Weshalb § 26 der wichtigste Paragraph der KV-Satzung und dringend umgesetzt werden muss - Überlegungen des Vorortspräsidenten

Johannes Pötz (Arm, Agg, Arn) Vorortspräsident

„Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande", schrieb schon Ludwig Thoma. Mag auch mancher die Meinung vertreten, gesunder Menschenverstand und juristischer Sachverstand seien Todfeinde, sei doch die Frage gestellt, was der wichtigste Paragraph der KV-Satzung ist.

Wohlgemerkt: Es ist keine Parallelstelle zu § 11 des Allgemeinen Bierkomments „Es wird fortgesoffen”, sondern § 26 der KV-Satzung: „Jeder Kartellangehörige, der noch nicht einem Altherrenverein angehört, muss bei einem Hochschulwechsel innerhalb sechs Wochen nach Semesterbeginn sein Aufnahmegesuch bei einem Kartellverein des neuen Hochschulortes einreichen. Bis zur Aufnahme in einem anderen Kartellverein oder bei Ablehnung seines Aufnahmegesuches bleibt er Aktiver seines bisherigen Kartellvereins.”     
§ 26 der KV-Satzung verlangt also, dass jeder Aktive, der seinen Studienort wechselt, binnen einer gewissen Frist einen Antrag auf Aufnahme in einen Kartellverein an seinem neuen Hochschulstandort stellt und damit Mitglied eines weiteren Kartellvereines wird, sofern dies dort möglich ist. Nun überblicke ich die letzten Jahrzehnte der Verbandsgeschichte nicht, sondern höchstens die letzten fünf Jahre. Unwahrscheinlich erscheint allerdings, dass seit vielen Jahren kein einziger Aktiver an all jene Universitätsstandorte gewechselt ist, in denen wir früher über einen oder mehrere Vereine mit Aktivitas verfügten und jetzt nur noch Altherrenschaften besitzen. Ebenso hört man immer wieder, dass Kartellbrüder zum Master den Studienort wechseln, tatsächlich aber die wenigsten Aktiven in mehreren Verbindungen aktiv sind und in den Alterskohorten der Altherrenschaft die durchschnittliche Anzahl der mehrfachkorporierten Kartellbrüder mit zunehmendem Alter steigt.

Wer bildet Scharniere zwischen den Vereinen und dem Verband?

Anders formuliert: Je jünger ein Kartellbruder ist, desto weniger Kartellvereinen gehört er durchschnittlich an. Ausnahmen bestätigen die Regel. Alles deutet also darauf hin, dass in den letzten Jahrzehnten die Befolgung des § 26 nicht mehr die Regel war oder Kartellbrüder immer seltener den Studienort wechseln. Vermutlich ist beides der Fall. 
Es mag auch sein, dass Auslands- und Erasmussemester ebenso wie exotischere Masterstudienorte, an denen es gar keinen Kartellverein gibt, zugenommen haben. Es ist überdies müßig, darüber zu philosophieren. 
Doch könnten alle Beteiligten von einer Mitgliedschaft in mehreren Kartellvereinen nur profitieren. Zudem ließen sich auf diese Weise aktuelle Strukturprobleme unseres Verbandes, wenn nicht vollends lösen, aber zumindest abmildern. 
Denn: Wenn wir als Vorort im Verband unterwegs sind, stellen wir immer wieder fest, dass die Herausforderungen überall die gleichen sind. Von intensivem gegenseitigem Austausch durch gemeinsame Mitglieder, die mehrere Vereine und ihre Verfahrensweisen kennen, können also alle profitieren. Auch stärken Kooperation und Wissenstransfer, neben gemeinsamen Mitgliedern, den kartellbrüderlichen Zusammenhalt.

Was tun, wenn die Sistierung droht?

