams.

Überspannen die Aktivisten den Bogen und schaden ihrer Sache mehr, als sie ihr nutzen? Widerspruch gegen eine Politik, die man für falsch, ungerecht und gefährlich hält, ist ein bürgerliches Grundrecht. Aber wird dieses Grundrecht nicht durch einen Widerstand gegen Institutionen gefährdet, die dieses Recht zum Widerspruch schützen? 

Gesetzestreue im demokratischen Rechts- staat ist für Christen nicht einfach nur staatsbürgerliche Pflicht ohne Bezug zu ihrem Glauben. Von dem Psalmistenwort: „Im Reich dieses Königs hat man das Recht lieb“ über Jesu Ermahnung, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, bis zu Paulus’ Aufforderung, der Obrigkeit – deren ethische Standards damals schlechtere waren als unsere heute – loyal zu sein „um des Gewissens willen“, ist das christliche Ideal zwar der im Gottesgehorsam (Apg 5,29) kritische Staatsbürger, aber nicht der eigensinnig rebellische. Dies gilt nochmals verstärkt in der grundgesetzlichen Demokratie, die der Staatsrechtler Josef Isensee als „bescheidenste Staatsform der Weltgeschichte“ charakterisierte. Ihre Grundrechtssystematik und Staatsprinzipien weisen in Verbindung mit einer mächtigen Gerichtsbarkeit große Nähe zum christlichen Menschenbild auf. Der Dresdner Altbischof Joachim Reinelt sprach einmal im Blick auf die Menschenwürdegarantie in Artikel 1 GG von „verwirklichtem Glauben“.

Mitbürger zur Betonung einer politischen Dringlichkeit in Geiselhaft genommen

Ein solches historisches Geschenk gefährdet man nicht durch selektive Rechtsbefolgung in Gesinnungsegozentrik oder Beiträge zur Radikalisierung von Protestformen. Zumal in einer Zeit, in der schon innere und äußere Feinde diesen Staat in nie gekannter Virulenz bekämpfen. Was eine bereits stark polarisierte Gesellschaft mindestens noch verbinden muss, ist die Achtung der Rechtsregeln, nach denen Konflikte ausgetragen und Probleme nur bearbeitet werden können. Nötigung, Übergriffigkeit und Schikane von Mitbürgern, die teils stundenlang von Privaten zur Betonung einer politischen Dringlichkeit quasi in Geiselhaft genommen werden, sind mit der notwendigen Zivilität des Ringens um Problemlösungen unvereinbar. 
Dies gilt auch für die globale Herausforderung durch den Klimawandel, der nach wissenschaftlicher Erkenntnis wesentlich menschengemacht ist. Es hat nichts mit einer Leugnung oder Relativierung der prekären Lage und drohender Verwerfungen zu tun, wenn man den Kurzschluss vom Inhalt der Auseinandersetzung auf ihre erlaubte Form strikt ablehnt. Die Devise: „Der Zweck heiligt die Mittel“ darf und kann keine Sonderrechte zu Straftaten für den einsichtigen Teil der Bürgerschaft begründen. 

Die Aufkündigung des Rechtsgehorsams ist nicht zu verallgemeinern im Sinne des Kategorischen Imperativs oder der Goldenen Regel: „Alles, was ihr wollt, dass es euch die Leute tun, das tut auch ihr ihnen“ (Mt 7,12). Mit Bürgern, die sich per Selbstermächtigung vom Gesetzesgehorsam dispensieren, ist kein Staat zu machen. Würde die erstarkte politische Rechte Asylantenheime oder Abtreibungskliniken blockieren, um dem für sie dringlichen Anliegen des drohenden „Volkstods“ oder manifester Tötungen vorgeburtlichen Lebens Nachdruck zu verleihen, würde der meist linken Anhängerschaft der „Letzten Generation“ vielleicht dämmern, dass die Zumutungen des Rechtsgehorsams in einer Gesellschaft der Freien und Gleichen entweder für alle oder für keinen gelten.

