Karl Marx und sein Bart
Dr. Wolfgang Löhr (Arm, Car-F, Ru-Ke, Un, Gro-Lu, Car, Urb)
Vor wenigen Jahren erschien eine von Hans Georg Salm verfasste Publikation über den „Vater des Kommunismus” Karl Marx und seine Lehrer, in der der Autor die Vermutung äußerte, ein Vorfall während der Schulzeit des weltbekannten deutschen Philosophen aus Trier habe diesen veranlasst, seinen signifikanten Bart sprießen zu lassen. Welche Geschichte steckt dahinter?
Karl Marx und Gustav von Horn, auf den wir später zurückommen, besuchten in Trier das altwürdige ehemalige Jesuitengymnasium, an dem sie 1835 ihr Abitur ablegten. Dieselbe Schule haben übrigens später die Sozialethiker Oswald von Nell-Breuning SJ und Kb Joseph Höffner (W-M) besucht, die sich in nicht geringem Maße mit dem Denken von Karl Marx auseinandergesetzt haben. Wenn in der Marxliteratur zu lesen ist, die Schule sei hoch renommiert gewesen, so muss man das differenzieren, denn damals stand sie wegen fehlender Leistungen und mangelnder straffer Führung unter besonders kritischer Beobachtung der preußischen Schulaufsicht beim Oberpräsidenten in Koblenz, die von dem späteren KVer und Mitglied des Berliner Lesevereins Theodor Brüggemann (1796-1866) wahrgenommen wurde. Den Trierer Abiturienten von 1834 – also denjenigen, die ein Jahr vor Marx und von Horn die Prüfungen bestanden hatten – bescheinigte er wörtlich, sie seien „der Mehrzahl nach schwächer als an irgendeinem anderem Gymnasium der Rheinprovinz“ gewesen.
Gustav von Horn:ein „älteres Semester”
Marx hatte 32 Klassenkameraden. Einer von ihnen fiel ein halbes Jahr vor dem Abitur zum zweiten Mal besonders auf: Gustav von Horn. 1815 in Kastellaun geboren, war er drei Jahre älter als Marx und entstammte einer freiherrlichen pfälzischen Soldaten- und Beamtenfamilie.
Sein Vater war Joseph Franz Georg von Horn (1778-1850), Kgl. Preußischer Forstmeister zu Kastellaun und später zu Simmern, und seine Mutter hieß Maria Schnell von Schnellenbühl (1792-1878), deren Familie vor der Revolution zum nassau-zweibrückischen Beamtenadel gezählt hatte. Gustav von Horn lebte in Trier zur Miete und stand somit auf eigenen Füßen, anders als etwa Marx. Als Gustav von Horn 1834 sich einen Bart zulegte und damit in der Schule erschien, nahm ihn der Stellvertretende Schulleiter Vitus Loers (1792-1862), außerhalb des Schulgebäudes, um kein großes Aufsehen zu erregen, zur Seite und machte ihn freundlich darauf aufmerksam, wie er später schrieb, dass so etwas „am Gymnasium ungewöhnlich sei und Aufsehen errege.“
Loers, ein herausragender Latinist, dessen kommentierte Ovidausgaben heute noch zitiert werden, hatte vom preußischen Schulministerium den Auftrag erhalten, als Mitglied des Lehrerkollegiums das Trierer Gymnasium zu reformieren. Im Bart-Tragen sah er einen Verstoß gegen die Verhaltensregel der Schüler. Er ermahnte von Horn wohlwollend, er möge den Bart abnehmen lassen. Der ging zum Barbier und die Sache schien erledigt. Aber weit gefehlt. Im April 1835 ließ er sich wiederum eine „Manneszierde“ wachsen und erschien damit in der Schule. Warum er dies tat, darüber kann man nur spekulieren. War er lediglich zu bequem, sich morgens zu rasieren oder regelmäßig zum Friseur zu gehen, fühlte er sich so attraktiver als Mann, war es einfach nur Lust an der Brüskierung seiner Lehrer oder steckte dahinter eine politische Absicht? Immerhin ist auffällig, dass von Horn nicht den Freiherrentitel führte, obwohl ihm dies zugestanden hätte. 1829 war seinem Vater dieses Recht ausdrücklich bestätigt worden. Wollte sein Sohn nicht einer elitären Gruppe angehören und sich von ihr distanzieren?
