Das Jahr 1968 an den deutschen Universitäten und die Forderungen im Verband nach Reformen
Dr. Wolfgang Löhr (Arm, Car-F, Ru-Ke, Un, Gro-Lu, Car, Urb)
Es fällt schwer, die 68er-Bewegung, von der behauptet wird, sie hätte nicht nur die Universitäten, sondern auch die Bundesrepublik und die westdeutsche Gesellschaft verändert, zu beurteilen, besteht doch die Gefahr, alte Gefechte nochmals auszutragen (Kb Klaus Mertes), Ereignisse zu mystifzieren, abzuwerten oder Tatsachen zu vergessen.
Studentische Proteste gab es in Deutschland seit über 200 Jahren. Anfang des 19. Jahrhunderts lehnten sich Studenten gegen die napoleonische Herrschaft auf und kämpften für ein einiges Deutschland. Die studentische Bewegung von 1848 forderte Demokratie, die sozialistischen Ideen einiger 48er weckten später die Aufmerksamkeit der 68er. In den 1920er Jahren gab es ferner die „Jugendbewegung”. Die Heimkehrergeneration der 1945er baute die Demokratie und den Sozialstaat mit auf. Zu ihnen gehörte eine ansehnliche Zahl der ersten Aktiven des KV. Die 68er bewerteten die Verdienste der 1945er um den Wiederaufbau positiv, warfen ihnen aber autoritäre Pädagogik und Anpassung an den Kapitalismus vor.
Die Mystifizierung des Jahres 1968
Heute ist „1968“ ein Mythos. Glorifizierung, Legendenbildung und „Selbsttäuschungen“ (Hans Magnus Enzensberger) sind unverkennbar. Vorsicht ist besonders bei der Lektüre von Autobiografien, Publikationen und Interviews damals handelnder Personen geboten. Das machte der ehemalige 68er Götz Aly in seinem 2008 erschienenen Buch mit dem bezeichnenden Titel „Unser Kampf. 1968 – ein irritierter Blick zurück” deutlich. Dass Aly dort Parallelen zwischen den 68ern und der NS-Studentenbewegung ausmachte, bezeichnete ein Rezensent als „steile These” (Clemens Vollnhans). Unrecht hatte Aly aber nicht: Auch die NS-Studentenbewegung war antibürgerlich, antiautoritär, rebellierte gegen die Elterngeneration, forderte eine Hochschulreform und verfolgte das Ziel einer neuen Gesellschaft. Hinzugefügt sei: Sie bekämpfte wie die linken 68er die Korporationen. Doch gibt es bei aller Ähnlichkeit einen wichtigen Unterschied: Die NS-Studentenbewegung war Teil des verbrecherischen NS-Regimes und verfolgte dessen Ziele.
Auch ist Götz Aly der Hinweis darauf zu verdanken, dass die Aufarbeitung der NS-Verbrechen keineswegs von den 68ern initiiert worden ist. Vielmehr führten die Recherchen junger Historiker und Staatsanwälte zu den Prozessen gegen die Täter in den Konzentrationslagern (Auschwitz-Prozesse, Treblinka-Prozess). Auch wurde 1958, zehn Jahre vor 1968, in Ludwigsburg die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen gegründet. Allerdings befragten die 68er verstärkt und oft nicht frei von Moralismus die Vätergeneration nach ihrer NS-Vergangenheit. Damit trugen sie dazu bei, das Versagen vieler aufzudecken, ein nicht zu leugnendes Verdienst.
Der Protest gegen den Vietnamkrieg
Was die Ursachen für die Proteste deutscher Studenten in den 1960er Jahren betrifft, sei mit dem Vietnamkrieg begonnen. Mit diesem Krieg hatte die Bundesrepublik aber nur indirekt zu tun, deutsche Soldaten waren daran nicht beteiligt. Der Protest richtete sich somit allgemein gegen die kriegsführende USA. Der damalige Bundeskanzler Kb Kurt Georg Kiesinger setzte auf eine diplomatische Lösung und bot deutsche Vermittlung an.