Friedliche Aktionen entpuppen sich als moralische Ausbeutung von Betroffenen

Gegen das Gebot der Legalität werden belobigend „Friedlichkeit“ und „Gewaltfreiheit“ der Blockaden in Stellung gebracht. Doch wer unter Einsatz von angeklebter Körperkraft Mitbürger auf Straßen festsetzt, übt bereits Gewalt aus. 
Seine „Friedlichkeit“ ist geborgt von jenen, die sich das gefallen lassen. Sie sind – meistens – friedlich, nicht die Blockierer. Wenn die den Erfolg des „friedlichen Verlaufs“ für sich reklamieren, ist dies, so Josef Isensee, „eine Art moralischen Ausbeutertums derer, die sich über Rechtsbindungen hinwegsetzen, auf Kosten derer, welche die Rechtsbindung einhalten“. Die Betonung des Selbstverständlichen: dass man friedlich demonstrieren wolle, sei „pseudo-moralisch“ und „pseudo-heroisch“, denn man entspricht nur seiner Bürgerpflicht. Nicht „friedlich oder unfriedlich“, sondern legal oder illegal lautet die wesentliche Unterscheidung im Rechtsstaat.

Daran ändert die von den Aktivisten postulierte Inkaufnahme von Strafe wenig. Weder der Freiheitsschaden blockierter Mitbürger (inklusive Risiken für die körperliche Unversehrtheit) wird dadurch ungeschehen gemacht, noch das schlechte Vorbild, noch der zusätzliche Aufwand für Ordnungskräfte und Justiz. Ganz abgesehen von der nicht zur erklärten Bußfertigkeit passenden Larmoyanz und öffentlichen Empörung, wenn Wiederholungstäter wirklich einmal in Haft genommen werden. Ein Kalkül der Verschonung widerspricht aber dem Konzept von civil disobedience, bei dem sich laut Martin Luther King „die Gefängnisse füllen“ sollten; dann trete „sein Sinn nur um so klarer zutage“. Kings und Gandhis Ungehorsam richtete sich gegen Kolonialismus und Rassismus, durch welche legale bürgerliche Mitwirkungsrechte vorenthalten wurden. Dies ist kategorial etwas anderes als der Einsatz freier Bürger für eine bestimmte Sachpolitik, die man für unabdingbar hält.

Aktion ruft Reaktion hervor, und zwar nicht nur die der staatlichen Ordnungskräfte

Hinzu kommt: Der „Kipppunkt“ der Duldung solcher Aktionen könnte auch ohne den Lackmustest der Nachahmung durch ganz andere Gruppen erreicht werden, wenn Betroffene des Spektakels und die übergroße Mehrheit der Bevölkerung zu einem so starken Missbilligungsbündnis anwachsen, dass die Hoffnungen auf einen Beitrag zum Klimaschutz der Einsicht in kontraproduktive Effekte von Blockaden weichen. Aktion ruft Reaktion hervor, und zwar nicht nur die der staatlichen Ordnungskräfte: Organisierte und fortgesetzte Rechtsbrüche sind geeignet, eine verunsicherte Mitte weiter in die Arme von Rechtspopulisten zu treiben, die sowieso schon propagieren, dass wir uns auf eine „linksgrüne Klimadiktatur“ zu bewegen. 

Durchaus richtige Ziele der Klimaschutzbewegung werden überlagert und verdunkelt und in den Geruch von Aggressivität gebracht, die andere zwingen will statt sie zu überzeugen.

Bezeichnend für das tatsächlich autoritäre Potenzial der Blockierer und ihres Anhangs ist die offen geäußerte Klage, „normale“ Demos hätte ja „nicht zum Erfolg geführt“, also müsse man den Protest verschärfen, um die Aufmerksamkeit zu steigern. Wohin soll diese Logik führen, wenn man entdeckt, dass auch „friedliche“ Blockaden „keinen Erfolg“ haben und die publizistische Gratifikation durch regelmäßige Berichterstattung allmählich nachlässt? 

Eskalationsrisiken beschrieb schon die Gewaltkommission der Bundesregierung 1990: „Hat man erst den Schritt hinein in die Subdimension der unverfassten illegalen Partizipation getan, dann allerdings besteht auch eine erhöhte (…) Chance, sich ein Engagement bei Akten politischer Gewalt zumindest vorstellen zu können. Gerade der Bereich des zivilen Ungehorsams ist also für das Auftreten von politischer Gewalt bedeutsam (…) als eine mögliche Voraussetzung im Einstellungsbereich und als ein situationaler Faktor insofern, als diese Akte staatliche Interventionen herausfordern“.