Barttragen konnte damals durchaus als eine politische Manifestation verstanden werden. Wenige Jahre zuvor, 1832, hatten viele studentische Teilnehmer des Hambacher Festes charakteristische lange Kinnbärte getragen, die zum Symbol für das Eintreten für Freiheit und Demokratie geworden waren. Selbst wenn Gustav von Horn gar nicht hatte politisch provozieren wollen, so ist es außerdem nicht ausgeschlossen, dass Loers dahinter Hambach, das ja nicht lange zurück lag und viel Aufsehen erregt hatte, erkannte. Der Hambacher Bart erhielt im Übrigen um 1848 auch den Namen Heckerbart nach dem badischen Revolutionär Friedrich Hecker (1811-1881). Wie ging die „Bartaffäre“ weiter?
Der Zeitpunkt, den Gustav von Horn 1835 gewählt hatte, um erneut mit Bart zu erscheinen, war nicht zufällig gewählt. Es standen die sog. Osterprüfungen an. Als Loers merkte, dass von Horn vermutlich während ein paar vorausgegangener Ferientage erneut den Bart hatte sprießen lassen, fragte er, der immer Wert darauf legte, gegenüber seinen Kollegen nicht autoritär zu wirken, am Morgen, bevor es losging, in der Schule acht Lehrer aus dem Schulkollegium, die ihm zufällig über den Weg liefen, ob nicht auch sie meinten, von Horns Barttragen verstieße gegen eine Anordnung des Provinzialschulkollegiums in Koblenz. Die bejahten dies.
Ein Verstoß gegen die gymnasiale Etikette
Dabei muss man annehmen, dass sie die Verfügung vermutlich, wenn überhaupt im Wortlaut nicht kannten und davon ausgingen, der akribische Kollege wisse da schon Bescheid. Als dann von Horn in der Schule erschien, fing ihn Loers ab und wies ihn auf seine „Unschicklichkeit“ und die Meinung der Lehrerschaft hin. Der so Angesprochene erwiderte, er habe etwas im „Gesicht“. Das hieß so viel wie, er wolle das Haar über eine Veränderung der Haut oder über eine Entzündung wachsen lassen. Dahinter steckte allerdings allem Anschein nach eine Ausflucht. Die Mahnung des Stellvertretenden Schulleiters beeindruckte von Horn dieses Mal nicht. Er bestritt sogar die Rechtmäßigkeit des Verbots.
Am Nachmittag trug er deshalb weiterhin Bart. Am folgenden Tag kam er wiederum unrasiert zur Schule. Die Lehrer, welche die ersten beiden Schulstunden hielten, reagierten nicht darauf. Später darüber befragt, hatte der eine es nicht gesehen, weil noch andere Schüler vor dem „Delinquenten“ gesessen hätten, und der andere, ein Kontrahent des Stellvertretenden Schulleiters, es ausdrücklich erlaubt.
Als Loers die dritte Schulstunde übernahm, forderte er von Horn auf, die Klasse zu verlassen, bis ein endgültiger Beschluss des Lehrerkollegiums vorliege. Der lehnte ab, und nun geschah etwas, womit Loers nicht gerechnet hatte: Mehrere Schüler erklärten, wenn ihr Klassenkamerad gehen müsse, dann gingen sie mit.
