Impressionen von den 54. KV-Tagen 17. - 19. Januar 2025
Reinhard Nixdorf (Nm-W)

Christen sind in Deutschland heute in der Minderheit: Gehörten vor hundert Jahren über neunzig Prozent der Deutschen einer der beiden großen Kirchen an, so ist heute weniger als die Hälfte. Hinter diesem Exodus aus den beiden großen Kirchen steckt oft eine lange Phase der Entfremdung, aber auch die Vertrauenskrise aufgrund der Missbrauchs- und Finanzskandale in den letzten Jahrzehnten.
Die Austrittswelle ist massiv, auch Menschen, die kirchennah eingestellt waren, haben sich enttäuscht abgewandt. Doch in unserer immer säkularer werden Gesellschaft spielt Religiosität auch eine immer geringere Rolle, wie erst kürzlich die sechste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung unter katholischen und evangelischen Christen gezeigt hat. Dennoch erwartet die Gesellschaft, darunter auch die wachsende Gruppe der Konfessionslosen, der Umfrage zufolge, dass die Kirchen im sozialen Bereich tätig bleiben.
Wie hältst Du´s mit der Religion, Deutschland?
„Wer nicht persönlich zum christlichen Gottesglauben gefunden hat, und wer dies auch nicht durch eine religiöse Praxis in spirituellen Formen und wertgebundenem Handeln realisiert, aus welchen Gründen sollte er oder sie Kirchenmitglied bleiben? Da kann bereits das jährliche Gespräch mit dem Steuerberater zum Auslöser werden, den Bilanzstrich zu ziehen”, schrieb Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, schon vor einigen Jahren.
Die beiden großen christlichen Kirchen sind nur noch religiöse Gemeinschaften und spirituelle Anbieter neben anderen. Welche Konsequenzen hat das? Damit beschäftigten sich vom 17. bis 19. Januar die KV-Tage in Fulda unter dem Thema „Kirche und Staat - gemeinsam oder getrennt? Die (un)heilige Allianz”: Erfordert eine gewandelte Gesellschaft nicht auch einen Wandel im Verhältnis zwischen Staat und Kirche? Darf der Staat angesichts schrumpfender Mitgliedszahlen den Kirchen immer noch dieselben Vorrechte einräumen, wie zu den Zeiten, als die Deutschen mehrheitlich Kirchenmitglieder waren? Sollten also Kirchensteuer und weitere Formen staatlicher Unterstützung abgeschafft werden?
Die Kirchen und das liebe Geld
Aber wie können dann die Kirchen künftig sich und ihren Einsatz für Kunst und Kultur, für Jugendliche, Arme, Alte, Kranke und Menschen am Rande der Gesellschaft finanzieren? Über kurz oder lang wird die starke Austrittsbewegung bei den Kirchen für massive Einnahmeverluste sorgen. Darüber täuschen auch Einnahmezuwächse in vergangenen Jahren aufgrund einer guten Konjunktur nicht hinweg: Anlass, über neue Formen einer sicheren Kirchenfinanzierung nachzudenken, gibt es allemal.
Aber was könnten solche Alternativen sein? Etwa eine Kultursteuer wie in Italien? Dazu nahm Dr. Anna Ott, promovierte Kirchenrechtlerin und Leiterin der Stabsstelle Kirchenrecht im Bistum Mainz, Stellung. Und was sind Hintergründe und Konsequenzen der nachlassenden Kirchenbindung? Dazu stellte Dr. Tobias Kläden, Referent für Evangelisierung und Gesellschaft bei der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral die Ergebnisse der oben angesprochenen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung vor.
Wie der Religionsunterricht angesichts nachlassender Kirchenbindung der jungen Generation vermittelt werden kann, darüber sprach Martin Buhl, Direktor der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Riedstadt. Weitere Referenten waren Prof. Dr. Klaus Baumann, Professor für Sozialethik und Leiter des Arbeitsbereichs Caritaswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die religionspolitische Sprecherin der FDP im Deutschen Bundestag, Sandra Bubendorfer-Licht, MdB, und der Leiter des katholischen Büros Bayern, Kb Dr. Matthias Belafi (Arm, Ale).