Widerspruch gegen eine Politik, die man aus wohlüberlegten Gründen für verfehlt, ungerecht oder gefährlich hält, ist Grundrecht jedes Bürgers und manchmal sogar moralische Pflicht. Widerstand gegen Institutionen, die das Recht zum Widerspruch schützen, ist Selbstzerstörung unserer Freiheit.

Bürgerlicher Ungehorsam mag als letzte Option nicht restlos für alle politischen Eventualitäten ausgeschlossen werden können. Legitim wird er aber nur dann, wenn die verfassungsmäßigen Wege politischer Mitwirkung nicht mehr offen stehen. Dann gilt Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Er versucht, das eigentlich schon nicht mehr Normierbare, den Ausnahmezustand, positivrechtlich zu legitimieren. Er war deshalb und auch, weil er schlichte Denker in Versuchung führen könnte, als „Sprengsatz“ im Verfassungsgebäude von Anfang an umstritten.

Wird irgendein Problem durch rechtswidrigen Protest gelöst, der Mitbürger schikaniert?

Tatsächlich durchziehen Versuche, voreilig den Widerstandsfall auszurufen, die Protestgeschichte der Bundesrepublik, von den Nachrüstungsgegnern über die Anti-Atomkraftbewegung bis hin zu Corona-Querdenkern. Die Klimakrise liefert zwar die stärksten Argumente für die Betonung von Dringlichkeit und globaler Gefahr. Doch gibt es keinen Hinweis darauf, dass rechtswidriger Protest mit Schikanen gegen Mitbürger zur Problembewältigung beiträgt.

In einer politischen Lage, in der innere und äußere Feinde der offenen Gesellschaft international virulenter denn je die Delegitimierung demokratischer Rechtsstaaten betreiben, sollten diejenigen in Politik und Justiz, Wissenschaft und Medien, Schulen und Kirchen, die rechtsstaatliche Verhaltensregeln relativieren, am Erbe echter Widerstandskämpfer Maß nehmen. Sie riskierten für die „Wiederherstellung der vollkommenen Majestät des Rechts“ (Carl Goerdeler) den Tod. Überlebende sahen in „einem freiheitlichen Staat als Garant einer unverbrüchlichen Rechtsordnung“ das „bleibende Vermächtnis des 20. Juli 1944“ (Eugen Gerstenmaier).

Dagegen gehört zur Tradition antidemokratischer Widerstandsrhetorik der Satz: „Wenn durch die Hilfsmittel der Regierungsgewalt ein Volkstum dem Untergang entgegengeführt wird, dann ist die Rebellion eines jeden Angehörigen eines solchen Volkes nicht nur Recht, sondern Pflicht (…). Menschenrecht bricht Staatsrecht.“ Er stammt aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Dieser Widerstand gründete auf Überlebenspathetik, Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols und der Legalität durch angemaßte private Souveränität. 

Man muss die Protestbewegungen der Bundesrepublik nicht in die Nähe der NS-Bewegung rücken wollen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Versuchungen zur Selbstermächtigung, die bürgerlichen Rechtspflichten zu missachten, trotz wohlklingender rhetorischer „Verpackung“ an Abgründe führen können.

Die Republik des Grundgesetzes braucht umsichtige, kritische und verantwortungsbewusste Staatsbürger, die sich im friedlichen Wettbewerb der Ideen und Interessen um die zeitgerechte Form des Gemeinwohls bemühen. Nur so können wir hoffen, dass uns die furchtbare Bewährungsprobe des historischen Widerstands erspart bleibt, die auch heute die allermeisten überfordern würde. Die konsequente Fortsetzung des damaligen „Aufstands des Gewissens“ gegen totalitäre Diktatur ist heutige Bürgerloyalität im liberalen Rechtsstaat.

Andreas Püttmann

Dr.phil. Andreas Püttmann

Dr. phil. Andreas Püttmann, Jg. 1964, wuchs in Dinslaken auf und studierte in Bonn und Paris Politikwissenschaft, Geschichte und Staatsrecht. Er lebt als freier Publizist in Bonn und wurde durch Artikel, Kommentare und Bücher bekannt, darunter den 2017 erschienenen Band „Wie katholisch ist Deutschland - und was hat es davon?”