Die Notstandsgesetzgebung
In Kiesingers Kanzlerschaft fällt auch die von den 68ern bekämpfte Notstandsgesetzgebung. Nach Meinung der Regierung war sie nötig, um die Handlungsfähigkeit des Staates im Verteidigungsfall, bei Aufständen, Naturkatastrophen, Epidemien und Ähnlichem zu gewährleisten. Dem Bund wurde damit ein Durchgreifrecht eingeräumt. Gebrauch davon gemacht hat er bisher noch nie, nicht einmal bei der
Corona-Epidemie. Die Diskussion über die Notstandsgesetze war heftig. In Bonn protestierten im Mai 1968 über 40.000 Demonstranten dagegen, weil sie die Demokratie in Gefahr sahen. Dennoch nahm der Bundestag am 30. Mai mit achtzig Prozent aller Stimmen die Notstandsgesetze an.
„Der Professor hat immer Recht” - oder: Die Ordinarienuniversität
Als „Ordinarienuniversität“ wurde jene Hochschule bezeichnet, in der die Lehrstuhlinhaber das Sagen hatten. Mit dem Kampf dagegen hatten die 68er Erfolg. Ergebnis war „die Gruppenuniversität“, mit der eine größere Demokratisierung erreicht wurde.
In diesem Zusammenhang hat der Gießener Philosoph Odo Marquard darauf hingewiesen, dass die Wiederherstellung der Ordinarienuniversität der Weimarer Republik nach 1945 eine Antwort auf die NS-Dozentenuniversität war, die vom „Braunen Haus“, der Parteizentrale der NSDAP in München, gesteuert wurde.
Die Ordinarienuniversität hatte gewiss ihre Schwächen. Es gab genug selbstgefällige Professoren, darunter dezidiert linke Lehrstuhlinhaber, die sich wie absolutistische Könige gebärdeten und Assistenten und Studenten schikanierten. Unter den Leidtragenden war auch Jürgen Habermas, der als Post-Doc vor den Repressionen der Professoren Adorno und Horkheimer von Frankfurt nach Marburg „emigrierte“, so Odo Marquard.
Wie die neue Universität aussieht, sei am nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz, Fassung 2014, ausgeführt. Es kennt vier Gruppen: Professoren, wissenschaft-liche und künstlerische Mitarbeiter, Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie die Doktoranden. Die Führung der Hochschulen übernehmen vier Gremien: Rektorat, Senat, Hochschulversammlung, Hochschulkonferenz. Im Senat, in der Hochschulkonferenz und in den jeweiligen Fachbereichskonferenzen sind die Studenten vertreten. In Angelegenheiten, welche Forschung, Kunst, Berufung von Professoren unmittelbar betreffen, verfügen Professoren über die Mehrheit der Stimmen.
Ein besonderer Fall in den 1960er Jahren war die politische Verurteilung unseres Kartellbruders Kiesinger. 68er verspotteten den eloquenten Kanzler als „König Silberzunge“ und hielten ihm seinen Eintritt in die NSDAP 1933 vor. In der Tat hatte sich Kiesinger nicht ohne Einfluss anderer Bundesbrüder in der Berliner „Askania“, der er angehörte, vom NS-Gedankengut und einem übertriebenen Nationalgefühl anstecken lassen. Unser Kb Michael Feldkamp hat die Vorgänge innerhalb der „Askania” gründlich untersucht.
Vertuschte NSDAP-Mitgliedschaften
Klug gewesen wäre es, wenn Kiesinger selbstkritisch öffentlich seinen politischen Irrtum von 1933 bedauert hätte. Darauf verzichtete Kiesinger - und unterschied sich damit nicht von anderen Zeitgenossen.
Denn auch im KV fiel es vielen schwer, das eigene Verhalten in der NS-Zeit kritisch zu beurteilen und Versagen einzugestehen. 1976 stellte die Festschrift der Normannia-Würzburg erstmals ausführlicher den Versuch des KV-Verbandsführers Konstantin Hank (Al, Wst) dar, zu retten, was nicht mehr zu retten war. Eine genauere Aufarbeitung der Selbstgleichschaltung des Verbands einschließlich der Einführung des antisemitischen Arierparagrafens erschien erst 1989.
Die „anderen 68er”
Vor drei Jahren kam ein Buch in englischer Sprache mit dem Titel „The other 68ers“ heraus, verfasst von Anna von der Goltz, Professorin an der katholischen Georgetown Universität in Washington D.C.