„Es besteht keine Staatskirche.” heißt es in Art. 140 des Grundgesetzes. Doch eine komplette Trennung zwischen Staat und Kirche wie in Frankreich gibt es hierzulande nicht, eher eine gut funktionierende Partnerschaft. Privilegiert sind die Kirchen etwa durch die Kirchensteuer, eine deutsche Besonderheit, die im 19. Jahrhundert eingeführt wurde und heute durch Staatsverträge der Bundesländer mit den Kirchen geregelt ist. Im Grunde handelt es sich um einen Mitgliedsbeitrag, der prozentual zur Einkommenssteuer berechnet und von den staatlichen Stellen eingezogen wird. Für ihren Aufwand behalten Staat bzw. Bundesländer im Schnitt drei Prozent ein. Sie reichen das Geld an die Bistümer und Landeskirchen weiter: Diese verteilen das Geld dann weiter unter Gemeinden, kirchlichen Verbänden und Institutionen. Dabei handelt es sich um erhebliche Summen: 2023 waren es dreizehn Milliarden Euro. Außerdem werden soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen oder die Caritas vom Staat mit finanziert.
Darüber hinaus erhalten die Kirchen so genannte „Staatsleistungen” aus dem Steueraufkommen, sodass Bürger die Kirchen mitfinanzieren, selbst wenn sie ihnen gar nicht angehören. Rund sechshundert Millionen Euro waren es im vergangenen Jahr.
Diese „Staatsleistungen” sind Entschädigungen für die Enteignung des Kirchenbesitzes in den Gebieten des ehemaligen Heiligen Römischen Reiches Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Ursachen dieser Entschädigungsleistungen liegen also über zweihundertzwanzig Jahre zurück. Schon die Weimarer Reichsverfassung bestimmte 1919, dass die Staatsleistungen durch eine einmalige Abschlusszahlung beendet werden müssten. Bisher jedoch kam eine solche Abschlusszahlung nicht zustande: Die Bundesrepublik hat diesen Auftrag als historisches Erbe übernommen.
Seit über 220 Jahren Entschädigungszahlungen
Dazu sagte die religionspolitische Sprecherin der FDP, die Bundestagsabgeordnete Sandra Bubendorfer-Licht: „Es war wohl gerecht, die Kirchen im Jahre 1803 zu entschädigen. Es wäre aber falsch, wenn diese Entschädigung kein Ende fände. Die wohltätige Arbeit der Kirchen wäre auch in keiner Weise gefährdet durch eine Ablösung.” Vor allem die Regierungen der Länder scheuten sich vor der Aufgabe, ihre Haushalte für eine Übergangszeit einer Mehrbelastung auszusetzen. Viele Kirchenvertreter dagegen wünschten sich, unabhängiger von staatlichem Einfluss und Zuwendungen zu werden. Im übrigen habe niemand verlangt, die Ablösesumme in einer einmaligen Zahlung zu begleichen sagte die Abgeordnete. So hätte der von ihrer Partei mitvorgelegte Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen den Ländern zehn Jahre eingeräumt, um sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit den Kirchen über Zahlungsmodalitäten zu einigen.
„Und nach dieser Einigung hätten sie bis zu weiteren drei Jahrzehnten Zeit gehabt, die Ablösesumme in Raten abzuzahlen.”
Das Kirchensteuermodell ist wahrscheinlich deshalb so stabil, weil nicht nur die Kirchen, sondern auch der Staat davon profitiert: Aufgrund der Kirchensteuer können die beiden großen Kirchen mit vergleichsweise hohem Personalaufwand ihre seelsorgliche, soziale und administrative Arbeit aufrecht erhalten. Und auch der Staat verdient am Einzug der Kirchensteuer, nämlich jährlich etwa 240 Millionen Euro - auch wenn er, würde es die Kirchensteuer nicht geben, Steuermehreinnahmen von etwa vier Milliarden Euro hätte, so Dr. Anna Ott: Denn die Kirchensteuer könnte dann nicht mehr als Sonderausgabe vom Einkommen abgezogen werden.
Auch Nächstenliebe kann Geld kosten
Viel entscheidender ist jedoch der Gewinn, den der Staat und die ganze Gesellschaft aus dem Einsatz der Kirchen ziehen. Zusammen mit ihren Wohlfahrtsverbänden entlasten die Kirchen den Staat auf vielen Feldern der Bildungsarbeit, der Pflege von Kunst und Kultur und vor allem der caritativen Hilfe. Sie und ihre Wohlfahrtsverbände verfügen über erprobte soziale Mittel und Expertise, die der ganzen Gesellschaft dienen.