Loers lenkte ein und in Abwesenheit von Horns und anderer drei, die schon einmal einen Verweis erhalten hatten, durfte jetzt einer für die Klasse reden. Der stellte klipp und klar fest, Barttragen sei „kein Verbrechen“. Loers zog alle Register, als er seine Argumentation vortrug, und vergriff sich, als er die Schüler warnte, sich nicht zu „versündigen“. Er war davon überzeugt, wie er dem Provinzialschulkollegium mitteilte, dass die zehn Freischüler und die zwei, die von Trierer Bürgern unterstützt wurden, sowie die 12, die nach dem Abitur Theologie studieren wollten, die Klasse keineswegs verlassen hätten.
Da von Horn schließlich Abitur machen wollte, einmal war er schon gescheitert, schickte er sich in sein Schicksal und ließ den Bart abnehmen. Er akzeptierte auch den gegen ihn ausgesprochenen Verweis.
Wie Karl Marx sich bei dieser „Bartaffäre“ verhalten hat, ist nicht bekannt. Über seine Schulzeit wissen wir sowieso äußerst wenig. Belegt ist allerdings, dass er sich während seines Studiums in Bonn als Mitglied der Trierer Landsmannschaft, der auch von Horn angehörte, eine mächtige Frisur zulegte und einen Oberlippen- und Kinnbart trug.
Vielleicht geschah dies in Nachfolge der Trierer „Bartaffäre“ und vielleicht hat auch seine typische Mähne damit zu tun. Am Rande: Heute ist der gewaltige Bart bei Politikern aus der Mode geraten. Dafür gibt es inzwischen den üppigen Haarschopf. Die eben geschilderte Episode aus Marxens Schulzeit ist seinen Biografen nicht entgangen. Doch niemand hat sich bisher für das weitere Schicksal seines Schulkameraden Gustav von Horn interessiert. Das sei im Folgenden kurz geschildert.
Was wurde aus Gustav von Horn?
Er studierte ab 1835 in Bonn Jura. Zum Wintersemester 1837/38 wechselte er jetzt als Baron von Horn nach München, wo er beim Corps Suevia aktiv wurde. 1838 begann er eine Laufbahn bei der bayerischen Eisenbahn. 1847 wurde er von Nürnberg nach Bamberg versetzt, wo er bis zu seiner Pensionierung als „Eisenbahn-Expeditor“ wirkte. 1881 ist er dort gestorben. Als Hobby beschäftigte er sich mit „eiserner Strenge“, wie es in seinem Nachruf in den „Neuesten Bamberger Nachrichten“ vom 11. Dezember 1881 heißt, mit der Bamberger Stadtgeschichte. 16 Publikationen liegen von ihm vor.
1879 war er wegen einer Beleidigungsklage in die Schlagzeilen geraten. Er hatte die Verlobte seines Sohnes als „Hure“ bezeichnet, worauf sie sich das Leben nahm und sein Sohn ebenfalls aus dem Leben schied. Der Vater der jungen Frau verklagte darauf von Horn. In erster Instanz wurde er zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Nach Berufung kam er mit einer Geldstrafe von 100 Mark bzw. zehn Tagen Haft davon. Weder seine „Bartaffäre“ noch seine Verurteilung sind in seinem Nachruf in den eben erwähnten „Neuesten Bamberger Nachrichten“ vermerkt. Letzteres sollte wohl vergessen werden. Ersteres war bereits längst vergessen. Mit Karl Marx scheint Gustav von Horn keinerlei Kontakt mehr gehabt zu haben, aber immerhin hat er ihm ein Memento in der Marxliteratur verschafft.
Übrigens hieß es auch für Karl Marx eines Tages: Der Bart ist ab! Und zwar, als er krank, auf der Suche nach Genesung, nach Algier gereist war: ein Jahr vor seinem Tod, Ende April 1882. Er habe „den Prophetenbart und die Kopfperücke weggeräumt”, berichtete Marx seinem Freund Friedrich Engels damals - und als „Haaropfer auf dem Altar eines algerischen Barbiers” dargebracht.