Dieses Buch lenkt den Blick auf die völlig untergegangene Tatsache, dass sich Studenten, die sich politisch eher im Mitte-Rechts-Spektrum verorteten, damals ebenfalls zu Wort meldeten und engagierten. Ein Slogan lautete: „Reform als Revolution in verträglicher Dosis“, ein anderer: „Demokratisierung: ja, Revolution: nein!“ Dabei gab es fraglos Übereinstimmungen mit den Linken, und der Ring Christlich- Demokratischer Studenten (RCDS) stand dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) an Debattierfreude und Lust an politischer Argumentation in nichts nach. Die Führungsmannschaft der CDU, zu der damals Kb Dr. Heiner Geißler (Al, Stfg) gehörte, war durch den RCDS über die Vorgänge an den Universitäten gut unterrichtet. Kurt Georg Kiesinger machte sich zwar Sorgen wegen der Ausschreitungen, lehnte aber ebenso wenig wie Willy Brandt Universitätsreformen ab. Der spätere Bundeskanzler Helmut Kohl sprach in Bezug auf 68 sogar von einer „heilsamen Unruhe“.
Ein Beispiel für das, was man damals Interaktion nannte, ist das Gespräch zwischen dem liberalen Soziologen Ralf Dahrendorf und dem Wortführer der linken Studentenbewegung Rudi Dutschke in Freiburg, das der RCDS organisierte.
Um die Positionen zu beleuchten, welche die Gruppe der „anderen 68er” einnahm, sei Wulf Schönbohm, ein ehemaliger Angehöriger des RCDS, zitiert. Seine Generation habe das Gefühl gehabt, sich nach der Beseitigung der „materiellen Not“ den „immateriellen Defiziten“ der Gesellschaft zuwenden zu müssen. Unter anderem nannte er: Mitbestimmung in den Betrieben, Reform des Bildungssystems, des Sexualstrafrechts und des Eherechts, eine Entspannungspolitik und eine neue Ostpolitik. „In der Hochschulpolitik bestanden gerade in den 1960er Jahren Unklarheiten, die soweit gingen, dass der RCDS Forderungen des SDS unterstützte. Erst „dessen Radikalisierung“ habe „zu einer dezidiert gemäßigten Haltung einschließlich einer deutlichen Ablehnung des Allgemeinpolitischen Mandats“, also der Vermengung der Hochschulpolitik mit allgemeiner Politik (Friedhelm Golücke), geführt.
Eine Hochschulreform forderte auch, was übrigens nirgends in der Literatur zu finden ist, der inzwischen untergegangene CDK (Convent deutscher Korporationsverbände). Der CDK bestand überwiegend aus sogenannten mensurbeflissenen Verbänden. Als ehemaliges Gründungsmitglied hatte der KV dort Gastrecht. Im September 1967 appellierte der CDK zusammen mit dem CV „an die für die Hochschulreform politisch und fachlich Verantwortlichen, die Reformarbeiten endlich zügig voranzutreiben und ein weitgehendes, nicht nur formales Mitwirkungsrecht der Studentenschaft zu gewährleisten.“ Man solle unterscheiden„zwischen den berechtigten Anliegen der akademischen Jugend“ und „den extremen Forderungen einiger kleiner Gruppen und den radikalen Formen ihres Auftretens.“ Abschließend erklärte der CDK: „Wir werden noch stärker als bisher in der studentischen Selbst- und Mitverwaltung allen berechtigten Forderungen der Studentenschaft Nachdruck verleihen.“ Die zweimalige Verwendung des Worts „berechtigt“ unterstrich die Distanz gegenüber den Radikalen. Diese Resolution wurde in den „Akademischen Monatsblättern“ abgedruckt. Es war nicht das erste Mal, dass sich der KV mit der Situation an den deutschen Hochschulen befasste.
Der KV schwieg nicht, blieb aber ungehört
1965, auf der VV in Hannover, hat etwa der Bundestagsabgeordnete Kb Hans Dichgans (Flg) ein Referat über „Hochschulverfassung und Bildungsreform“ gehalten:
Dort schlug er eine Verkürzung der Schulzeit von dreizehn auf zwölf Jahre vor, forderte die Minderung der Zahl der Sitzenbleiber und kürzere Studienzeiten.