Denn die Hilfe für Arme, Notleidende und Ausgegrenzte gehört zur Sendung der Kirche. Ohne Caritas würde Religion zur individuellen Privatsache verkümmern, machte der Caritaswisssenschaftler Prof. Baumann in seinem Vortrag „Wohlfahrtsstaat ohne Caritas & Co - Sozialarbeit ohne kirchliche Verbände” deutlich. Und er zitierte dabei aus der Enzyklika „Deus caritas est” Kb Benedikts XVI.: „Das Wesen der Kirche drückt sich in einem dreifachen Auftrag aus: Verkündigung von Gottes Wort (kerygma-martyria), Feier der Sakramente (leiturgia), Dienst der Liebe (diakonia). Es sind Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und sich nicht voneinander trennen lassen. Der Liebesdienst ist für die Kirche nicht eine Art Wohlfahrtsaktivität, die man auch anderen überlassen könnte, sondern er gehört zu ihrem Wesen, ist unverzichtbarer Wesensausdruck ihrer selbst.“
Pluralität der Träger: Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft
Zurückgehende Kirchenmitgliederzahlen bedeuten weniger Einnahmen. Dass dies den gesellschaftlichen Einsatz der Kirche und ihren diakonischen Dienst schmälern wird, ist evident. Es werde, so Kb Dr. Matthias Belafi in seinem Vortrag „Aktuelles zum Verhältnis Kirche und Staat”, „ganz zwangsläufig zu einem gewissen Rückzug der Kirche aus gesellschaftlichen Bereichen führen. Wir wissen ja um die vielfältige Breite des kirchlichen Engagements: Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Akademien, Erwachsenenbildung, Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime, Schwangerschaftsberatung, Einrichtungen der Jugendhilfe, Suchtberatung.”
Vieles davon sei zwar staatlich refinanziert, aber bei weitem nicht alles. „Die Frage ist, was davon aufrechterhalten werden kann.”
Auf diese Frage müsse der Staat reagieren. Und er tue gut daran, an der Pluralität der Träger gesellschaftlicher Einrichtungen festzuhalten und sich dafür einzusetzen, dass es eine solche Pluralität auch in Zukunft gibt. Denn, sagte Dr. Belafi: „Die Existenz freier Träger ist Ausdruck unserer subsidiären Gesellschaft. Und die plurale Trägerschaft ist auch Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft.” Dass der Staat nicht alles selbst machen müsse und solle, sei die Idee einer freiheitlichen und subsidiären Gesellschaft. Deshalb solle der Staat auch dann auf gesellschaftliche Gruppen zählen, wenn sie kleiner werden: „Denn das betrifft ja nicht nur die Kirchen sondern alle Großorganisationen: Gewerkschaften, Parteien, Verbände - sie alle verlieren an Bindungskraft, auch wenn die Kirchenaustritte derzeit noch einmal eine andere Dimension jenseits des Bindungskraftverlustes von Großorganisationen haben.” Nicht nur die Kirchen haben also ein Interesse an einer mittel- und langfristig gesicherten Kirchenfinanzierung, sondern auch der Staat. Aber kann die Kirchensteuer auch künftig noch die entscheidende Basis der Kirchenfinanzierung sein? Die Austrittswelle belegt, dass immer weniger Menschen für die Kirche zahlen wollen. Angesichts prognostizierter Einbrüche beim Kirchensteueraufkommen sind die Bistümer schon jetzt dabei, zunehmend in Vermögenswerte wie zum Beispiel in Immobilien zu investieren, um einen Grundstock an Kapital auch für die Zukunft zu sichern. Theologisch problematisch ist zudem die Verknüpfung von Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuer: Zur Kirche Jesu Christi gehört, wer getauft ist. Die Taufe verleiht ein unsichtbares Prägemal, das nicht mehr verloren gehen kann.
Verquickung von Mitgliedschaft und Kirchensteuer
Diese theologische Unmöglichkeit, die Kirche zu verlassen, kann der Staat aber nicht mittragen. Er garantiert Religionsfreiheit (Art. 4 GG); die Maxime „einmal katholisch – für immer katholisch“ kann er nicht übernehmen. In der Rechtsordnung der Bundesrepublik hat die katholische Kirche den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Als solche ist die Kirche nach staatlichem Verständnis verbandsrechtlich organisiert.
Und aus dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts können Kirchenmitglieder ihren Austritt erklären. Kirche und Körperschaft des öffentlichen Rechts sind jedoch nicht zwei Seiten derselben Medaille. Auch sind die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Rechtsfolgen eines Kirchenaustritts denen einer Exkommunikation sehr ähnlich und werden deshalb immer wieder kritisiert.
Der Vatikan jedenfalls sieht die Verquickung von Mitgliedschaft und Kirchensteuer kritisch: 2006 führte dies zu einem Streit zwischen päpstlichen Behörden und deutschen Bischöfen. Der Vatikan bemängelte die Praxis, den Kirchenaustritt beim Standesamt als „Abfall vom Glauben“ und als Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft zu werten. Mit anderen Worten: Bloß, weil jemand keine Kirchensteuer zahlen möchte, bedeutet das noch nicht, dass er nicht auch Mitglied der Kirche sein kann.