Auch hören wir während unserer Reisetätigkeit immer wieder von Vereinen, die gerade besonders kämpfen müssen, etwa, weil ihre Aktivitas die Coronasemester schlecht überstanden hat und ihre Sistierung droht. Sie wünschen sich vom Verband Unterstützung in Form von zwei, drei erfahrenen Aktiven. Die kann aber kaum ein Verein abgeben, da es, offen gesagt, kaum Bünde mit der nötigen eigenen Mannstärke gibt und ein Studienortswechsel innerhalb des stark verschulten Bologna-Systems heute viel komplexer ist als früher. Hier lassen sich mancherorts sicherlich Potenziale durch bereits vor Ort lebende und studierende Kartellbrüder heben, die sich bisher aus welchen Gründen auch immer den Bünden vor Ort noch nicht angeschlossen haben.
Durch ihr Mitwirken würden sie Kapazitäten bei den momentan Überbelasteten freisetzen, die diese in die Keilarbeit investieren könnten, um so die Schwächephase zu überstehen und langfristig den Verein am Leben halten. Die Rechnung für uns alle ist dabei denkbar einfach. Volle Reaktivierungen sind deutlich schwieriger als das Wiederbeleben einer kleinen Aktivitas. Zudem entgehen jedem Verein, der über eine gewisse Zeit sistiert ist, in dieser Zeit Mitglieder. Deren Fehlen wird sich irgendwann strukturell wie finanziell bemerkbar machen: für den Verein, aber auch für den Verband. Es ist also unser gemeinsames Interesse, dass wir überall starke Kartellvereine haben.
Die de facto Umsetzung des § 26, die früher der Standard war, nicht aus einem de jure Zwang, sondern aus überzeugter Freiwilligkeit muss in unserem Verband so selbstverständlich werden, wie das Hinführen und Halten von Familienmitgliedern im KV. Als Mitglied e.s.v. K.St.V. Arminia zu Bonn im KV, e.v. AKV Aggstein zu Wien im ÖKV und e.v. K.St.V. Arnulf zu Saarbrücken im KV kann ich euch versprechen, dass ihr eine Mitgliedschaft in mehr als einem Bund nie bereuen, sondern stets als Bereicherung und Freude wahrnehmen werdet. 
Es ist ungewiss, ob sich nach Veröffentlichung dieses Textes bei jedem Kartellverein gleich zwei oder drei Kartellbrüder melden. So schnell sind wir im Verband leider nicht. Doch ist zu hoffen, dass dieser Impuls ein Anfang ist. Wünschenswert wäre jedenfalls, wenn sich gerade in Städten, in denen Aktivitates nur noch über eine Handvoll - oft älterer - Mitglieder verfügen, erste Erfolge bei der Meldung von Kartellbrüdern einstellen. Als Aggsteiner würde es mich zudem freuen, wenn diese Unterstützung auch über die Grenze nach Linz, Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt usw. überströmt.

Ein Verband schützt, hält zusammen, fördert die Regeneration und schafft Synergien

Ob es uns gelingt, Vereine vor der Sistierung zu bewahren und in Städten, in denen wir nur noch über Altherrenschaften verfügen, perspektivisch einzelne Bünde zu reaktivieren, hängt davon ab, wie wir es schaffen, unsere Kartellbrüder zu motivieren. Sicher kennt ihr eure  Bundesbrüder besser als ich und wisst, wo sie studieren, über welche Talente sie verfügen und wo sie sich am besten einbringen können. Also motiviert eure Bundesbrüder! 
Freilich: Hier geht es weder darum, Kartellbrüder zu etwas zu drängen, noch Vereine dazu zu bringen, auf Mitglieder einzuwirken. Denn zu seinem Glück kann man niemanden zwingen, wohl aber kann man ihm den Weg dorthin zeigen. § 26 ist zwar eine „muss“- und keine „soll“-Bestimmung. Er stammt aber aus einer Zeit, als Mitgliedschaften in mehreren Vereinen noch häufiger vorkamen und bei Studienortswechseln leichter realisiert werden konnten. Unser Kartellverband und unsere Mitgliedsvereine hätten viele Vorteile davon, wenn mehrfachkorporierte Kartellbrüder als Scharniere zwischen den einzelnen Vereinen, wenn nicht die Regel, aber zumindest häufiger werden. Daran könnt ihr alle als Aktive und Alte Herren mitwirken, indem ihr aktiv dafür werbt, vom § 26 künftig wieder mehr Gebrauch zu machen!

Mit Brudergruß und Handschlag
Johannes Pötz (Agg, Arm, Arn), Vorortspräsident