Die Verbandsspitze griff diese Vorschläge nicht auf. Immerhin wurde Dichgans´ Referat 1965 Bestandteil eines KV-Sonderdrucks. Über ein Echo darauf ist nichts bekannt. Hätte man mit diesen Reformansätzen nicht sofort an die Öffentlichkeit treten müssen? Betrachtet man den Sonderdruck und zieht die AM in ihrer damals kümmerlichen Gestalt heran, wundert es nicht, dass der KV schon deshalb in der Öffentlichkeit kaum bekannt war und seine Reformvorschläge wirkungslos blieben.
Bereits 1967 ging die Februarnummer der AM auf die Situation an deutschen Hochschulen ein und druckte einen Artikel aus der sozialliberalen Schweizer Zeitung „Die Tat“ ab. Der Artikel sei zur Diskussion gestellt, schrieb Kb Prof. Wilhelm Schreckenberg (Sv, E d Car-F, E d Un), der damalige Chefredakteur der AM und ein 1945er, zurückhaltend.
Doch nicht nur die AM bezogen Stellung zur Reformdiskussion der 1960er Jahre, sondern auch die Verbandsspitze. Für 1968/69 wählte der Vorort Normannia-Würzburg als Jahresthema: „Studentische Korporationen heute – Struktur und Aufgabe“. Dabei ging es nicht um eine Reform des Korporationswesens, sondern um die Forderung, sich mit modernen Gesellschaftstheorien zu beschäftigen und Mitverantwortung für die Hochschule zu übernehmen, womit eines der 68er-Themen aufgegriffen wurde. An hochschulpolitischen Aktivitäten nannte der Vorort: „Besetzung der Schlüsselstellungen in den studentischen Gremien, Teilnahme der Korporationen an organisierten Veranstaltungen (Studentendemonstrationen [!], Diskussionen, Vorträge), Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen, zielstrebige publizistisch konzentrierte Öffentlichkeitsarbeit.“
Ein Weiteres: Im Februar 1968, in St. Goarshausen auf der „stürmisch verlaufenen Seniorentagung“, so die AM, wurde ausführlich über eine Hochschulreform diskutiert, die der Arbeitskreis I explizit forderte und noch hinzufügte: eine stärkere Beteiligung von Studenten in allen Hochschulgremien, Überprüfung des Promotions- und Habilitationsrechts, des Studienablaufs und der Studienordnung.
Dabei fällt auf, dass in beiden letzten Fällen von Überprüfung und nicht von Änderung die Rede war. Der Arbeitskreis II stellte weitergehende, ja auch radikale Forderungen in den Mittelpunkt, von denen lediglich die wichtigsten genannt seien: Abschaffung der Fakultäten, Errichtung interdisziplinärer Institute, Abschaffung des Rektoratssystems, stattdessen Berufung eines Universitätspräsidenten, Änderung des Ordinariatsprinzips (anders ausgedrückt: Ende der Ordinarienuniversität), dann eine effektivere Mitbestimmung der Studentenschaft und des akademischen Mittelbaus, paritätisch besetzte Kommissionen auf Instituts- und Universitätsebene zur Durchsetzung von Studienreformen und schließlich Ausbau des Ausbildungsförderungsgesetzes.
Damit wurde zusätzlich die vielfach prekäre wirtschaftliche Situation der Studenten nicht aus dem Auge verloren.
Der KV schwieg also nicht in der Diskussion um die Reform der Hochschulen und unterstützte nicht wenige Forderungen der 68er-Bewegung. Bloß kam er damit nicht aus seiner Abseitsposition heraus, fehlte doch jeder Hinweis darauf, wie man damit eine breitere Öffentlichkeit erreichen könne. Wenig sinnvoll erschien auch die Forderung nach einer Abschaffung der Fakultäten. Gemeint war vermutlich die Abschaffung der Zuständigkeit der Fakultäten als Entscheidungsorgan für die Berufungen oder die Annahme von Habilitationen.