Es war das Bundesverwaltungsgericht, das 2012 in einem Grundsatzurteil die derzeitige Praxis bestätigte und die Verbindung von Mitgliedschaft und Kirchensteuer aufrecht erhielt. Die theologisch problematische Verbindung von Kirchenmitgliedschaft und Beitragszahlung in Deutschland bleibt also trotz vatikanischer Kritik bestehen.
Welche Alternativen zur Kirchensteuer gibt es? Da nur wenige Staaten eine vom Staat eingezogene Kirchensteuer kennen, finden sich weltweit die unterschiedlichsten Modelle zur Kirchenfinanzierung. In Italien etwa zahlen alle Steuerzahler einen bestimmten prozentualen Betrag ihrer Lohnsteuer als allgemeine Sozial- oder Kultursteuer. Ähnliche Formen der Besteuerung gibt es auch in Spanien, Polen, Portugal, Slowenien und der Slowakei.
Dabei können die Bürger in ihrer Steuererklärung entscheiden, wem sie ihr Geld zukommen lassen möchten. Sie können es ebenso an die Kirche, wie an eine Wohlfahrtsorganisation oder eine bestimmte Einrichtung geben. Die Sozialträger stehen also miteinander in Konkurrenz. Eine Folge davon ist, dass sie klar vermitteln müssen, wofür sie das Geld verwenden wollen. Die Kirche profitiert in dem Maße von den Einnahmen, wie sie Menschen für sich gewinnen kann. Dieses Modell der Besteuerung stellte Dr. Anna Ott vor. Offensichtlich ist, dass diese Form der Besteuerung die Verquickung von Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuer umgeht. Ob dies bewirkt, dass die Zugehörigkeit zur Kirche weniger stark sinkt, ist ungewiss: „Kirchenbindung und Akzeptanz sinken auch in katholisch geprägten Ländern mit Kultursteuer”, sagte Dr. Ott.
Kultursteuer als Alternative?
Mischfinanzierung habe deutlich mehr Potential als ein Systemwechsel weg von der Kirchensteuer. Die Mitbestimmung der Gläubigen solle vergrößert, der Abzug von Spenden für kirchliche Einrichtungen von der zu zahlenden Kirchensteuer ermöglicht werden: Das würde die Spendenbereitschaft sicherlich steigern.
Nötig seien neue Finanzierungsquellen und sinnvolle Kriterien bei der Vergabe von Geld. Dass die Kirche in Deutschland sich und ihr Portfolio verändern müsse, habe auch eine Chance. So könne die Kirche ihr Profil sichern und sich ihrer Sendung sicherer werden.
Das religiöse Wissen wird geringer, die Bindung an die Kirchen haben sich gelockert. Das gilt besonders für die junge Generation in Deutschland. Dem muss auch der schulische Religionsunterricht Rechnung tragen.
Der Religionsunterricht werde sich stärker ökumenisch organisieren, sagte Martin Buhl, Leiter der Martin Niemöller-Gesamtschule in Riedstadt. Religionsunterricht sei weit mehr als reine Wissensvermittlung, sondern Sinndeutung und Auseinandersetzung mit existenziellen Fragen wie Ethik, Lebenssinn und Gerechtigkeit. „In einer Welt voller Herausforderungen und Veränderungen möchte ich jungen Menschen zeigen, dass der Glaube Antworten geben kann – und dass er eine Kraft ist, die verbindet, inspiriert und Hoffnung gibt.” sagte Martin Buhl.
Denn es macht schon einen Unterschied, ob das Christentum nur noch als kulturelles Vermächtnis und Folklore wahrgenommen wird, oder ob Christsein wirklich gelebt wird. „Wir müssen die Gelegenheit wahrnehmen, um allzu gewohntes zu hinterfragen und neu aufzubrechen und den gesellschaftlichen Auftrag der Kirchen anzunehmen”, sagte Kb Dr. Matthias Belafi in seinem Vortrag. Das bedeute keinen Rückzug auf einen ,,Heiligen Rest" oder eine Entweltlichung der Kirche im dem Sinne, dass sich die Kirche der weltlichen Fragen enthalten, oder sich weniger stark einmischen sollte. „Sondern es geht darum, was eine kleiner werdende Kirche leisten kann und leisten soll.” Denn der Glaube fordere zu gesellschaftlichem Handeln auf - und das, sagte Matthias Belafi, „ist ein Auftrag an die Kirche, den sie auch im Wandel anzunehmen und zu erfüllen hat. Denn ihre Stimme wird in den gesellschaftlichen Debatten gebraucht!”