Liebe Kartellbrüder!
Im KV herrscht Unruhe. Es geht wieder einmal um die leidigen, aber notwen-digen Finanzen. Die Überlegungen gehen vom Austritt einzelner Kartellvereine aus dem KV über weitere drastische Einsparungen bis hin zum Einwerben von externen Auftraggebern für das KV-Sekretariat. Wir, die unterzeichneten Kartellange- hörigen, machen einen konstruktiven Vorschlag. Und wir gehen auch mit voran. Der schon spezielle Elon Musk sagte einmal: „Kommt mir nicht mit Problemen, kommt mir mit der Lösung“. Unser Vorschlag ist geeignet, einen Teil der finanziellen Probleme dauerhaft zu lösen.
Auf der VV 2003 in Berlin anläßlich 150 Jahren KV-Studententum hat der KV-Rat vorgeschlagen, erstmals in seiner Geschichte eine Stiftung zu errichten. Die VV stimmte diesem Vorschlag zu. Bewusst wurde die Satzung so formuliert, dass nie eine Verselbständigung der Stiftung möglich war in dem Sinne, dass diese außerhalb des KV ein Eigenleben führte und sich dem Verband entfremdete. Die Stiftung wurde errichtet und genehmigt als „Kultur- und Sozialstiftung des Kartellverbandes Katholischer Deutscher Studentenvereine“ (abgekürzt: KV-Stiftung). Sie wurde durch den KV-Rat am 10. Januar 2004 rechtswirksam errichtet und vom Regierungspräsidium Tübingen am 30. Januar 2004 anerkannt. Das Finanzamt Tübingen erteilte erstmals die Erlaubnis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen am 13. April 2004.
Die KV-Stiftung wurde mit einem Anfangsvermögen von 50.000 Euro ausgestattet. Das derzeitige Vermögen beträgt 97.830 Euro. Nur aus den Erträgen und mit Spenden kann die Stiftung Projekte fördern. Während dem Grundstockvermögen nur relativ bescheidene Mittel zuflossen, kamen zumeist aus dem KV großzügigere Spenden für verschiedene Projekte für die „Förderung wissenschaftlicher, künstlerischer, kultureller, sportlicher, mildtätiger und sozialer Aktivitäten sowie der Studentenhilfe im nationalen und internationalen Bereich“, wie die Satzung bewusst umfassend formuliert. Bis heute (Oktober 2023) beträgt die Gesamtfördersumme 361.609,96 Euro. Das kann sich sehen lassen.
In der Stiftungssatzung ist sichergestellt, dass ein Eigenleben der Stiftung außerhalb des KV nicht möglich ist. Stiftungsrat (5 Mitglieder) und Stiftungsvorstand (3 Mitglieder) müssen zwingend aus den Mitgliedern der jeweils im Amt befindlichen Organe KV-Rat, Altherrenbundsvorstand sowie Vorort und Vorstand der KV-Akademie e.V. genommen werden. Geschäftsführer ist Herr Damian Kaiser, Leiter des KV-Sekretariats. Alle Mitglieder der Stiftungsorgane arbeiten ehrenamtlich.
Wir haben eine Stiftung, die dank großherziger Spenden aus dem KV in den vergangenen 20 Jahren sehr viele Projekte im KV und seinen Verbindungen gefördert hat. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen und heftiger Diskussionen im Verband über Einsparmöglichkeiten gibt es durchaus die Möglichkeit, die Stiftung und damit auch den KV zukunftssicherer aufzustellen: wir müssten nur neben den bereits fließenden zumeist zweckgebundenen Spenden die in der Stiftungssatzung aufgezeigte Möglichkeit der Zustiftungen in stärkerem Umfang wahrnehmen. Denn nur aus dem Vermögen der Stiftung, das auf Dauer erhalten bleiben muss und dessen Erträge allein ausgeschüttet werden dürfen, können Projekte im KV gefördert werden.
Frage nicht, was der KV für Dich tun kann, sondern frage, was Du für den KV tun kannst, so formulieren wir mal ein bekanntes Wort. Wir haben eine Vision: wenn aus dem KV in stärkerem Umfang Zustiftungen kommen, könnten wir anlässlich des 25-jährigen Bestehens der KV-Stiftung 2029 für eine Zeit die leidigen Diskussionen über Beitragserhöhungen vergessen. Bei kluger Anlage der erhofften zusätzlichen 500.000 Euro wäre dies möglich. Das ist übrigens nicht aus der Luft gegriffen: die Mustersatzung der Rechtsaufsicht sieht für Zustiftungen (diese sind einmalige, nicht dauernde Zuwendungen) mindestens 500 Euro vor. Natürlich gibt es da eine Zuwendungsbestä- tigung. Wir schlagen vor, dass sich unserem Appell möglichst viele KVer anschließen, die genannte Summe (sie ist übrigens nicht nach oben begrenzt) zur Verfügung stellen und sich diesem Aufruf anschließen. Die Liste der Zustifter wird vom KV-Sekretariat elektronisch bei der KV-Stiftung ohne Nennung des Betrags geführt, es sei denn, jemand möchte dies nicht. Es wäre aber schön und nach
dem Grundsatz Exempla trahunt hilfreich, wenn viele mitmachen würden. Wir haben eigentlich im KV wesentlichere Probleme zu lösen als heftige Diskussionen um Beiträge zu führen. Und noch eine Vision haben wir: wenn aufgelöste Stiftungen, Hausbauvereine usw. im KV und testamentarische Verfügungen das Grundstockvermögen erhöhen, können wir voller Zuversicht die 25-Jahrfeier der Stiftung anstreben. Wer nichts für andere tut, tut auch nichts für sich selbst. Identifizieren wir uns mit dem KV, in dem wir eine Heimat gefunden haben. Die Unterzeichneten haben übrigens bereits zugestiftet.
Karl Kautzsch (amtierender Vorsitzender des Vorstands der KV-Stiftung)
Dr. Günter Georg Kinzel (Gründungsvorsitzender des Vorstands der KV-Stiftung)
Dr. Markus Wittenberg (Vorsitzender des KV-Rates und Vorsitzender des Stiftungsrates der KV-Stiftung)
und weitere Zustifter
IBAN: DE53 3706 0193 2006 2680 16
Bitte auf dem Überweisungsträger „Zustiftung“ als Verwendung vermerken. Herr Kaiser übersendet zeitnah eine Zuwendungsbestätigung für die Einkommensteuererklärung.

KV-Stiftung im Überblick
- Durch die VV 2003 in Berlin anlässlich 150 Jahren KV-Studententum wird beschlossen, eine KV-Stiftung zu errichten
- Name: „Kultur- und Sozialstiftung des Kartellverbandes Katholischer Deutscher Studentenvereine“
- Vollzug des Beschlusses: 10. Januar 2004 in Würzburg
- rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
- Mitglieder der Stiftungsorgane: zwingend aus den jeweiligen Mitgliedern der KV-Organe KV-Rat, Altherrenbundsvorstand, Vorort, KV-Akademie e.V.
- Grundstockvermögen 2004: 50.000 Euro
- Anerkennung durch das Regierungspräsidium Tübingen: 30. Januar 2004
- Das Finanzamt Tübingen erteilt erstmals die Erlaubnis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (13. April 2004)
- Grundstockvermögen: 97.830 Euro (Stand Oktober 2023)
- Geschäftsführer: Damian Kaiser
- Gesamtfördersumme: 361.609,96 Euro (Stand: Oktober 2023);
IBAN: DE53 3706 0193 2006 2680 16
Detail-Auflistung der Projekte: www.kus-stiftung.de