Einen Forderungskatalog aufzustellen, war eines, ihn zu realisieren etwas anderes. Dazu bedurfte es hochschulpolitischer Aktivitäten, wozu jedoch nur wenige Kartellbrüder bereit waren. Deshalb blieb es eine Ausnahme, Aktive unter den Diskutanten zu erleben, sie unter den Flugblattverteilern zu finden oder sie sogar in hochschulpolitischen Gremien als Diskutanten anzutreffen. Dahinter mag die Furcht gestanden haben, dadurch den Abschluss des eigenen Studiums zu gefährden. Auch wirkte die Militanz einiger linker Gruppen abschreckend. Es bestand Gefahr, für sie zur Zielscheibe zu werden.
Korporation = Suff und Muff?
Eine weitere wichtige Zusammenkunft der Aktiven sei noch erwähnt: die Kartellwoche in Blankenberg an der Sieg im Oktober 1968. Zusammengefasst ging es dabei um die provokante Frage: „Korporation = Suff und Muff“? Ein Referent beklagte, der Verband sei erst politisch aktiv geworden, als andere „Studenten längst auf den Barrikaden“ gestanden hätten. Das stimmte nicht ganz. Wie dargelegt, reagierte unser Verband, freilich erfolglos, was zudem mit der fehlenden Professionalität zusammenhing. Das Ergebnis von Blankenberg kann man im Gegensatz zu St. Goarshausen nur als dürftig bezeichnen: Zukünftig sollte in den Vorstand der aktiven Vereine ein Hochschulreferent aufgenommen werden, der mit dem Ortskartell, hochschulpolitischen Gruppen, dem Hochschulamt, das es im KV bereits gab, und dem Vorort zusammenarbeiten sollte. Übrigens taucht in diesem Zusammenhang die Idee einer KV-Akademie auf und bekannt ist, dass die Münchner Kartellbrüder 1968 acht Flugblätter verteilt haben, in denen vor allem für „Vorträge und Diskussionen“ geworben wurde. Ob es weitere solcher Beispiele gibt, muss offenbleiben.
Das fehlende Echo auf die Reformvorschläge unseres Verbands blieb der Verbandsspitze nicht verborgen. 1968 bemerkte der KV-Ratsvorsitzende Franz Weibels (Un, Nm-W) resignierend: „Dem Vernehmen nach … zeichnen wir uns aus durch erheblichen Bierkonsum! (Andererseits) wir haben später große Chancen auf Protektion, weil es sich herumgesprochen hat, dass eine Reihe führender Politiker dem KV angehört.“ Ein Rezept gegen die Bedeutungslosigkeit des Verbandes stellte Kb Weibels erst gar nicht aus, nannte aber als Zukunftsaufgabe die „Persönlichkeitsbildung“, mit der sich die jeweilige Korporation und zusätzlich der Verband beschäftigen sollte. Wie dies geschehen sollte, verriet er allerdings nicht.
Aber hätte er unsere aktiven Vereine in Übereinstimmung mit den 68ern nicht wenigstens ermahnen müssen, die politische Bildung zu intensivieren? Wäre nicht zusätzlich ein vehementer Aufruf angesagt gewesen, sich an den Wahlen zu den Allgemeinen Studentenausschüssen zu beteiligen, um die Mehrheit, die aus Feinden der Korporationen bestand, zu brechen?
Ein viertes Prinzip?
Einige Bonner Arminen, die sich für eine Reform des KVs einsetzten, schlugen ganz im Sinn der 68er als weiteren Baustein für das Fundament unserer Kartellvereine die „gesellschaftliche Mitverantwortung“ vor, zu der etwa die eben erwähnte Teilnahme an den Hochschulwahlen und den studentischen Debatten gehörte. Sie regten an, diese zum vierten Prinzip zu erklären und nannten es „societas“. In der Reformdiskussion des Verbandes in den 1970er Jahren setzten sie sich damit nicht durch.
So ist es dem KV trotz einiger Erklärungen zum Thema „Hochschulreform“ nicht gelungen, in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Dies schaffte im Übrigen auch kein anderer Korporationsverband und nicht einmal die weit nach links gerückte Katholische Deutsche Studenten-Einigung (KDSE), gegen die 1969 die Arbeitsgemeinschaft der katholischen Studentenverbände (AkStV) ins Leben gerufen wurde, die Vorläuferin der 1973 gegründeten AGV. Ein Trost ist dies freilich nicht.




Hinweis:
Dem Beitrag liegt ein stark gekürztes Referat zugrunde, das auf dem Rudelsburgseminar am 20. April 2024 gehalten wurde.
